Archiv für den Monat: Juni 2019

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 10.06.2019: Vor dem geplanten Mietendeckel in Berlin – „Aufforderung zu Mieterhöhungen ist skurril“

Hausverwalter empfehlen Eigentümern, noch schnell die Preise anzuheben, bevor Berlins Senat den Mietendeckel beschließt. Die Politik kritisiert das.

Die Ankündigung von Berliner Hausverwaltern, in den kommenden Tagen Mieterhöhungsankündigungen versenden zu wollen, stößt in der Politik auf Kritik. “Ich finde es skurril, dass ein Vermieterverband seine Mitglieder dazu aufruft, kurzfristig die monatlichen Preise zu erhöhen”, sagt Christian Gräff, wohnungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, dem Tagesspiegel.

Die Aufforderung entspricht laut Gräff nicht dem guten Umgang, den viele der rund 1,5 Millionen Kleinvermieter in der Stadt mit ihren Mietern pflegten. Dennoch ist der CDU-Politiker besorgt, dass es bis 18. Juni zu einer Welle von Mieterhöhungen kommen könnte. Dann will der Senat die Eckpunkte des geplanten Mietendeckelsbeschließen, der die Wohnungspreise fünf Jahre lang im Zaum halten soll. Auch Mieterhöhungen für Instandhaltungsmaßnahmen könnten im Anschluss für Vermieter schwierig durchzusetzen sein.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/vor-dem-geplanten-mietendeckel-in-berlin-aufforderung-zu-mieterhoehungen-ist-skurril/24440846.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 06.06.2019: Senat friert Mieten ein – So funktioniert der neue Berliner Mietendeckel
Der Senat will die Mieten in der Stadt für fünf Jahre einfrieren. Von 2020 bis 2025 soll es so gut wie keine Mieterhöhungen mehr geben. Dafür soll ein Mietendeckel sorgen.

1. Wie sollen die Mieten gedeckelt werden?

Der Mietendeckel ist ein Landesgesetz, mit dem der Senat die Mieten in der Stadt für fünf Jahre einfrieren will. Zusätzlich sind Mietobergrenzen geplant: Liegen bereits vereinbarte Mieten über diesen Obergrenzen, können die Mieter eine Absenkung der Miete verlangen.

2. Welche Obergrenzen sind geplant?

Festlegungen zu den Mietobergrenzen gibt es noch nicht. Die Obergrenze könnte nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als „ein einheitlicher einkommensorientierter Wert oder differenziert, zum Beispiel entsprechend den Baualtersklassen im Berliner Mietspiegel, ausgestaltet werden“.

3. Für welche Wohnungen gilt der Deckel?

Für alle nicht preisgebundenen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Das sind etwa 1,4 Millionen der 1,9 Millionen Wohnungen in der Bundeshauptstadt.

Sozialwohnungen gehören nicht dazu. Für sie gilt ein gesondertes Recht. Ausgenommen sind zudem Ein- und Zweifamilienhäuser. Für Neubauten, die noch nicht vermietet wurden, soll der Mietendeckel ebenfalls nicht gelten.

4. Sind noch Modernisierungen möglich?

Ja. Wenn sich die Bruttowarmmiete, also die Kaltmiete plus Nebenkosten, um nicht mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöht, müssen Vermieter eine Modernisierung lediglich anzeigen.

Ein Beispiel: Beläuft sich die bisherige Bruttowarmmiete für eine 100 Quadratmeter große Wohnung auf 1000 Euro, darf die Miete künftig nach einer Modernisierung um maximal 50 Euro steigen – auf 1050 Euro. Vermieter müssen die voraussichtlichen Einsparungen, etwa durch eine neue Heizung, durch einen Sachverständigen nachweisen.

5. Wofür wird eine Genehmigung benötigt?

Für Modernisierungen, nach denen sich die Bruttowarmmiete um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöht. Geprüft wird dabei, ob die Arbeiten unabweisbar sind und wie sie sich auf die Miete auswirken.

6. Was passiert mit Eigentümern, die durch den Mietendeckel in finanzielle Not geraten?

Für sie ist eine Härtefallregelung vorgesehen. Sofern Vermieter eine wirtschaftliche Notlage nachweisen, soll die Investitionsbank Berlin (IBB) im Einzelfall Mieterhöhungen genehmigen können.

Den betroffenen Mietern soll die Differenz zwischen der genehmigten Miete und der Mietobergrenze erstattet werden, falls sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.

7. Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Bußgelder von bis zu 500.000 Euro.

8. Ist der geplante Mietenstopp juristisch sicher?

Ob der Mietendeckel rechtlich Bestand hat, ist offen. Der Senat betritt mit der Regelung Neuland. Vermieter haben Klagen angekündigt. Die Hürden für die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit sind laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aber sehr hoch.
Selbst wenn es ein Urteil hierzu geben sollte, bedeute dies nicht zwangsläufig, dass das Gesetz zum Mietendeckel aufgehoben werde. Es könnte auch einen Auftrag zur Überarbeitung geben.

9. Was geschieht mit dem Volksbegehren zur Enteignung großer Immobilienunternehmen?

Das Volksbegehren geht weiter. Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen begrüßt zwar den Mietendeckel, sieht in dem Instrument aber „keine grundsätzliche Lösung“. Der Mietendeckel erleichtere allerdings ihr Vorhaben, da der Wert der Immobilien und somit auch die Entschädigungskosten bei einer Vergesellschaftung sinken dürfte.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/senat-friert-mieten-ein–so-funktioniert-der-neue-berliner-mietendeckel–32663014

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Zeitung am 06.06.2019: IHK-Umfrage –  Rund 20 Prozent der Berliner Wirtschaft sind für Enteignung

Die Berliner Wirtschaft lehnt die Enteignung großer Immobilienunternehmen mehrheitlich ab, doch keineswegs geschlossen. Zwar sagen 81 Prozent der Unternehmen,Enteignungen seien kein geeignetes Mittel, um den Mietmarkt in Berlin zu entspannen. Immerhin 19 Prozent halten die Enteignung dagegen für geeignet, um für Entlastung auf dem Markt zu sorgen. Das geht aus einer Mitgliederbefragung der Industrie- und Handelskammer (IHK) hervor, deren Ergebnisse am Donnerstag präsentiert wurden.

Die Umfrage sei repräsentativ, sagte IHK-Sprecherin Claudia Engfeld auf Anfrage. Die Unternehmer in der Stadt seien ebenso heterogen wie der Rest der Bevölkerung. Gerade in Berlin gebe es eine sehr kleinteilige Unternehmensstruktur mit wenig Industrie und vielen Start-ups. Aus Sicht der IHK besonders wichtig: Rund 80 Prozent der Unternehmen befürchten eine starke Verschlechterung des Investitionsklimas, sollte es zu Enteignungen privater Immobilienunternehmen kommen.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/ihk-umfrage–rund-20-prozent-der-berliner-wirtschaft-sind-fuer-enteignung–32661742

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Morgenpost am 05.06.2019 – Mietenstopp: Die Eigentümer wollen klagen

Vermieter der Hauptstadt wollen sich gegen ein geplantes Moratorium wehren.

Gegen das erst am Dienstag durch eine Veröffentlichung in der Berliner Morgenpost bekannt gewordene Konzept für einen landesweiten Mietendeckel formiert sich Widerstand in der Stadt. Gegen das von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) ausgearbeitete Mietenmoratorium, durch das die Mieten in den kommenden fünf Jahren berlinweit eingefroren werden sollen, werde es zahlreiche Klagen geben. Das kündigte Susanne Klabe, Geschäftsführerin des Landesverbandes Freier Wohnungsunternehmen BfW am Mittwoch an. „Da Verbandsklagen im Mietrecht unzulässig sind, wird unseren Mitgliedern nichts anders übrig bleiben, als Einzelfälle vor dem Amtsgericht durchzuklagen – und das werden sie auch tun“, sagte die Verbandschefin der Berliner Morgenpost. Der BfW werde sie aber mit allen Mitteln dabei unterstützen, sagte Klabe.

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 05.06.2019: CDU-Vorwurf zur Enteignungsdebatte – “Die populistische Maschine muss am Laufen gehalten werden”

Deutsche Wohnen beschäftigt erneut das Berliner Abgeordnetenhaus. Die CDU wirft der Koalition Populismus vor.

Heftig kann er auch, der CDU-Abgeordnete Christian Gräff aus dem Wahlbezirk Marzahn-Hellersdorf: „Klar, dass das Rad weitergedreht werden muss“, sagte er zum Antrag der Regierungsfraktionen im Stadtentwicklungsausschuss, über die Deutsche Wohnen zudiskutieren, Gräffs Empfinden nach „zum 98. Mal“: „Die populistische Maschine muss am Laufen gehalten werden.“

Populismus, das wird für gewöhnlich Rechten vorgehalten und ja, gerne auch mal der Linken. Über eine Regierungskoalition in Deutschland, wie R2G in Berlin, fiel dieses Urteil bislang eher selten. Gräff aber redete sich heiß, warf der Koalition sogar vor, „ganz bewusst den Markt zu verknappen“ – indem beispielsweise in Halensee ein Neubau-Vorhaben ausgebremst werde.

Die ganz große Politik mindestens auf Bundesebene spielt eben rein bis ins Kleine der Berliner Haushalte. Der Rentner Wolf-Dietrich Kniffka aus Spandau hätte wohl, wenn er einen Wunsch bei der Bundesregierung frei hätte, von Merkel gerichtsfeste gesetzliche Vorgaben für die Erstellung von Mietspiegeln erbeten.

Dass die CDU/CSU-Fraktion ihn ebenso wenig erhört wie Mieterverbände und Politiker aus allen Bundesländern mit der gleichen Forderung, müsse er, Gräff, sich anrechnen lassen.

Und da ist wohl etwas dran, jedenfalls nach Meinung der Senatorin für Wohnen, Katrin Lompscher (Linke), die hierin sogar den Wohnungsverband BBU hinter sich weiß: Bundesrichtlinien für den Mietspiegel seien die Lösung. Sonst geht es so weiter, wie Lompscher aus ihrem „jüngsten Dialog“ mit der Deutschen Wohnen berichtete.

Die Firma habe sie aufgefordert, „die Systematik des Mietspiegels zu verbessern“. Die Angebotsmieten seien zu niedrig, „staatliche Firmen überrepräsentiert“ bei Stichproben zur Ermittlung der orstüblichen Mieten. Für Lompscher sind das „Behauptungen, die den Mietspiegel als nicht qualifiziert darstellen“.

Die Deutsche Wohnen habe zwar auch geschrieben, dass sie den neuen Mietspiegel weiterhin anwenden werde wie es auch bisher Praxis gewesen sei. Doch böse Zungen nennen das einen perfiden Trick. Die Firma wende den Mietspiegel zwar an, gewiss, aber nur als Ausgangspunkt, um eine Miete durchzusetzen, die höher ist als die sonst ortsübliche nach Mietspiegel.

Deshalb zog die Deutsche Wohnen auch Rentner Kniffka vor Gericht und begründete in der Klage bis ins Detail, warum der Mietspiegelwert für dessen Wohnung nicht gelte, weil sie falsch ermittelt sei. Kurzum – konsequent inkonsequent.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/cdu-vorwurf-zur-enteignungsdebatte-die-populistische-maschine-muss-am-laufen-gehalten-werden/24425960.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Zeitung am 05.06.2019: „Zerfall der Gesellschaft droht“ – Mieterbund fordert mehr Sozialwohnungen

Für den Deutschen Mieterbund (DMB) ist die Sache klar. In Deutschland werden zu wenig Wohnungen gebaut – und dann sind es überwiegend noch die falschen. „Rufe nach Vergesellschaftung, Enteignung und Mietenstopps werden immer lauter“, sagte Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips am Mittwoch – und forderte die Bundesregierung zum Handeln auf.

Franz-Georg Rips fordert mietpreisdämpfenden Neubau mit Sozialwohnungen

Sonst drohe „der Zerfall der Gesellschaft, insbesondere in den Großstädten“, warnte Rips. Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen bleibe bundesweit hinter den Zielen der Bundesregierung zurück, sagte der DMB-Präsident. So seien 2017 insgesamt 284.816 neue Wohnungen in Deutschland gebaut worden. 2018 habe die Zahl der Fertigstellungen mit 285.914 nur geringfügig höher gelegen. Damit bleibe der Wohnungsneubau aber rund 25 Prozent hinter dem tatsächlichen Bedarf von 375.000 neuen Wohnungen pro Jahr zurück, den sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt habe.

Hinzu komme, dass am tatsächlichen Wohnungsbedarf weitgehend vorbeigebaut werde, warnte Rips. „Von den 285.914 fertiggestellten Wohnungen entfallen nur 134.084 Wohnungen auf den Geschosswohnungsbau.“ Davon seien noch 64.649 Wohnungen im Zweifel teure Eigentumswohnungen. „Wir brauchen in erster Linie bezahlbare Mietwohnungen und mehr Sozialwohnungen, damit der Neubau tatsächlich mietpreisdämpfend wirken kann und auch Normalverdiener wieder eine Wohnung in der Stadt anmieten und bezahlen können“, sagte Rips. Statt zuletzt etwa 26.000 Sozialwohnungen pro Jahr müssten bundesweit 80.000 Sozialwohnungen sowie 120.000 bezahlbare Mietwohnungen für Normalverdiener jährlich errichtet werden. Dafür müssten aber die Mittel, die der Bund zur Verfügung stellt, deutlich aufgestockt werden. Eine Verdreifachung der Fördermittel sei notwendig, so Rips.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/-zerfall-der-gesellschaft-droht–mieterbund-fordert-mehr-sozialwohnungen–32656786

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Kurier am 05.06.2019: Kampf um Berliner MietspiegelDeutsche Wohnen kassiert schallende Ohrfeige vor Gericht

Im Kampf um den Berliner Mietspiegel hat die Deutsche Wohnen eine überraschend klare Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht hat in einem jetzt bekanntgewordenen Urteil, das dem KURIER vorliegt, eine sogenannte Gehörsrüge des Unternehmens als „unbegründet“ zurückgewiesen.

Landgericht findet gegen Deutsche Wohnen klare Worte

Erhoben hatte die Deutsche Wohnen diese Rüge, weil sie meinte, dass sich die Richter einer Landgerichts-Kammer in einem Streit um eine Mieterhöhung mit den vorgebrachten Argumenten nicht auseinandergesetzt hätten. Die Richter hätten zum einen den Berliner Mietspiegel 2017 nicht als Schätzgrundlage für die ortsübliche Miete heranziehen dürfen, zum anderen hätten sie die Revision zum Bundesgerichtshof zulassen müssen.

In der Abweisung der Rüge findet das Gericht nun klare Worte. Zur Kritik der Deutsche Wohnen, wonach das Gericht die Höhe der ortsüblichen Miete nicht auf Basis des Mietspiegels 2017 habe schätzen dürfen, stellen die Richter fest: Dieser Einwand beruhe „auf einem vollständigen Fehlverständnis der richterlichen Schätzbefugnis im Zivilprozess“. Der zuständigen Kammer sei es „nicht verwehrt“ gewesen, „ihrer Schätzung den Berliner Mietspiegel 2017“ zugrunde zu legen. Die zuständige Kammer des Landgerichts habe die Argumente zur Kenntnis genommen. Nur habe die Deutsche Wohnen die Richter nicht überzeugen können. Dies habe das Unternehmen hinzunehmen, „ohne dass dadurch ihr Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt“ werde.

Deutsche Wohnen soll das Urteil des Landgerichts anerkennen und sich zum Mietspiegel bekennen

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV), der den Mieter im vorliegenden Streit vertritt, begrüßt die Zurückweisung der Gehörsrüge und spricht von einer „schallenden Ohrfeige“ für die Deutsche Wohnen. Der AMV appelliere an die Deutsche Wohnen, von einer Verfassungsbeschwerde abzusehen, das Urteil des Landgerichts anzuerkennen und „damit ein Bekenntnis zum Berliner Mietspiegel 2017 abzugeben“, so der erste Vorsitzende, Marcel Eupen. Mit sämtlichen von der Deutsche Wohnen vorgebrachten Argumenten habe sich der Verfassungsgerichtshof des Landes bereits auseinandergesetzt – und die jeweiligen Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurückgewiesen, da keine verfassungsrechtlich zu korrigierenden Verstöße zu erkennen gewesen seien.

https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/kampf-um-berliner-mietspiegel-deutsche-wohnen-kassiert-schallende-ohrfeige-vor-gericht-32651934

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Zeitung am 05.06.2019: „Schallende Ohrfeige“ – Deutsche Wohnen kassiert erneut Niederlage vor Gericht

Im Kampf um den Berliner Mietspiegel hat die Deutsche Wohnen eine überraschend klare Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht hat in einem jetzt bekanntgewordenen Urteil, das der Berliner Zeitung vorliegt, eine sogenannte Gehörsrüge des Unternehmens als „unbegründet“ zurückgewiesen.

Landgericht findet gegen Deutsche Wohnen klare Worte

Erhoben hatte die Deutsche Wohnen diese Rüge, weil sie meinte, dass sich die Richter einer Landgerichts-Kammer in einem Streit um eine Mieterhöhung mit den vorgebrachten Argumenten nicht auseinandergesetzt hätten. Die Richter hätten zum einen den Berliner Mietspiegel 2017 nicht als Schätzgrundlage für die ortsübliche Miete heranziehen dürfen, zum anderen hätten sie die Revision zum Bundesgerichtshof zulassen müssen.

In der Abweisung der Rüge findet das Gericht nun klare Worte. Zur Kritik der Deutsche Wohnen, wonach das Gericht die Höhe der ortsüblichen Miete nicht auf Basis des Mietspiegels 2017 habe schätzen dürfen, stellen die Richter fest: Dieser Einwand beruhe „auf einem vollständigen Fehlverständnis der richterlichen Schätzbefugnis im Zivilprozess“. Der zuständigen Kammer sei es „nicht verwehrt“ gewesen, „ihrer Schätzung den Berliner Mietspiegel 2017“ zugrunde zu legen. Die zuständige Kammer des Landgerichts habe die Argumente zur Kenntnis genommen. Nur habe die Deutsche Wohnen die Richter nicht überzeugen können. Dies habe das Unternehmen hinzunehmen, „ohne dass dadurch ihr Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt“ werde.

Deutsche Wohnen soll das Urteil des Landgerichts anerkennen und sich zum Mietspiegel bekennen

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV), der den Mieter im vorliegenden Streit vertritt, begrüßt die Zurückweisung der Gehörsrüge und spricht von einer „schallenden Ohrfeige“ für die Deutsche Wohnen. Der AMV appelliere an die Deutsche Wohnen, von einer Verfassungsbeschwerde abzusehen, das Urteil des Landgerichts anzuerkennen und „damit ein Bekenntnis zum Berliner Mietspiegel 2017 abzugeben“, so der erste Vorsitzende, Marcel Eupen. Mit sämtlichen von der Deutsche Wohnen vorgebrachten Argumenten habe sich der Verfassungsgerichtshof des Landes bereits auseinandergesetzt – und die jeweiligen Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurückgewiesen, da keine verfassungsrechtlich zu korrigierenden Verstöße zu erkennen gewesen seien.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/-schallende-ohrfeige–deutsche-wohnen-kassiert-erneut-niederlage-vor-gericht-32651684

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 05.06.20ß19: Mieter können aufatmen – Gewobag kauft mehr als 500 Sozialwohnungen in Kreuzberg

Die Mieter von 517 Sozialwohnungen an der Friedrichstraße in Kreuzberg können aufatmen. Ihre Häuser werden nicht an ein privates Unternehmen verkauft, sondern von der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gewobag übernommen. Das geht aus einer Information der Gewobag vom Mittwochvormittag hervor. Das Unternehmen teilt darin mit, dass es sich im Bieterverfahren um die beiden Wohnblöcke durchgesetzt habe. „Die Beurkundung wird zeitnah erfolgen“, heißt es in der Mitteilung.

Gewobag-Chef Markus Terboven zeigte sich am Mittwoch zufrieden: „Dank unserer engen und sehr guten Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Finanzen und der Berliner Immobilien Management GmbH gelingt es uns wieder gemeinsam, die Wohnungen in landeseigenen Bestand zu führen“, sagte er. Und der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) erklärte: „Mit diesem weiteren Ankauf sichert die Gewobag in mehr als 500 Wohnungen mitten in Berlin dauerhaft bezahlbare Mieten und nimmt vielen Bewohnerinnen und Bewohnern die Sorge vor Verdrängung.“ Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) sagte, der Kauf sei im Sinne des Landes Berlin und im Interesse der Mieter.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/mieter-koennen-aufatmen-gewobag-kauft-mehr-als-500-sozialwohnungen-in-kreuzberg-32654340

Pressemitteilung 19/2019

Deutsche Wohnen zeigt sich mieterfreundlich

70% Mietminderung für Heizungsausfall im April und Mai

In der Deutsche Wohnen/GSW-Großsiedlung Falkenhagener Feld in Spandau fiel in dem 17-stöckigen Hochhaus Westerwaldstraße 1 im Zeitraum vom 25.04.2019 bis zum 16.05.2019 die Heizung komplett aus.

Die Deutsche Wohnen Kundenservice GmbH gewährte für den vorgenannten Heizungsausfall mit Schreiben vom 29.05.2019 den 17 vom AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. vertretenen Mietparteien aufgrund der Beeinträchtigung der Wohnqualität, die durch den Heizungsausfall entstanden ist, aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die gesamte Zeit eine Mietminderung in Höhe von 70% der Bruttowarmmiete.

„Die Deutsche Wohnen, die immer wieder wegen ihrer Verwaltungspraxis, der nicht ausreichenden Wahrnehmung ihrer Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht, der Nichtanerkennung des Berliner Mietspiegels, überhöhten Mieterhöhungsbegehren sowie ihres Auftretens nach Gutsherrenart, um nur einige Beanstandungspunkte zu nennen, zu Recht in der öffentlichen Kritik steht, hat sich im vorliegenden Fall in Anbetracht der Jahreszeit und der damit einhergehenden milden Außentemperaturen äußerst kulant und großzügig gezeigt. Sie hat die geforderte Mietminderung unverzüglich ohne Murren gezahlt”, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.

„Der AMV empfiehlt bei Mietmängeln allen Mieterinnen und Mietern, nicht nur eine unverzügliche Beseitigung des Mangels zu fordern, sondern auch eine Mietminderung geltend zu machen”, so Eupen.

Berlin, den 07.06.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV