Archiv für den Monat: Juni 2019

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 05.06.20ß19: Mietendeckel in Berlin:Mietenstopp für fünf Jahre – es gibt aber Ausnahmen

In Berlin soll es in den nächsten fünf Jahren so gut wie keine Mieterhöhungen mehr geben. Das sieht das Konzept für einen sogenannten Mietendeckel vor, das an diesem Mittwoch in der rot-rot-grünen Koalition beschlossen werden soll. Geplant ist danach ein Landesgesetz, das einen Mietenstopp für alle freifinanzierten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern vorschreibt. Das sind etwa 1,4 Millionen der 1,9 Millionen Wohnungen in der Bundeshauptstadt. Doch es gibt Ausnahmen.

Ausgenommen von der geplanten Regelung sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Sozialwohnungen. Für Neubauten, die noch nicht vermietet wurden, soll der Mietendeckel ebenfalls nicht gelten, heißt es in dem Konzept, das der Berliner Zeitung vorliegt.

Allgemeiner Mietenstopp damit vom Tisch

Der geplante Schritt wäre der umfangreichste Eingriff der Landesregierung, um den weiteren Anstieg der Mieten in Berlin zu stoppen. Seit Wochen laufen innerhalb der Koalition die Abstimmungen darüber. Mit dem allgemeinen Mietenstopp ist eine andere Variante des Mietendeckels, die Einführung von Mietobergrenzen, vom Tisch. Obergrenzen hätten bedeutet, dass Mieten, die die festgelegte Grenze erreicht oder überschritten haben, nicht weiter erhöht werden dürfen. Niedrigere Mieten hätten indes noch weiter angehoben werden können – bis zur Obergrenze.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/mietendeckel-in-berlin-mietenstopp-fuer-fuenf-jahre—es-gibt-aber-ausnahmen-32654058#

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 05.06.2019: Senat will Mieten in Berlin offenbar einfrieren

Der Mietendeckel soll kommen, doch anders als bisher geplant. Jetzt sollen die Mieten einem Bericht zufolge fünf Jahre in ganz Berlin stabil bleiben.

Die Mieten in Berlin sollen in nicht preisgebundenen Wohnungen ab 2020 für fünf Jahre eingefroren werden. Das sieht ein Eckpunktepapier vor, das die Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) noch vor der Sommerpause Mitte Juni im Senat vorlegen wird. Die “öffentlich-rechtliche Begrenzung der Mieten” soll durch ein Landesgesetz erfolgen. Einen entsprechenden Entwurf soll der Senat im Herbst beschließen, anschließend muss das Abgeordnetenhaus zustimmen. Das neue “Berliner Mietengesetz” gilt nicht für den sozialen Wohnungsbau und auch nicht für Wohnungsneubau, der noch nicht vermietet wurde.

Das Eckpunktepapier, das dem Tagesspiegel vorliegt, ist zwischen den Koalitionspartnern SPD, Linken und Grünen weitgehend einvernehmlich besprochen. Die Initiative für einen Berliner Mietendeckel ging von den Sozialdemokraten aus.

Demnach gilt für fünf Jahre ein gesetzliches Mietenmoratorium. Die Mieter haben das Recht, ihre Miete auf “Mietpreisüberhöhung” prüfen zu lassen. Falls die Miete zu hoch ist, kann sie “in Form eines Absenkungsbegehrens” auf die zulässige Miethöhe reduziert werden. Geschützt werden durch die neue Regelung auch Mieter, die neu in eine Wohnung einziehen. Es darf in diesem Fall nur die zuletzt vereinbarte Miete verlang werden. Die oft praktizierte Erhöhung des Mietpreises bei Neuvermietungen wird dadurch gestoppt.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungspolitik-senat-will-mieten-in-berlin-offenbar-einfrieren/24421074.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 05.06.2019: Der Mietendeckel hat Schwächen

Ausgerechnet die Vermieter, die bislang ordentlich Kasse gemacht haben, müssen so gut wie nichts befürchten.

Ein genereller Mietenstopp für die ganze Stadt, von Spandau ganz im Westen über Mitte bis Marzahn-Hellersdorf ganz im Osten – das klingt zunächst einmal gut.

Doch bei genauerer Betrachtung erscheinen die in dem von der linken Stadtentwicklungssenatorin auf Druck von der SPD ausgearbeiteten Gesetzentwurf getroffenen Regelungen ziemlich fragwürdig. Ausgerechnet die schwarzen Schafe unter den Vermietern, die bislang ordentlich Kasse gemacht haben, müssen so gut wie nichts befürchten, sie können ihre Miete eben nur nicht mehr weiter erhöhen.

Diejenigen Vermieter jedoch, die auf das schmale Portemonnaie ihrer Mieter immer Rücksicht genommen, Neuvermietungen und Sanierungen stets sozialverträglich gestaltet haben, werden nun abgestraft. Denn es macht nicht nur für den Mieter, sondern natürlich auch für den Vermieter einen großen Unterschied, ob die Miete bei vier oder 14 Euro je Quadratmeter und Monat eingefroren wird. Instandhaltungsinvestitionen werden gerade für sozial orientierte Vermieter – darunter auch die Wohnungsbaugenossenschaften – nur noch schwer finanzierbar sein. Es bleibt also zu hoffen, dass der Senat den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf noch einmal gründlich unter die Lupe nehmen und seine Schwächen analysieren wird. Denn so, wie das Gesetz jetzt formuliert ist, wird denjenigen Berlinern nicht geholfen, die überteure Mieten zahlen. Und es werden Vermieter bestraft, die sich mit Mietsteigerungen stets zurückgehalten haben.

https://www.morgenpost.de/meinung/article225942947/Der-Mietendeckel-hat-Schwaechen.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 05.06.2019: Mieten in Berlin sollen fünf Jahre lang nicht steigen

Senatorin Katrin Lompscher (Linke) erarbeitet ein Modell, das Mieterhöhungen ausschließt. Es soll ab 2020 gelten.

Die Mieten in Berlin sollen für den Zeitraum von fünf Jahren nicht erhöht werden. Das sieht ein Eckpunktepapier vor, das im Haus von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) erarbeitet wurde und der Berliner Morgenpost vorliegt. Ausgenommen sind lediglich Neubauwohnungen, die noch nicht vermietet wurden sowie Sozialwohnungen, für die eigene Regelungen greifen. Das Konzept soll dem Senat noch vor der Sommerpause zugehen. Wie daraus weiter hervorgeht, soll das öffentlich-rechtliche Mietenmoratorium im Januar 2020 in Kraft treten.

In dem Eckpunktepapier, das der Senat am 18. Juni beschließen und das, so sieht es der Fahrplan vor, am 31. August in die Schlusszeichnung durch die Verwaltung gehen soll, ist ferner geregelt, dass bei der Neuvergabe von Wohnungen die zuletzt vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis Bestand haben muss. Zudem sollen Modernisierungsumlagen unter eine besondere Genehmigungs- und Anzeigepflicht gestellt werden. Anzeigepflichtig sollen Umlagen sein, bei denen die Bruttowarmmiete um mehr als 50 Cent je Quadratmeter und Monat steigt.

Wirtschaftliche Härtefälle der Vermieter sollen auf Antrag durch die landeseigene Investitionsbank Berlin (IBB) geprüft werden. Sollte eine wirtschaftliche Notlage nachgewiesen werden, könne die IBB im Einzelfall Mieterhöhungen genehmigen. Den betroffenen Mietern, sofern sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, solle „ein finanzieller Ausgleich“ gewährt werden. Ein später folgender Gesetzentwurf dazu soll im Dezember durch das Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

https://www.morgenpost.de/berlin/article225942857/Mietendeckel-Berlin-Mieten-in-Berlin-sollen-fuenf-Jahre-lang-nicht-erhoeht-werden.html

Pressemitteilung 18/2019

Herr Heilmann, Sie irren sich!

Warum die Deutsche Wohnen den Berliner Mietspiegel zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auch in Steglitz-Zehlendorf nicht anerkennen wird

In der am 23.05.2019 zwischen dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin und der Deutsche Wohnen SE abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung über den sozialverträglichen Ablauf von Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen heißt es auf Seite 4 unter Position 3.1. a) wie folgt:

„Die Deutsche Wohnen verpflichtet sich, solange dieser Vertrag gilt, Mieterhöhungen im Sinne des § 558 BGB im Bezirk Steglitz-Zehlendorf nur auf der Basis des Mietspiegels zu verlangen.”

Der Vorsitzende der CDU Steglitz-Zehlendorf, Herr MdB Thomas Heilmann, erklärte hierzu am 26.05.2019:

„Der Mietspiegel gilt für die Mieter der deutsche Wohnen im Bezirk in jedem Fall

– eine Berufung auf Fehler des Mietspiegels ist nicht möglich.”

Mit anderen Worten: Herr MdB Heilmann geht von einer festen Bindung der

Deutsche Wohnen an den Berliner Mietspiegel in Steglitz-Zehlendorf aus.

„Dem ist jedoch keineswegs so”, sagt Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des

AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. „Die Deutsche Wohnen hat sich in der abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung lediglich dazu verpflichtet, Mieterhöhungsverlangen ausschließlich auf der Basis des Berliner Mietspiegels zu begründen, d.h. den Mietspiegel als formelles Begründungsmittel und nicht ein Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen zu verwenden sowie damit den Oberwert des jeweiligen Mietspiegelfelds einzuhalten”, so Eupen. „Nicht hingegen hat sie in der Vereinbarung den Mietspiegel als Instrument zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete anerkannt mit der Folge, dass sie die zulässige Miete nicht mit der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung nach Ausstattung der maßgeblichen Wohnung berechnen muss, sondern jeden Wert der Spanne innerhalb des maßgeblichen Mitspiegelfelds angeben kann, so dass sie weiterhin überhöhte Mieten verlangen kann”, meint Eupen.

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. appelliert an das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf sowie die Deutsche Wohnen, Nachverhandlungen zur abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung aufzunehmen und diese wie folgt zu ändern:

„Die Deutsche Wohnen verpflichtet sich, solange dieser Vertrag gilt, bei Mieterhöhungen im Sinne des § 558 BGB im Bezirk Steglitz-Zehlendorf nur die sich nach dem jeweils aktuellen Berliner Mietspiegel ergebende ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen.”

„Würde die Deutsche Wohnen sich mit einer derartigen Änderung einverstanden erklären, wäre dies ein erster Schritt, um wieder an Ansehen in der Stadt zu gewinnen”, so Eupen.

Berlin, den 06.06.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 04.06.2019 – Berliner CDU fordert: „Häuser bauen, nicht enteignen“

Die Chefs der Berliner CDU stellen ihre Anti-Enteignungs-Kampagne vor. Damit will die Partei eine „echte Alternative zu Rot-Rot-Grün“ bieten.

Mit dem Start der Kampagne „Häuser bauen, nicht enteignen“ will die CDU zwei Wochen vor dem Abgabetermin der Unterschriftenlisten für das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ noch einmal ihre Position deutlich machen. „Es gibt eine Alternative, die gegen Wohnungsnot wirklich hilft – nämlich bauen“, sagte CDU-Landeschef Kai Wegner. Am Dienstag stellten Wegner und Generalsekretär Stefan Evers ihre „mobile Plakataktion“ auf dem Molkenmarkt vis-à-vis vom Roten Rathaus vor.

„Wir wollen klarstellen, dass die CDU klar Stellung in der Enteignungsfrage bezieht – anders als der rot-rot-grüne Senat“, sagte Evers. Zwar hätten sich Linke und Grüne für die Ziele des Volksbegehrens ausgesprochen. „Aber der Regierende Bürgermeister Michael Müller ist den Berlinern die Antwort schuldig geblieben, wie er zu der Enteignungsforderung der Initiative steht“, so Evers. „Wir setzen uns nicht nur für den Bau günstiger Wohnungen, sondern auch für den Schutz der Mieter vor Modernisierungen und gegen den Missbrauch von Eigenbedarf ein“, sagte Evers weiter.

Mit dem Berliner Mietergeld wolle man zudem Normalverdiener in Zeiten der Wohnungsknappheit unterstützen. „Wir wollen mit der Aktion auch auf unseren Masterplan Wohnen aufmerksam machen. In dem haben wir unsere Vorschläge zusammengefasst“, sagte der Generalsekretär.

https://www.morgenpost.de/berlin/article225930169/Berliner-CDU-fordert-Haeuser-bauen-nicht-enteignen.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 03.06.2019: Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ – Mehr Berliner Firmen betroffen als erwartet

Wer mehr als 3000 Wohnungen in Berlin besitzt, soll der Initiative zufolge enteignet werden. 250.000 Wohnungen wären wohl betroffen.

Wie viele Unternehmen betrifft das im April gestartete Volksbegehren „Deutsche Wohnen & CO enteignen“? Die Zahl ist möglicherweise größer als bislang bekannt.

Eine am Montag von der Rosa-Luxemburg-Stiftung veröffentlichte Studie zum Berliner Wohnungsmarkt zählt neben den bereits bekannten Unternehmen auch die Pears Property sowie zwei weitere Unternehmen zur Liste der Firmen, die mehr als 3000 Wohnungen in Berlin besitzen.

Oberhalb dieser Grenze sollten Unternehmen den Initiatoren des Volksbegehrens zufolge enteignet werden. Insgesamt könnten davon bis zu 250.000 Wohnungen in der Stadt betroffen sein.

Neu in der Liste sind neben der einer britischen Milliardärsfamilie gehörenden Pears Property auch die Firmen IMW Immobilien SE/Gropiuswohnen und die DVI. Beide zusammen besitzen laut den Autoren der Studie mindestens 8000 Wohnungen in Berlin.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/volksbegehren-deutsche-wohnen-und-co-enteignen-mehr-berliner-firmen-betroffen-als-erwartet/24416468.html

Pressemitteilung 17/2019

Deutsche Wohnen verliert im Mieterhöhungsprozess Wolf-Dietrich Kniffka Gehörsrügeverfahren

Die Deutsche Wohnen hat die nächste Runde im Kampf um den Berliner Mietspiegel verloren.

Das Landgericht Berlin hat in dem Rechtsstreit 67 S 21/19 mit Beschluss vom 23.05.2019 die Gehörsrüge der Deutsche Wohnen Berlin 5 GmbH gemäß § 321a ZPO vom 13.05.2019 zurückgewiesen.

Die Begründung des Landgerichts kommt einer schallenden Ohrfeige gleich. Das Landgericht wirft der Deutsche Wohnen ein vollständiges Fehlverständnis der richterlichen Schätzungsbefugnis im Zivilprozess vor.

Zur Begründung der Zurückweisung heißt es in dem Beschluss u.a. wie folgt:

„Soweit die Klägerin rügt, der Kammer sei es bereits im Ausgangspunkt verwehrt gewesen, die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete unter Zugrundelegung des Berliner Mietspiegels 2017 im Wege der Schätzung gemäß §§ 287 Abs. 1, Abs. 2 ZPO zu bestimmen, beruht das auf einem vollständigen Fehlverständnis der richterlichen Schätzungsbefugnis im Zivilprozess. Es sind nicht die Parteien, die darüber zu befinden haben, ob und in welchem Umfang ein Gericht von seiner Schätzungsbefugnis Gebrauch zu machen hat, sondern allein das Gericht selbst.”

Zur Erinnerung:

Das Landgericht Berlin hatte in dem Rechtsstreit 67 S 21/19 mit Urteil vom 11.04.2019 das Urteil des Amtsgerichts Spandau – 3 C 306/17 – vom 29.11.2018 aufgehoben und die Mieterhöhungsklage der Deutsche Wohnen Berlin 5 GmbH gegen Herrn Wolf-Dietrich Kniffka vollumfänglich abgewiesen. Es hatte dabei den Berliner Mietspiegel 2017 angewandt, obwohl das Amtsgericht Spandau erstinstanzlich mit Beweisbeschluss vom 19.04.2018 ein Sachverständigengutachten eingeholt hatte.

Die Deutsche Wohnen Berlin 5 GmbH akzeptierte dieses Mietspiegel-Urteil des Landgerichts Berlin – 67 S 21/19 – vom 11.04.2019 nicht und erhob am 13.05.2019 durch ihren „neuen” Prozessbevollmächtigten eine Gehörsrüge gemäß § 321a ZPO und begehrte die Fortführung des Berufungsverfahrens mit dem Ziel der Zurückweisung der Berufung. Die Gehörsrüge wurde damit begründet, dass durch das Urteil des Landgerichts der Anspruch der Deutsche Wohnen Berlin 5 GmbH auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt worden sei, da zum einen der Berliner Mietspiegel 2017 nicht als Schätzgrundlage hätte herangezogen werden dürfen und zum anderen die Revision zum Bundesgerichtshof hätte zugelassen werden müssen.

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. begrüßt die Zurückweisung der Gehörsrüge durch das Landgericht Berlin ausdrücklich und erachtet sie als richtig und konsequent”, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.

„Mit sämtlichen von der Deutsche Wohnen in ihrer Gehörsrüge vorgebrachten Argumenten hatte sich bereits der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (vgl. VerfGH Berlin – 171/16, Beschluss vom 16.05.2018; VerfGH Berlin – 122/16, Beschluss vom 19.12.2018; VerfGH Berlin – 141/16, Beschluss vom 19.12.2018; VerfGH Berlin – 37/17, Beschluss vom 19.12.2018) mehrfach ausführlich beschäftigt und die jeweiligen Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurückgewiesen, da keine verfassungsrechtlich zu korrigierenden Verstöße zu erkennen waren”, so Eupen.

„Es ist leider davon auszugehen, dass die Deutsche Wohnen nach der Zurückweisung ihrer Gehörsrüge nun Herrn Kniffka vor den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zerren wird”, vermutet Eupen.

Er appelliert an die Deutsche Wohnen, von einer Verfassungsbeschwerde abzusehen, das Urteil des Landgerichts Berlin anzuerkennen, damit ein Bekenntnis zum Berliner Mietspiegel 2017 abzugeben und nicht weiter, um mit den Worten des BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V. zu sprechen, „den Erhalt des sozialen Zusammenhalts und den Schutz von bezahlbarem Wohnen in Berlin zu gefährden”.

Berlin, den 05.06.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Zeitung am 31.05.2019: Nach Modernisierungs-Schock in der Lenbachstraße – Zahnärzte in Erklärungsnot

Mieter mehrerer Berliner Häuser erhielten kurz vor Jahresende Modernisierungsankündigungen, in denen ihnen Mietsteigerungen um das Doppelte und Dreifache in Aussicht gestellt wurden – unter anderem in der Lenbachstraße 7 in Friedrichshain. Jetzt gerät das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, das an dem Firmengeflecht um den Vermieter Fortis beteiligt ist, unter Druck.

Der Berliner Bundestagsabgeordnete Pascal Meiser (Linke) fordert den Wirtschaftsminister von Schleswig-Holstein, Bernd Buchholz (FDP), in einem Brief auf, über seine Fachaufsicht das Geschäftsgebaren des Versorgungswerks zu überprüfen. In der Lenbachstraße 7 werde sich „ein Großteil“ der Mieter die Mietsteigerungen nicht leisten können „und letztendlich ausziehen“ müssen. Angesichts des überhitzten Mietwohnungsmarktes in Berlin werde es für die Mieter kaum möglich sein, eine neue Wohnung zu vertretbaren Mietkonditionen zu finden, warnt Meiser. Er fordert, dass die Modernisierungsankündigungen zurückgenommen werden. Wie sich die Modernisierung auswirken könnte, zeigt das Beispiel eines Mieters einer rund 73 Quadratmeter großen Wohnung in der Lenbachstraße 7. Für ihn soll die Kaltmiete laut Modernisierungsankündigung voraussichtlich von 458 Euro auf 1408,75 Euro steigen – unter anderem wegen des Anbaus eines Aufzugs, der Modernisierung der Heizung und des Austauschs der Fenster.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/nach-modernisierungs-schock-in-der-lenbachstrasse-zahnaerzte-in-erklaerungsnot-32625240

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Zeitung am 30.05.2019: Block mit 500 Wohnungen vor Verkauf – Mieter in Kreuzberger Sozialbauten in Angst

Die Mieter sind alarmiert. „Unser ganzer Block soll verkauft werden“, sagt eine 54-jährige Bewohnerin. Der Block, das sind rund 500 Wohnungen, die von 1973 bis 1976 im Karree an der Wilhelmstraße, Puttkamer Straße, Friedrichstraße und Hedemannstraße in Kreuzberg errichtet wurden. Der bisherige Eigentümer, ein internationaler Immobilienfonds, will sich von den einst mit Wohnungsbaufördermitteln errichteten Sozialbauten trennen.

So einfach ist der Verkauf nicht – Friedrichshain-Kreuzberg hat ein Vorkaufsrecht für den Block

Wer neuer Eigentümer wird, ist noch offen. Zwar soll sich die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag an den Verkaufsgesprächen beteiligt haben, doch soll sie darüber informiert worden sein, dass sie nicht den Zuschlag erhält. Die Mieter befürchten, dass die für eine strikte Mieterhöhungspolitik bekannte Deutsche Wohnen neuer Eigentümer werden könnte. Denn Vertreter des börsennotierten Unternehmens sollen sich den Wohnblock bei einer Besichtigung der Kaufinteressenten angesehen haben. Von der Deutsche Wohnen war dazu keine Stellungnahme zu erhalten. „Wir haben gehofft, dass die Gewobag die Wohnungen übernimmt“, sagt die 54-jährige Mieterin. „Es wäre ein Jammer, wenn die Wohnungen nicht in öffentliche Hand kommen.“ Dann sei zu befürchten, dass die Bewohner verdrängt werden.

Ganz so einfach ist der Verkauf der Wohnungen an einen privaten Eigentümer nicht. Denn der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat ein Vorkaufsrecht für den Wohnblock, weil dieser in einem Milieuschutzgebiet liegt. Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) macht über den Kurznachrichtendienst Twitter klar, dass er eingreifen will. „Ausverkauf geht weiter“, schreibt Schmidt. „500 Sozialwohnungen an Friedrichstraße sollen statt an landeseigene Wohnungsbaugesellschaft an Investoren verkauft werden.“ Der Bezirk werde die Ausübung des Vorkaufsrechts „zum limitierten Preis prüfen“. Soll heißen: Der Bezirk will nicht einen überhöhten Marktpreis, sondern nur einen niedrigeren Preis bezahlen. „Langer Rechtsstreit wahrscheinlich“, teilt Baustadtrat Schmidt noch vorsorglich per Twitter mit. Die Botschaft an den Verkäufer: Er muss sich darauf einrichten, dass er auf den Verkaufserlös möglicherweise lange warten muss.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/block-mit-500-wohnungen-vor-verkauf-mieter-in-kreuzberger-sozialbauten-in-angst-32625264