Pressemitteilung 25/2019

Deutsche Wohnen verlangt höhere Mieten in GSW-Großsiedlung Falkenhagener Feld

Mieterhöhungskampagne trotz Senatsbeschluss über Mietendeckel und trotz Selbstverpflichtung!

Die Deutsche Wohnen Management GmbH hat am 23.08.2019 Mieterhöhungsverlangen an diverse Mieter im Falkenhagener Feld verschickt und verlangt ab dem 01.11.2019 höhere Mieten.

Mieterhöhungen trotz Senatsbeschluss über Mietendeckel

Obwohl der Berliner Senat in seiner Sitzung am 18.06.2019 Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz – Mietendeckel – beschlossen hat, die u.a. einen Mietenstopp für fünf Jahre sowie eine Rückwirkung zum 18.06.2019 vorsehen, hindert das die Deutsche Wohnen rechtlich nicht, Mieterhöhungen zum 01.11.2019 zu verschicken.

Mieterhöhungen trotz Selbstverpflichtung der Deutsche Wohnen

Obwohl die Deutsche Wohnen sich eine Selbstverpflichtung auferlegt hat („Unser Versprechen an unsere Mieter“), die seit dem 01.07.2019 in Kraft ist, hindert das die Deutsche Wohnen rechtlich nicht, Mieterhöhungen zum 01.11.2019 zu verschicken.

In der Selbstverpflichtung heißt es zu Mieterhöhungen der Nettokaltmiete wie folgt:

„Zukünftig werden wir bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB wie folgt vorgehen:

Wir werden Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht vornehmen, wenn und soweit dadurch die Jahresnettokaltmiete für eine bedarfsgerechte Wohnfläche² mehr als 30 Prozent des jährlichen Haushaltsnettoeinkommens betragen würde.³

²Maßgebend sind § 27 Abs. 4 WoFG i.V.m. der Ausführungsvorschrift zur Festlegung von Wohnungsgrößen von SenStadtWohn vom 17. April 2018. ….

³Eine Überschreitung der Erhöhungsgrenze kann von Mieterinnen und Mietern der Deutsche Wohnen bei einer Mieterhöhung jeweils innerhalb von einem Monat nach einem Mieterhöhungsverlangen geltend gemacht werden, unter der weiteren Voraussetzung, dass sich die Mieter und die in ihrem Haushalt lebenden Personen mit der Prüfung ihrer Einkommensverhältnisse einverstanden erklären.”

Kritik

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. hätte in der momentanen Situation von der Deutsche Wohnen erwartet, dass diese dem Beispiel der Vonovia, die bewusst zurzeit in Berlin keine Mieterhöhungen verschickt, um die extrem angespannte und emotionale Situation nicht weiter anzuheizen, gefolgt wäre”, sagte der 1. Vorsitzende des AMV, Marcel Eupen.

Mieterhöhung überprüfen lassen

Der AMV empfiehlt eindringlich allen betroffenen Mieterinnen und Mietern ihr Mieterhöhungsverlangen von Experten – Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht – überprüfen zu lassen. Nach Zugang ihres Mieterhöhungsbegehrens besteht für die Überprüfung zwei Monate Zeit.

Härtefallprüfung veranlassen

Der AMV empfiehlt eindringlich allen betroffenen Mieterinnen und Mietern, die jetzt eine Mieterhöhung erhalten haben, die dazu führt, dass sie mehr als 30 Prozent ihres jährlichen Haushaltsnettoeinkommens für ihre Jahresnettokaltmiete aufwenden müssen, einen Härtefallantrag zu stellen. Nach Zugang ihres Mieterhöhungsbegehrens besteht für den Härtefallantrag ein Monat Zeit.

Achtung: Zeitfalle!

Während für die Überprüfung des Mieterhöhungsbegehrens zwei Monate Zeit besteht, kann die Härtefallprüfung nur innerhalb von einem Monat nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens beantragt werden.

Rückforderungsanspruch?

Nach Inkrafttreten des Berliner Mietengesetzes Anfang Januar 2020 entsteht unter Umständen ein Rückforderungsanspruch bezüglich der bis dahin gezahlten höheren Miete, da der Berliner Senat erklärt hat, dass das Gesetz zum Mietendeckel nach dem geplanten Inkrafttreten Anfang 2020 rückwirkend zum 18.06.2019 greifen soll.

Berlin, den 30.08.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

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