Archiv für den Monat: September 2019

Aus der Rubrik “Steuerpolitik”:

 
Bundesratsinitiative zur Grundsteuer: Eigentum verpflichtet
Pressemitteilung vom 10.09.2019

Aus der Sitzung des Senats am 10. September 2019:

Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, des Senators für Finanzen, Dr. Matthias Kollatz, und der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Grundsteuer-Umlagefähigkeit beschlossen. Die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer folgt dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ und entlastet die Mieterinnen und Mieter.

Häufig wird die erhobene Grundsteuer als Teil der Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt. Das ist ein relevanter Kostenfaktor für Mieterinnen und Mieter neben dem starken Anstieg der Angebotsmieten in Deutschland (2017 bis 2018: 4 bis 5,3 Prozent), der deutlich über der allgemeinen Verbraucherpreisentwicklung (2017 bis 2018: 1,9 bis 2 Prozent) lag. Vielen Haushalten ist so in den vergangenen Jahren durch steigende Mieten reale Kaufkraft verloren gegangen.

Ziel der Bundesratsinitiative ist es, mit Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen. So sollen 36,4 Mio. Menschen (57,9 Prozent der Haushalte), die zur Miete wohnen, entlastet werden. Für Mietverhältnisse, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden sind, soll eine Übergangsfrist gelten.

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.845062.php

AMV im Lichte der Presse:

 

Spandauer Volksblatt am 10.09.2019: Bis Oktober keine Mieterberatung

Hakenfelde. Im Seniorentreff am Hohenzollernring 105 dauern die Bauarbeiten länger als geplant. Deshalb fallen die Mietersprechstunden des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV) dort bis zum 2. Oktober ersatzlos aus. Denn so lange dürften sich die Bauarbeiten wohl noch hinziehen. Die Maßnahme sollte eigentlich Mitte August beendet sein. Die Malerfirma muss aber noch ausbessern. Der AMV berät Mieter im Seniorentreff im Auftrag des Bezirksamts kostenfrei und ohne Mitgliedschaft.

https://www.berliner-woche.de/hakenfelde/c-soziales/bis-oktober-keine-mieterberatung_a231610

Pressemitteilung 28/2019

Ausfall bezirkliche Mieterberatung Hakenfelde noch bis Oktober

Die Baumaßnahmen im „Seniorentreff Hohenzollernring“, Hohenzollernring 105, 13585 Berlin, sind umfangreicher und dauern länger.

Ursprünglich sollten die Baumaßnahmen im „Seniorentreff Hohenzollernring“ im Zeitraum vom 29.07.2019 bis zum 16.08.2019 über die Bühne gehen. Da nun noch weitere Sanierungsarbeiten hinzugekommen sind, ziehen sich die Arbeiten voraussichtlich bis zum 02.10.2019. Nach der abgeschlossenen Baufeinreinigung und der Ausbesserungsarbeiten der Malerfirma kann mit einer Wiedereröffnung des Seniorentreffs in der 41./42. Kalenderwoche gerechnet werden.

Damit kann die im Auftrag des Bezirksamts Spandau von Berlin durchgeführte bezirkliche Mieterberatung des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. in Hakenfelde auch im September und Anfang Oktober nicht stattfinden und muss ersatzlos ausfallen.

Berlin, den 10.09.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 07.09.2019: Volksbegehren “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” – Juristen streiten über Parlamentsgutachten zur Enteignung

Rechtsgutachter des Abgeordnetenhauses sehen beim Markteingriff vor allem ein Problem: Die hohen Entschädigungen könnten gegen die Schuldenbremse verstoßen.

Jeder, der mehr als 3000 Wohnungen besitzt, gehört enteignet – das ist die Forderung der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Was die einen als „Rückkehr des Sozialismus“ halten und andere für eine Notwehr-Maßnahme im Kampf gegen die Wohnungsnot. Als wegweisende Bestätigung der eigenen Rechtsauffassung bewerten Befürworter des starken Eingriffs in den Markt das überraschendeGutachten vom Wissenschaftlichen Dienst des Abgeordnetenhauses, wonach eine solche „Vergesellschaftung“ jedenfalls möglich wäre.

Der Streit um die Vergesellschaftung spaltet. Und die  Juristen bewegen sich auf dünnem Eis. Niemals zuvor kam in der Geschichte der Bundesrepublik bisher der  Artikel 15 des Grundgesetzes zur Anwendung. Und so eindeutig ist auch das Fazit der Juristen aus dem Abgeordnetenhaus nicht – und wer das Gespräch mit zwei Rechtsanwälten aus  den beiden  Lagern sucht, bekommt  – wie es sprichwörtlich heißt –  mindestens „drei Meinungen“.

Prinzipiell möglich „wäre“ eine Vergesellschaftung auf der Grundlage des Grundgesetzes, heißt es in dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes. Aber sogar in ihrem Fazit betonen die Juristen, dass es „gewisse Bedenken“ hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit dieses tiefen Eingriffs in den Markt gibt. Den größten Einwand gegen die eigenen Argumente führen die Rechtswissenschaftler allerdings ins Feld, ohne darüber zu urteilen: Weil die enteigneten privaten Unternehmen entschädigt werden müssen, „stellt sich die Frage, wie sich eine solche Kreditaufnahme mit der ab 2020 für das Land Berlin geltenden Schuldenbremse vereinbaren lassen würde“.

Für die Verfasser ist klar: „Es erscheint kaum möglich, eine Entschädigung der betroffenen Unternehmen ohne Verstoß gegen Art.109 Abs.3 Satz 1 und 5 GG durchzuführen“.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/volksbegehren-deutsche-wohnen-und-co-enteignen-juristen-streiten-ueber-parlamentsgutachten-zur-enteignung/24991320.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 04.09.2019: Wissenschaftliches Gutachten zeigt – Enteignungen sind laut Grundgesetz möglich

Der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses kommt in einem jetzt bekanntgewordenen Gutachten zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung der Wohnungen von Immobilienunternehmen mit mindestens 3.000 Wohnungen laut Grundgesetz möglich ist. Er stützt damit die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“, die Bestände von Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Gemeineigentum überführen will.

Die Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen stützt sich bei ihrem Vorstoß auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Darin steht, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden können – die betroffenen Unternehmen müssen jedoch entschädigt werden. Laut Schätzung des Senats bewegen sich die Kosten für die Sozialisierung von 243.000 Wohnungen, die betroffen wären, auf 28,8 Milliarden bis 36 Milliarden Euro. Nach Berechnungen der Initiative fallen zwischen 7,3 Milliarden Euro und 13,7 Milliarden Euro an. Eine Entschädigung müsste laut Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes nicht zwingend dem Verkehrswert entsprechen, hätte sich aber mindestens an ihm zu orientieren.

Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) will sich noch nicht zu der aktuellen Untersuchung äußern. „Wir werden uns mit dem Gutachten in der gebotenen und sachlichen Gründlichkeit auseinandersetzen und können erst dann eine Einschätzung abgeben“, sagt BBU-Sprecher David Eberhart. Die Reaktion des Berliner Mietervereins (BMV) lässt dagegen nicht auf sich warten: „Das Gutachten wird das Volksbegehren zur Vergesellschaftung beflügeln, da sind wir uns sicher“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/wissenschaftliches-gutachten-zeigt-enteignungen-sind-laut-grundgesetz-moeglich-33119498

Aus der Rubrik “MIeterinformationen”:

 

Spandauer Volksblatt am 07.09.2019: Korrektur fehlerhafter Vattenfall-Rechnungen bei der Gewobag in Staaken

Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin erteilte in Staaken Gutschriften bei den Brennstoffkosten aus der Betriebskostenabrechnung 2018 in Höhe von 109.500,19 € für 317 Wohnungen sowie in Höhe von 28.620,53 € für 128 Wohnungen.

Im Einzelnen:

I.

Die Gewobag rechnete am 17.04.2019 die Betriebs- und Heizkosten für das Jahr 2018 für 317 Wohnungen in der Heerstraße 441 – 453 ungerade sowie für den Semelländerweg 10 – 18 gerade ab und berechnete bei der Position Brennstoffkosten für den Verbrauch der Nachtspeicheröfen Kosten in Höhe von 580.253,86 €. Nun stellte sich im Rahmen der Überprüfung heraus, dass die Firma Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH fehlerhafte Rechnungen für den Verbrauch der Nachtspeicheröfen erstellt hatte. Die Gewobag reagierte und erteilte am 01.08.2019 Gutschriften in Höhe von 109.500,19 €.

II.

Die Gewobag rechnete am 12.04.2019 die Betriebs- und Heizkosten für das Jahr 2018 für 128 Wohnungen in der Heerstraße 455 ab und berechnete bei der Position Brennstoffkosten für den Verbrauch der Nachtspeicheröfen Kosten in Höhe von 145.555,24 €. Nun stellte sich im Rahmen der Überprüfung heraus, dass die Firma Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH fehlerhafte Rechnungen für den Verbrauch der Nachtspeicheröfen erstellt hatte. Die Gewobag reagierte und erteilte am 01.08.2019 Gutschriften in Höhe von 28.620,53 €.

Kommentar des AMV

Den AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. freut es außerordentlich, dass die Gewobag der Aufforderung, ihre maßgebliche Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 bezüglich der Kostenposition Brennstoffkosten für den Verbrauch der Nachtspeicheröfen zu überprüfen, zu korrigieren und Gutschriften zu erteilen, unverzüglich nachgekommen ist und das für sämtliche 445 betroffene Mieterinnen und Mieter und nicht nur für die, die Widerspruch eingelegt hatten.

Der AMV empfiehlt allen Mieterinnen und Mietern, alljährlich ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung durch einen Mieterverein überprüfen zu lassen. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben Mieter dafür zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit.

https://www.berliner-woche.de/staaken/c-bauen/korrektur-fehlerhafter-vattenfall-rechnungen-bei-der-gewobag-in-staaken_a231355

Pressemitteilung 27/2019

Einladung – Der AMV feiert Geburtstag

5 Jahre AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.

Der AMV begeht am 27.09.2019 seinen 5. Geburtstag. Ein Grund zum Feiern.

Unter dem Motto „Für sozial gerechtes Wohnen und Leben” lädt der AMV am 28.09.2019 ab 10:00 Uhr ins Klubhaus Falkenhagener Feld ein.

Auf unserer Geburtstagsfeier haben Sie die Gelegenheit, Einblicke in unsere tägliche Arbeit zu erhalten, den Verein, seinen Vorstand sowie seine ehrenamtlichen Mitarbeiter kennenzulernen und mit Politikern ins Gespräch zu kommen. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir in lockerer und gemütlicher Atmosphäre feiern, einen Rückblick auf 5 Jahre Vereinsarbeit vornehmen sowie einen Blick in die Zukunft werfen.

Zahlreiche Gäste aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft haben ihr Erscheinen angekündigt.

Die Laudatio hält Herr Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Gesundheit Frank Bewig (CDU).

Für Speis und Trank ist gesorgt. Der AMV freut sich auf Ihr Erscheinen. Die Teilnahme an unserer Jubiläumsveranstaltung ist kostenlos.

Wann: 28.09.2019, 10:00 Uhr – 13:00 Uhr

Wo: Klubhaus Falkenhagener Feld, Westerwaldstraße 13, 13589 Berlin

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 04.09.2019: Deutsche Wohnen verlangt höhere Mieten in GSW-Großsiedlung Falkenhagener Feld
Mieterhöhungskampagne trotz Senatsbeschluss über Mietendeckel und trotz Selbstverpflichtung!

Die Deutsche Wohnen Management GmbH hat am 23.08.2019 Mieterhöhungsverlangen an diverse Mieter im Falkenhagener Feld verschickt und verlangt ab dem 01.11.2019 höhere Mieten.

Mieterhöhungen trotz Senatsbeschluss über Mietendeckel

Obwohl der Berliner Senat in seiner Sitzung am 18.06.2019 Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz – Mietendeckel – beschlossen hat, die u.a. einen Mietenstopp für fünf Jahre sowie eine Rückwirkung zum 18.06.2019 vorsehen, hindert das die Deutsche Wohnen rechtlich nicht, Mieterhöhungen zum 01.11.2019 zu verschicken.

Mieterhöhungen trotz Selbstverpflichtung der Deutsche Wohnen

Obwohl die Deutsche Wohnen sich eine Selbstverpflichtung auferlegt hat („Unser Versprechen an unsere Mieter“), die seit dem 01.07.2019 in Kraft ist, hindert das die Deutsche Wohnen rechtlich nicht, Mieterhöhungen zum 01.11.2019 zu verschicken.

In der Selbstverpflichtung heißt es zu Mieterhöhungen der Nettokaltmiete wie folgt:

„Zukünftig werden wir bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB wie folgt vorgehen:

Wir werden Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht vornehmen, wenn und soweit dadurch die Jahresnettokaltmiete für eine bedarfsgerechte Wohnfläche² mehr als 30 Prozent des jährlichen Haushaltsnettoeinkommens betragen würde.³

²Maßgebend sind § 27 Abs. 4 WoFG i.V.m. der Ausführungsvorschrift zur Festlegung von Wohnungsgrößen von SenStadtWohn vom 17. April 2018. ….

³Eine Überschreitung der Erhöhungsgrenze kann von Mieterinnen und Mietern der Deutsche Wohnen bei einer Mieterhöhung jeweils innerhalb von einem Monat nach einem Mieterhöhungsverlangen geltend gemacht werden, unter der weiteren Voraussetzung, dass sich die Mieter und die in ihrem Haushalt lebenden Personen mit der Prüfung ihrer Einkommensverhältnisse einverstanden erklären.“

Kritik

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. hätte in der momentanen Situation von der Deutsche Wohnen erwartet, dass diese dem Beispiel der Vonovia, die bewusst zurzeit in Berlin keine Mieterhöhungen verschickt, um die extrem angespannte und emotionale Situation nicht weiter anzuheizen, gefolgt wäre.

Mieterhöhung überprüfen lassen

Der AMV empfiehlt eindringlich allen betroffenen Mieterinnen und Mietern ihr Mieterhöhungsverlangen von Experten – Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht – überprüfen zu lassen. Nach Zugang ihres Mieterhöhungsbegehrens besteht für die Überprüfung zwei Monate Zeit.

Härtefallprüfung veranlassen

Der AMV empfiehlt eindringlich allen betroffenen Mieterinnen und Mietern, die jetzt eine Mieterhöhung erhalten haben, die dazu führt, dass sie mehr als 30 Prozent ihres jährlichen Haushaltsnettoeinkommens für ihre Jahresnettokaltmiete aufwenden müssen, einen Härtefallantrag zu stellen. Nach Zugang ihres Mieterhöhungsbegehrens besteht für den Härtefallantrag ein Monat Zeit.

Achtung: Zeitfalle!

Während für die Überprüfung des Mieterhöhungsbegehrens zwei Monate Zeit besteht, kann die Härtefallprüfung nur innerhalb von einem Monat nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens beantragt werden.

Rückforderungsanspruch?

Nach Inkrafttreten des Berliner Mietengesetzes Anfang Januar 2020 entsteht unter Umständen ein Rückforderungsanspruch bezüglich der bis dahin gezahlten höheren Miete, da der Berliner Senat erklärt hat, dass das Gesetz zum Mietendeckel nach dem geplanten Inkrafttreten Anfang 2020 rückwirkend zum 18.06.2019 greifen soll.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 01.09.2019: Spende an die Kältehilfe
Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. sowie Herr Wolf-Dietrich Kniffka haben am 19.08.2019 eine Spende in Höhe von 2.227,00 € an die Kältehilfe zu Händen des Vereins für Berliner Stadtmission getätigt.

Zum Hintergrund: Der AMV hatte am 02.10.2018 für sein Mitglied Wolf-Dietrich Kniffka, der von seiner Vermieterin – der Deutsche Wohnen Berlin 5 GmbH – auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung vor dem Amtsgericht Spandau verklagt worden war, eine Crowdfunding-Spendensammlung über die Internetplattform gofundme (https://de.gofundme.com/vor-gericht-fur-den-mietspiegel) gestartet und insgesamt von 84 Personen Spenden in Höhe von 2.227,00 € eingesammelt.

Er hatte dabei zu Beginn der Spendenaktion folgendes Versprechen abgegeben: „Sollte nach der Deckung der Kosten Geld übrig bleiben, fließt dieses zu 100% in die Kältehilfe der Berliner Stadtmission.”

Nachdem der Prozess nunmehr erfolgreich beendet ist, da das Verfahren vor dem Landgericht Berlin gewonnen werden konnte, haben der AMV und Herr Kniffka Wort gehalten und den gesamten Spendenbetrag an die Kältehilfe ausgekehrt. Der AMV und Herr Kniffka danken ausdrücklich und herzlich allen Spenderinnen und Spendern für ihre finanzielle und moralische Unterstützung.

https://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/c-bauen/spende-an-die-kaeltehilfe_a230368

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

rbb24.de am 03.09.2019: CDU bereitet rechtliche Schritte gegen “Mietendeckel” vor
 
Die Mieten in Berlin dürfen nach Senatsplänen ab 2021 um bis zu 1,3 Prozent im Jahr steigen, sofern sie die geplanten Obergrenzen nicht überschreiten. Das sieht der Entwurf für den Mietendeckel hervor, der nun online ist. Die CDU bereitet eine Klage vor.
“Wir wollen verhindern, dass Mieter nach jahrelanger gerichtlicher Auseinandersetzung zur Kasse gebeten werden, wenn sich der Mietendeckel als unwirksam erweist”, sagte CDU-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus Burkard Dregger am Dienstag.Deshalb plane seine Fraktion in Kooperation mit der Unionsfraktion im Bundestag eine sogenannte Normenkontrollklage.

CDU hält “Mietendeckel” für verfassungswidrig

Die CDU hält den Deckel für verfassungswidrig. Ein Kritikpunkt ist, dass das Gesetz nach den Plänen des rot-rot-grünen Senats zwar erst im Januar in Kraft treten, aber rückwirkend zum 18. Juni 2019 gelten soll. An diesem Tag hatte der Senat erste Eckpunkte beschlossen. “So etwas hat es in der Rechtsgeschichte in Deutschland noch nicht gegeben”, sagte Dregger. Eckpunkte hätten keine rechtliche Qualität.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/09/mietendeckelreferentenentworf-klag-cdu-lompscher.html