Archiv für den Monat: September 2019

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

 

Ist der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit verjährbar?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 67 S 131/19, Beschluss vom 08.08.2019) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter I. wie folgt aus: „Schließlich ist der Instandsetzungsanspruch des Klägers auch nicht verjährt. Die von der Berufung angegriffenen – im Ergebnis allerdings zutreffenden – Erwägungen des Amtsgerichts können insoweit dahinstehen. Denn der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung ist während der Mietzeit unverjährbar (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 17. Februar 2010 –VIII ZR 104/09NZM 2010, 235, beckonline Tz. 17). So liegt der Fall hier, in dem das zwischen den Parteien begründete Mietverhältnis bis heute ungekündigt fortbesteht. Die Voraussetzungen, nach denen ein auf § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB beruhender Mangelbeseitigungsanspruch des Mieters ausnahmsweise verwirkt wäre, sind ebenfalls nicht erfüllt. Auch das hat das Amtsgericht zutreffend erkannt.”

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

rbb24.de am 16.09.2018: FAQ zum Berliner Mietendeckel – Mietensegen oder Investitions-Stopper?

Als erstes Bundesland will Berlin ab 2020 die Wohnungsmieten begrenzen. Welche Folgen dies für Mieter, aber auch den Wohnungsmarkt insgesamt haben könnte, ist nicht klar abschätzbar. Vorläufige Antworten auf ungeklärte Fragen.

Zu den Fragen, über die derzeit unter anderem gestritten wird, zählen diese:

Darf Berlin die Mieten überhaupt deckeln?

Davon gehen SPD, Linke und Grüne aus. Unter anderem sehen sie sich von einem Rechtsgutachten bestätigt, das die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus bei den Rechtswissenschaftlern Franz Mayer und Markus Artz von der Universität Bielefeld in Auftrag gegeben hatte. [spdfraktion-berlin.de] “Das Land Berlin verfügt […] über die Gesetzgebungszuständigkeit für einen ‚Mietendeckel”, zeigt sich Mayer sicher. Die beiden Wissenschaftler argumentieren, dass die Bundesländer im Zuge der Föderalismusreform von 2006 die Möglichkeit erhalten hätten, neben dem bestehenden privaten auch ein öffentliches Mietrecht zu schaffen.

Andere Rechtsgutachten halten dies jedoch für eine Fehleinschätzung. Der prominenteste Widerspruch kommt vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. In einer rechtsgutachtlichen Stellungnahme im Auftrag des Bundesverbandes deutscher Wohnungs-  und Immobilienunternehmen (GdW) [gdw.de] hält er der rot-rot-grünen Koalition vor, dass die Länder “unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt über eine Gesetzgebungskompetenz zur Einführung eines sogenannten Mietendeckels” verfügen. Das bundesrechtliche Mietpreisrecht, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten ist, übe “eine Sperrwirkung” aus. Vereinfacht gesagt: Der Bund hat aus Sicht Papiers das Thema Mietrecht abschließend geregelt, weshalb die Länder dazu nichts mehr zu sagen hätten. Andernfalls würde durch einen Landesmietendeckel beispielsweise die bundesweit gesetzlich geregelte Mietpreisbremse ausgehebelt.

Mieten deckeln und einfrieren ist das eine – aber hohe Mieten absenken etwas anderes. Kann das rechtlich funktionieren?

Ursprünglich hatte die Koalition darüber nachgedacht, Mieterinnen und Mietern grundsätzlich das Recht einzuräumen, ihre Miete absenken zu lassen, wenn sie die definierte Mietobergrenze überschreitet. So war es noch im Eckpunktepapier des Senats vom 18. Juni 2019 festgehalten. [berlin.de] Auf Antrag der Mieterinnen und Mieter sei eine Überprüfung der Miete auf Mietpreisüberhöhung möglich. “In Form eines Absenkungsbegehrens wird die Miete dann auf die zulässige Miete reduziert”, heißt es dort. Im Referentenentwurf vom 30. August [berlin.de] wird dies allerdings eingeschränkt – analog zu den Regeln, die bereits für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften existieren. Demnach steht dieses Recht nur noch jenen Mieterinnen und Mietern zu, deren Miete mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens ausmacht. Außerdem spielt auch die Größe der Wohnung eine Rolle (“Bei der Berechnung der Mietbelastung ist nur der Teil der Miete zu berücksichtigen, der auf eine angemessene Wohnfläche entfallt”, §4, Absatz 4).

In den bislang bekannten Gutachten gibt es zu dieser geplanten Regel noch keine Einschätzungen. In Parlamentskreisen sind allerdings verfassungsrechtliche Bedenken gegen die 30-Prozent-Regelung zu hören. Vertreter von Mieterorganisationen sehen in ihr vor allem ein Bürokratiemonster, das auch abschreckend auf potenziell anspruchsberechtigte Mieterinnen und Mieter wirken könnte.

Bricht der Wohnungsneubau ein, wenn der Mietendeckel kommt?

Viele Signale deuten darauf hin, dass vor allem die private Immobilienwirtschaft ihre Investitionen angesichts sinkender Rendite-Erwartungen überdenkt. An Drohungen dies zu tun, mangelt es zumindest nicht. Bei einer Umfrage des Bundesverbands Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen (BFW) erklärten 72 Prozent der Mitgliedsunternehmen, sie würden ihre geplanten Investitionen stoppen oder ganz aufgeben.

Gehen Bauaufträge zur Sanierung bestehender Wohnungen zurück?

Die Berliner Handwerkskammer sieht diese Entwicklung schon jetzt. “Wir haben eine Menge Hinweise von Handwerkern, die ihre Aufträge schon jetzt verloren haben”, sagt Handwerks-Hauptgeschäftsführer Jürgen Wittke. Die Umfrage unter BFW-Mitgliedsunternehmen unterstreicht diesen Eindruck. Demnach gaben 61 Prozent der Unternehmen an, auf dringend erforderliche Sanierungen zu verzichten. 59 Prozent erklärten, sie hätten geplante Modernisierungen ihres Wohnungsbestandes auf Eis gelegt.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/09/faq-mietendeckel-berlin-fragen-antworten.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 15.09.2019: CDU-Programm – Mit diesem Plan will die CDU in Berlin Wohnungen schaffen

Der CDU-Landesvorstand verabschiedet ein Zehn-Punkte-Programm zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.

Mit einem Zehn-Punkte-Plan will die Berliner CDU den Senat dazu drängen, auf den geplanten Mietendeckel zu verzichten. Darauf verständigte sich der Landesvorstand auf seiner Klausurtagung am Freitag in Hamburg. „In Sorge um den sozialen Frieden in der Stadt und um die Zukunft Berlins als Wohn- und Arbeitsstandort fordern wir den Berliner Senat auf, vom geplanten Mietendeckel Abstand zu nehmen“, heißt es in dem Papier.

Stattdessen soll ein Bündnis aller Beteiligten den Wohnungsbau in der Stadt deutlich beschleunigen. „Die Mieten in Berlin werden sich in der wachsenden Stadt langfristig nur dann stabil entwickeln können, wenn wir der wachsenden Wohnraumnachfrage ein entsprechend wachsendes Wohnraumangebot entgegensetzen“, heißt es in dem Beschlusspapier des CDU-Vorstandes.

Mehr Personal in den Bezirken und weniger VorschriftenDazu sollen in den Bezirken jeweils mindestens zehn neue Stellen in den Stadtentwicklungsämtern geschaffen werden. Außerdem soll ein Service-Zentrum auf Senatsebene die Prozesse rund um den Neubau beschleunigen. Außerdem fordern die CDU-Spitzenpolitiker, die Landesbauordnung sowie betreffende Gesetze und Verordnungen zu entrümpeln, um Bürokratie abzuschaffen. Außerdem möchte die CDU ein vereinfachtes Verfahren für diejenigen Bebauungspläne, nach denen am Rande bestehender Siedlungen neue Wohnungen entstehen sollen.

„Die CDU Berlin hat heute weitreichende Beschlüsse gefällt, wie eines der drängendsten Probleme der Stadt behoben werden kann“, sagte CDU-Landeschef Kai Wegner am Rande der Klausur. „Das vom Senat vorgelegte Gesetz zur Mietenbegrenzung muss verhindert werden.“ Stattdessen setze sich die CDU für beschleunigtes Bauen in der Stadt ein, um den Wohnungsmarkt zu entspannen.

Auf ihrer Klausur forderte der CDU-Landesvorstand zudem, dass die Reform der Grundsteuer aufkommensneutral und sozialverträglich ausgestaltet werden soll. „Das ist ein Schritt, Steuererhöhungen für die selbstnutzenden Wohnungseigentümer zu verhindern“, sagte Wegner. „Im Gegensatz zu diesem Senat, der mit seinen Beschlüssen keine Wohnungen schafft, Mieter und Vermieter verunsichert und dem Berliner Handwerk schadet, gibt die Berliner CDU Vorfahrt für schnelles Bauen und bezahlbares Wohnen.“

Wie verändert der Mietendeckel den Immobilienmarkt? Wird es jetzt leichter oder schwieriger eine Mietwohnung zu finden?

Der Mietendeckel bringt keine einzige neue Wohnung. Diesem Hauptargument der Mietendeckel-Kritiker widersprechen auch diejenigen nicht, die sich für eine Begrenzung der Wohnungsmieten einsetzen. Insofern wird es für Wohnungssuchende keinesfalls leichter. Inwieweit es möglicherweise durch den Mietendeckel sogar schwieriger wird eine Wohnung zu finden, ist nicht seriös abzuschätzen.

Zumindest könnte es böse ausgehen, wenn mit möglicherweise eingesparter Miete nicht bedacht umgegangen wird. Der Staatsrechtler Christian Pestalozza verweist darauf, dass es in der Tat dazu kommen könnte, dass Mieter ihrem Wohnungseigentümer entgangene Mieten nachzahlen müssen, falls der Mietendeckel gerichtlich gekippt wird – dann nämlich, wenn man beantragt habe, die Miete abzusenken. “Wenn man etwas zurückzulegen hat, ist man gut beraten, den Differenzbetrag zurückzulegen, um nicht später vor der Notwendigkeit zu stehen, da eine größere Summe nachzuzahlen”, rät Pestalozza.https://www.morgenpost.de/berlin/article227082779/Mieten-in-Berlin-Mit-diesem-Plan-will-die-CDU-mehr-Wohnraum-schaffen.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 15.09.2019: Mietendeckel-Debatte – Linke sollen den Verband der Wohnungsunternehmen unter Druck gesetzt haben

Der BBU kritisiert den Mietendeckel. Prompt soll die Linke mit dem Rückzug der Landesfirmen aus dem Verband gedroht haben. Das gefällt nicht allen.

Im Kampf um ein neues Mietengesetz greifen Vertreter der Linkspartei und des linken Flügels der Grünen zu harten Bandagen. Sowohl in aller Öffentlichkeit als auch hinter den Kulissen. Nach Informationen des Tagesspiegels soll es zu mehreren „intensiven Gesprächen“ mit einzelnen Vertretern der Wohnungswirtschaft gekommen sein, in der diese unter Druck gesetzt worden sein sollen. So zumindest der Vorwurf. Vonseiten der Wohnungswirtschaft ist deshalb von einem „mangelnden Verständnis von Pluralismus“ die Rede.

Im Zentrum der Offensive stehen der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) und dessen Vorsitzende Maren Kern. Sie hatte die Pläne des Senats für einen Mietendeckel kritisiert und als „Schlag ins Gesicht für die gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft“ bezeichnet. Daraufhin soll Kern von führenden Politikern der Linkspartei damit gedroht worden sein, die landeseigenen Wohnungsunternehmen aus der Interessengemeinschaft abzuziehen.

Ein Rückzug der landeseigenen Unternehmen aus dem Interessenverband wäre für den BBU ein finanzielles Problem, da Howoge, Gesobau und Co einen erheblichen Teil der Beiträge einzahlen. Der Verband vertritt die Interessen von privaten, öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen in Berlin und Brandenburg. Seine Mitglieder bewirtschaften rund 1,1 Millionen Wohnungen in Berlin und Brandenburg, etwa die Hälfte des Angebots. Was den Verband zu einer mächtigen Stimme im Kampf um die politische Deutungshoheit in der aufgeheizten Wohnungsdebatte macht.

Bei der Grünen-Fraktion ist Katrin Schmidberger für Wohnen und Mieten zuständig. Sie gehört dem linken Parteiflügel an und steht dem BBU ebenfalls „konstruktiv-kritisch“ gegenüber, wie sie sagte. Das habe sie bereits mehrfach in Diskussionen mit der BBU-Vorsitzenden zum Ausdruck gebracht. Der Verband könne kaum die Interessen renditeorientierter Unternehmen und gleichzeitig die der landeseigenen vertreten, sagte Schmidberger. Sie hält die aktuelle Debatte deshalb für wichtig – eine Position, die im Realo-Lager der Grünen auf wenig Gegenliebe stößt.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/mietendeckel-debatte-linke-sollen-den-verband-der-wohnungsunternehmen-unter-druck-gesetzt-haben/25016398.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 14.09.2019: Wohnungspolitik – Berliner Mietendeckel wird überwiegend abgelehnt

Nicht nur Handelskammer und Immobilienwirtschaft sehen die Senatspläne kritisch. Auch Banken und Landesarmutskonferenz warnen.

Bei der Anhörung von Verbänden und anderer beteiligter Organisationen zum Mietendeckel ist der Referentenentwurf aus dem Hause der Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) durchgefallen. Die Reaktionen waren nach Angaben von Teilnehmern überwiegend negativ. Uneingeschränkte Zustimmung fand der Plan nur bei Mietervertretungen und eingeschränkt beim Deutschen Gewerkschaftsbund und der Liga der Wohlfahrtsverbände.

Die Industrie- und Handelskammer warnte vor einer ausufernden Bürokratie und einer Investitionsbremse. Auch die Immobilienwirtschaft stellte sich geschlossen gegen die Pläne.

Kreditnehmer müssen mit einer Überprüfung rechnen

Warnende Stimmen kommen aber auch von den Banken. Die Geldhäuser müssten die Bonität und die Kredite ihrer Kunden, die etwa Eigentumswohnungen vermieten, neu bewerten. Eventuell müsse von den Darlehensnehmern mehr Eigenkapital verlangt werden, heißt es.

Auch der Umweltverband BUND äußerte sich skeptisch. Die Umweltschützer fürchten, die energetische Sanierung des Gebäudebestandes könnte zum Erliegen kommen. Die Bauwirtschaft rechnet mit massiven Einbrüchen bei den Aufträgen. In den nächsten Jahren würden die Umsätze um sieben Milliarden Euro sinken.

Für Einkommensschwache könnte es noch schwerer werden

Die Landesarmutskonferenz fürchtet, ihre Klientel könnte durch den Deckel sogar noch schlechter gestellt werden. Für freie Träger werde keine Wohnung dadurch entstehen. Außerdem hätten arme Menschen noch weniger Chancen auf freie Wohnungen. Denn Mieter dürfen ihre Miete senken, wenn diese 30 Prozent ihres Einkommens übersteigt. Deshalb würden wohlhabendere Bewerber noch stärker bevorzugt, heißt es.

https://www.morgenpost.de/berlin/article227082797/Berliner-Mietendeckel-wird-ueberwiegend-abgelehnt.html

 

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 13.09.2019: Mietendeckel – Nur wenige Berliner könnten die Miete absenken

Ein Fünftel der Berliner muss mindestens 30 Prozent des Haushaltseinkommens für die Kaltmiete aufbringen – und erfüllt damit eine der Bedingungen, die nach dem geplanten Mietendeckel zur Absenkung der Miete berechtigen. Wird einbezogen, dass die Wohnungsgröße angemessen sein muss, reduziert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten für eine Mietsenkung jedoch auf nur noch knapp zehn Prozent.

Das geht aus einer Untersuchung des Soziologen Sigmar Gude für die Initiative Mietenvolksentscheid hervor, die der Berliner Zeitung vorliegt. Sonderlich groß wäre der Kreis der Mieter also nicht, der von einer Absenkung profitieren könnte. Er würde sich voraussichtlich sogar noch weiter reduzieren. Denn einen Anspruch auf Absenkung soll es nur dann geben, wenn die neuen Mietoberwerte, die zwischen 5,95 und 9,80 Euro pro Quadratmeter für normal ausgestattete Wohnungen liegen, überschritten werden.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/mietendeckel-nur-wenige-berliner-koennten-die-miete-absenken-33161130

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 13.09.2019: Mietenpolitik der GroKo – Bündnis fordert mehr günstige Wohnungen

Ein Jahr nach dem Wohngipfel der Bundesregierung hat ein Aktionsbündnis aus Deutschem Mieterbund, Deutschem Gewerkschaftsbund und weiteren Organisationen Kritik an der Mietenpolitik der schwarz-roten Koalition geübt.

Nichts habe sich auf den Wohnungsmärkten geändert, heißt es in einer Erklärung des Bündnisses vom Donnerstag. Bundesweit fehlten mehr als eine Million bezahlbare Mietwohnungen. Der Bestand an Sozialwohnungen schrumpfe weiter, die Mieten hätten ein Rekordniveau erreicht. „Wir fordern eine andere Wohnungspolitik“, sagte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten. „Wir brauchen mehr nachhaltigen, sozialen und dauerhaft preisgünstigen neuen Wohnraum.“

Mieten müssten bezahlbar sein und bleiben

Die Mieten müssten bezahlbar sein und bleiben. „Dazu sind eine nicht von Ausnahmen durchlöcherte Mietpreisbremse, wirksame Mietwucherregelungen nach dem Wirtschaftsstrafgesetz und die drastische Einschränkung von Mieterhöhungen, zum Beispiel durch Absenkung der Kappungsgrenzen oder der Modernisierungsumlage, notwendig“, so Siebenkotten. „Angesichts der zunehmenden Wohnungskrise passt es nicht zusammen, dass die Bundesregierung die Mittel für den sozialen Wohnungsbau von 1,5 Milliarden auf eine Milliarde Euro im Jahr 2020 absenkt“, kritisiert Stefan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbund. „Wir brauchen jetzt schnell von Bund und Ländern, jährlich mindestens 7 Milliarden Euro zweckgebunden für den Bau von bis zu 150.000 preisgebundenen Wohnungen.“

Mit einer Menschenkette zwischen Kanzleramt und Innenministerium will das Bündnis am 19. September auf seine Forderungen aufmerksam machen. Im Oktober/November sind Diskussionen geplant.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/mietenpolitik-der-groko-buendnis-fordert-mehr-guenstige-wohnungen-33161172

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Morgenpost am 12.09.2019: Wohnungsbau – Protest gegen geplanten Mietendeckel vopr Abgeordnetenhaus

Die Wohnungsbaugesellschaften fuhren Anhänger mit großen Plakaten auf. Aufschrift: „Mietendeckel macht unsere Stadt kaputt“.

Das Thema stand zwar nicht auf der Tagesordnung, war aber doch gegenwärtig. Die Berliner Wohnungsbaugenossenschaften demonstrierten am Donnerstag mit drei großen Anhängern gegen den vom Senat geplanten Mietendeckel in Berlin. Das Thema beschäftigt weiterhin auch Juristen und Meinungsforscher – und das nicht nur in Berlin.

„Rot-Rot-Grün: Nur ein großer Irrtum“ und „Mietendeckel macht unsere Stadt kaputt“ stand auf den Anhängern, die die Genossenschaften vor das Abgeordnetenhaus gekarrt hatten. Berlin will bis zum 11. Januar 2020 die Mieten in Berlin für fünf Jahre einfrieren. Das Vorhaben ist höchst umstritten. Die Wohnungswirtschaft, auch die Genossenschaften, fürchten, künftig keine Sanierungen des Wohnungsbestands mehr vornehmen zu können, sollte das Vorhaben tatsächlich eingeführt werden.

https://www.morgenpost.de/berlin/article227065009/Protest-gegen-geplanten-Mietendeckel-vor-Abgeordnetenhaus.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 10.09.2019: Moderate Erhöhungen möglich – Das sind die Kernpunkte des geplanten Mietendeckels

Der Anstieg der Wohnkosten soll durch den Mietendeckel für fünf Jahre begrenzt werden. Hier ein Überblick über die wichtigsten Regelungen auf Basis des Referentenentwurfs vom 30. August 2019.

1. Betroffene Wohnungen

Der Mietendeckel soll für rund 1,5 Millionen Mietwohnungen gelten. Ausgenommen sind öffentlich geförderte Wohnungen wie Sozialwohnungen, Wohnungen die ab dem 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig wurden und Unterkünfte in einem Wohnheim. Der Mietendeckel gilt zudem nicht für Wohnungen, die von Trägern der Wohlfahrtspflege für Personen mit dringendem Wohnbedarf angemietet wurden.

2. Die Mieten werden eingefroren

Mit Inkrafttreten des Mietendeckels Anfang 2020 soll ein Mietenstopp gelten. Die Mieten werden danach auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren. Das gilt auch für Staffel- oder Indexmieten.

3. Zusätzliche Mietobergrenzen

Je nach Baualtersklasse sollen zusätzlich Mietobergrenzen festgelegt werden. Die Obergrenzen liegen für normal ausgestatteteWohnungen zwischen 5,95 Euro und 9,80 Euro je QuadratmeterWohnfläche kalt. Liegt die eingefrorene Miete unter der Mietobergrenze, darf der Vermieter die Miete um 1,3 Prozent jährlich erhöhen, sofern die Obergrenze nicht überschritten wird. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung darf die Oberwerte an die allgemeine Preis- und Lohnentwicklung anpassen. Moderate Mieterhöhungen sollen damit weiter möglich sein.

4. Zuschläge möglich

Zu den Mietoberwerten sind Zuschläge um zehn Prozent möglich, sofern sich die Wohnung in einem Gebäude mit maximal zwei Wohnungen befindet, also in einem Ein- oder Zweifamilienhaus. Wenn die Wohnung in den letzten 15 Jahren modernisiert wurde, dürfen Zuschläge von maximal 1,40 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche verlangt werden.

5. Regeln für die Vermietung

Wird eine Wohnung nach dem 18. Juni 2019 erstmals vermietet oder wird sie wiedervermietet, darf die Mietobergrenze nicht überschritten werden. Der Mietendeckel gilt nicht für Neubauten ab Fertigstellung 2014. Der Neubau soll damit nicht abgewürgt werden.

6. Miete kann abgesenkt werden

Mietabsenkungen auf die Mietobergrenze sind auf Antrag möglich, wenn die bisherige Nettokaltmiete 30 Prozent des Haushaltseinkommens übersteigt. Die Wohnfläche muss aber angemessen sein.

7. Modernisierungen

Modernisierungen sind weiter möglich. Vermieter müssen Modernisierungen beim Bezirksamt anzeigen, wenn sie von den Modernisierungskosten einen Euro pro Quadratmeter auf die Miete umlegen wollen. Darüber hinaus gehende Modernisierungsvorhaben bedürfen der Genehmigung. Dabei soll geprüft werden, ob die Arbeiten erforderlich und die Kosten angemessen sind.

8. Härtefallklausel

Vermieter, die nachweisen, dass eine über die Mietobergrenze hinausgehende Miethöhe zur Vermeidung von dauerhaften Verlusten oder zur Substanzgefährdung der Mietsache erforderlich ist, können einen entsprechenden Antrag stellen. Wird dem Antrag stattgegeben, erhalten Mieter mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, für die Differenz bis zur Mietobergrenze einen Zuschuss.

9. Strafen bei Verstößen 

Verstöße gegen das Gesetz werden als Ordnungswidrigkeiten eingestuft und sollen mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro bestraft werden.

10. Personal 

Für die Durchsetzung des Gesetzes sind die Bezirksämter die zuständigen Behörden. Um die Arbeit zu bewältigen, können sie sich der Unterstützung durch die landeseigene Investitionsbank Berlin (IBB) und notfalls weiterer Stellen bedienen. In Frage kommen dabei Unternehmen, die belegen können, für diese Aufgabe geeignet zu sein. Wegen möglicher Interessenkonflikte kommen Verbände oder Interessenvertreter der Mieter oder Vermieter nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aber nicht in Frage.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/moderate-erhoehungen-moeglich-das-sind-die-kernpunkte-des-geplanten-mietendeckels–33143022

Aus der Rubrik “Steuerpolitik”:

 

rbb24.de am 10.09.2019: Mieter sollen entlastet werden – Senat beschließt Bundesratsinitiative zur Grundsteuer-Umlage

Bislang können Vermieter die Grundsteuer auf ihre Mieter abwälzen. Das Land Berlin will das nun ändern und hat einen Gesetzentwurf für den Bundesrat verabschiedet. Ob sich dort Unterstützer finden, ist allerdings fraglich.

Das Land Berlin hat eine Bundesratsinitiative zur Umlage der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Der Senat beschloss am Dienstag eine entsprechende Vorlage der Senatoren für Justiz, Finanzen und Stadtentwicklung. Ziel ist es, die Umlagemöglichkeit der Grundsteuer vom Vermieter auf Mieter abzuschaffen. Davon würden laut Berliner Senat bundesweit 36,4 Millionen Menschen beziehungsweise knapp 58 Prozent der Haushalte in Deutschland profitieren.

Übergangsfrist für bestehende Mietverträge

Die Grundsteuer wird von den Eigentümern häufig über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt. Die Initiative zur Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer folge dem Grundsatz “Eigentum verpflichtet” und entlaste Mieterinnen und Mieter, hieß es. Für Mietverhältnisse, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstanden sind, soll laut dem Entwurf eine Übergangsfrist gelten.

Berlin sucht noch Unterstützer im Bundesrat

Noch im September soll der Gesetzentwurf im Bundesrat eingereicht werden. Ob er angenommen wird, ist allerdings unklar: Bisher ist nicht bekannt, welche Bundesländer sich der Initiative Berlins im Bundesrat anschließen.

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/09/senat-beschliesst-bundesratsinitiative-zur-grundsteuer-umlage.html