Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Morgenpost am 18.10.2019: Juristin warnt vor Kündigungsrisiko durch den Mietendeckel

Eine Juristin warnt vor dem Verlust der Wohnung durch Mietrückstände, wenn das Gesetz für verfassungswidrig erklärt werden sollte.

Der Gesetzesentwurf zur Einführung eines landesweiten Mietendeckels in Berlin beinhaltet ein erhebliches Risiko für die Mieter in der Hauptstadt. Zu diesem Ergebnis kommt die verfassungsrechtliche Analyse des geplanten Regelwerks durch die Professorin für Immobilienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, Karola Knauthe.

Sollte die Verfassungswidrigkeit des „Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ (Berliner MietenWoG) festgestellt werden – und davon geht die Juristin aus –, komme auf die Mieter ein ernstes Problem zu, so die Wissenschaftlerin in einem Strategiepapier für die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung. Dann nämlich gelten die ursprünglich vertraglich vereinbarten Mieten. Die Mieter würden dann dem Vermieter rückwirkend die Differenz schulden, die sie durch die Absenkung auf die Mietobergrenzen gespart haben.

Da davon auszugehen ist, dass es mindestens ein bis zwei Jahre dauert, bis ein entsprechendes Urteil des Verfassungsgerichtes vorliegt, könnten erhebliche Summen auflaufen. Sollten die Mieter die hierfür nötigen finanziellen Mittel dann nicht aufbringen können, „droht ihnen die außerordentliche Kündigung und damit der Verlust ihrer Wohnung als Folge des verfassungswidrigen Berliner MietenWoG“, schreibt die Juristin in ihrer Analyse weiter.

https://www.morgenpost.de/berlin/article227394981/Juristin-warnt-vor-Kuendigungsrisiko-durch-den-Mietendeckel.html