Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

DER TAGESSPIEGEL am 21.01.2020: Koalition ändert Entwurf zum Mietendeckel – Berliner sollen selbst gegen Vermieter klagen

In zähem Ringen haben die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf des Senats korrigiert – für mehr Rechtssicherheit. Die Fachausschüsse beraten am Mittwoch.

SPD, Linke und Grüne einigten sich erst Dienstagabend

Drei Stunden sind am Mittwoch angesetzt, um in der Sondersitzung des Ausschusses über das Gesetz “zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung” zu beraten. Dafür haben die Koalitionsfraktionen in den letzten Tagen hart miteinander gerungen, um sich in letzter Minute auf einen Änderungsantrag zu einigen. Und zwar auf Grundlage einer Anhörung von sechs namhaften Juristen, die im Dezember im Stadtentwicklungsausschuss stattfand.

Klar ist schon länger, dass es für Genossenschaften keine Ausnahmeregelungen geben wird. Dies wäre eine rechtlich unhaltbare Ungleichbehandlung von Vermietern. Also lenkten die Grünen ein, an dem Ziel halten sie aber weiterhin fest. “Wir hoffen, dass wir im Laufe des Jahres eine Lösung hinbekommen”, so die Grünen-Politikerin Schmidberger.

Der Mietendeckel wird zum Verbotsgesetz

Auch nimmt die Koalition Abstand davon, die gesetzlichen Mietpreisregelungen und die Absenkung von Mieten von Amts wegen durchzusetzen. Stattdessen wird der Berliner Mietendeckel zum “Verbotsgesetz” umformuliert.

Das bedeutet, dass die Mieter die Einhaltung des Mietendeckels für ihre Wohnung gegen den Vermieter selbst juristisch durchsetzen müssen. Wenn auch mit Unterstützung des zuständigen Bezirksamts, das dem Mieter auf Antrag die zulässige Höchstmiete mitteilt.

Erhöhung bis 5,02 Euro je Quadratmeter für “redliche Vermieter”

Außerdem wurde die Härtefallregelung für wirtschaftlich schwache Vermieter nachjustiert. Gleiches gilt für den Umgang mit besonders niedrigen Mietpreisen, solche “redlichen Vermieter” sollen bei Mieterhöhungen mehr Spielraum erhalten. Sie dürfen auf bis zu 5,02 Euro pro Quadratmeter erhöhen.

Wird der Änderungsantrag am Mittwoch in den Fachausschüssen abgesegnet, soll das Gesetz am 30. Januar vom Parlament verabschiedet werden. Es gilt als sicher, dass Klagen der CDU und der FDP vor dem Bundesverfassungsgericht sowie dem Verfassungsgerichtshof des Landes folgen werden.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/koalition-aendert-entwurf-zum-mietendeckel-berliner-sollen-selbst-gegen-vermieter-klagen/25455916.html