Pressemitteilung 04/2020

Gewobag beendet Mietnachlass in Staaken

Die Gewobag lässt den von der GSW, von der Deutsche Wohnen und von der ADO Immobilien Management GmbH gewährten Mietnachlass bei diversen Mietern in der Großsiedlung Heerstraße Nord in Staaken auslaufen und setzt sich damit dem Vorwurf aus, indirekt sowohl gegen die Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung” als auch ab dem 23.02.2020 gegen den „Mietendeckel“ zu verstoßen.

In der Großsiedlung Heerstraße Nord hatten diverse Mieter bis zum 31.12.2019 einen befristeten Mietnachlass, der über Jahre hinweg bestand und jeweils für ein oder für zwei Jahre verlängert wurde.

Bei einer Mieterin aus dem Blasewitzer Ring 20 belief sich dieser für deren 60,80 m² große Wohnung zunächst auf 147,47 €, d.h. die Nettokaltmiete wurde von 481,60 € um 147,47 € auf 334,13 € gekürzt. Im Januar 2018 wurde der vorgenannte Mietnachlass von 147,47 € auf 122,88 € reduziert und befristet bis zum 31.12.2019 gewährt, so dass sich die Nettokaltmiete für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2019 auf 358,72 € und die Bruttomiete zuletzt auf 592,72 € belief. Im Februar 2020 zog die Gewobag nicht nur die Februarmiete sondern auch den Mietnachlass in Höhe von 2 x 122,88 €, d.h. insgesamt 838,48 € ein. Auf das Beschwerdeschreiben der Mieterin vom 03.02.2020 teilte die Gewobag am 11.02.2020 lapidar mit:

„Sehr geehrte Frau …,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.02.2020. Gerne möchten wir Ihr Anliegen klären:

Zum 31.12.2019 ist Ihr monatlicher Mietnachlass in Höhe von 122,88 EUR entfallen. Ab dem 01.01.2020 beträgt Ihre monatliche Miete insgesamt 715,60 EUR. Bei der Abbuchung Anfang Februar 2020 wurde die monatliche Miete in Höhe von 715,60 EUR und die Restforderung für den Monat Januar 2020 in Höhe von 122,88 EUR berücksichtigt, insgesamt 838,48 EUR.”

Festzuhalten bleibt, dass die Gewobag ohne vorherigen Kontakt mit der Mieterin und ohne Kenntnis über deren finanzielle Möglichkeiten statt der bis Dezember 2019 geschuldeten Miete in Höhe von 592,72 € Anfang Februar 2020 einen Betrag in Höhe von 838,48 € eingezogen hat.

Kommentar des AMV:

 „Die Gewobag hätte nicht ohne vorherigen Kontakt mit der Mieterin die volle Miete ohne Mietnachlass einziehen dürfen“, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. „Sie hätte vielmehr zunächst die Miethöhe nach dem Mietspiegel zum Stichtag 18.06.2019 ermitteln und diese der betroffenen Mieterin mitteilen müssen. Sie hätte beachten müssen, dass nach der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung” die Mieten in Summe für Bestandsmietverträge um nicht mehr als 2 % jährlich steigen dürfen sowie dass ab dem 23.02.2020 nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung eine Miete verboten ist, die die am 18.06.2019 (Stichtag) wirksame Miete überschreitet. Zwischen einer Mieterhöhung und einer Beendigung eines Mietnachlasses darf insoweit kein Unterschied bestehen“, meint Eupen.

„Selbst wenn die Beendigung des Mietnachlasses entgegen der vorgenannten Rechtsauffassung rechtmäßig sein sollte, ist das Verhalten der Gewobag dennoch unakzeptabel. Dann hätte sie sich zumindest erkundigen müssen, ob die Miete ohne Nachlass sozialverträglich nach der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung” ist, d.h. nicht über 30 % des Haushaltsnettoeinkommens liegt und sie hätte die Mieterin auf eine Absenkungsmöglichkeit bei Härtefällen auf 30 % hinweisen müssen”, so Eupen.

Forderung des AMV:

 Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. fordert die Gewobag auf, die ursprünglich bis zum 31.12.2019 gewährten Mietnachlässe dauerhaft und unbefristet weiter zu gewähren.

Berlin, den 21.02.2020

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

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