Berliner Zeitung am 25.03.2020: Kommentar – Auch Vermietern muss in der Corona-Krise geholfen werden
Dass Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung geschützt werden sollen, ist gut. Aber nicht jeder Vermieter wird es verkraften, wenn die Mieten nicht mehr wie gewohnt fließen.
Es ist gut, dass Bundesregierung und Bundestag die Mieter in der Corona-Krise vor dem Verlust ihrerWohnung schützen wollen. Die vom Parlament beschlossene Gesetzesänderung, die Kündigungen wegen Zahlungsverzugs zunächst nur für drei Monate ausschließt, ist aber deutlich verbesserungsbedürftig. Sie sollte auf mindestens sechs Monate, oder am besten gleich auf zwölf Monate ausgedehnt werden. Denn nur dann wird aus einer guten Idee ein starkes Signal – dass sich Mieter keine Sorgen machen müssen, ob sie zu Weihnachten noch in ihrer Wohnung sein werden.
Eines ist aber ebenfalls klar: Ein Beschluss des Bundestags, dass Vermieter die fälligen Beträge stunden sollen und auf Kündigungen zu verzichten haben, setzt zugleich voraus, dass Vermietern in Not genauso geholfen wird. Denn nicht jeder wird es verkraften, wenn die Mieten nicht mehr wie gewohnt fließen. Ohne die Mieten aber lassen sich keine Reparaturen finanzieren. Es ist also im Interesse der Allgemeinheit, wenn die Zahlungsfähigkeit der Vermieter erhalten bleibt.
Wie soll das gehen? Ganz einfach. Der Deutsche Mieterbund und der Gesamtverband der deutschen Wohnungswirtschaft haben die Einrichtung eines „Sicher-Wohnen-Fonds“ vorgeschlagen. Dieser soll die Miete übernehmen, wenn Mieter sie wegen der Corona-Krise nicht mehr bezahlen können – per Zuschuss oder zinslosem Darlehen. Das klingt gut, weil das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht zusätzlich belastet wird. Dass zwei Gegner in der Sache einen solchen Vorschlag machen, ist überdies bemerkenswert. Es zeigt: In der Krise ist manches möglich.