Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

 

Landgericht Berlin, Beschluss vom 26. März 2020, Aktenzeichen:67 S 16/20

Berliner Zeitung am 30.03.2020: Mieterschutz – Urteil: Bis Ende Juni keine Räumungen

Das Landgericht legt sich in einem ersten Urteil fest. Ein Mieter bekam einen Aufschub zur Räumung, weil er wegen der Corona-Krise keinen Ersatzwohnraum anmieten kann.

Das Landgericht hat jetzt erstmals einem Mieter Recht gegeben, der in der Corona-Krise einen Aufschub zur Räumung seiner Wohnung erreichen wollte. Der Mieter darf danach vorerst in seiner Wohnung bleiben.

Die Zivilkammer 67 des Landgerichts entschied mit Beschluss vom 26. März, dass Räumungsfristen für Wohnungsmieter wegen der Corona-Pandemie zumindest bis zum 30. Juni 2020 verlängert werden müssen. Das Amtsgericht Mitte hatte den Mieter zuvor mit Urteil vom 11. Dezember 2019 zur Räumung verurteilt und eine Räumungsfrist bis zum 31. März 2020 bewilligt. Der Mieter hatte in der Berufung eine Verlängerung der Räumungsfrist bis zum 30. Juni 2020 beantragt. Er begründete dies damit, dass er wegen der Corona-Krise keinen Ersatzwohnraum anmieten könne. Diesem Antrag folgte das Landgericht.

Die Landesregierung hat erst in der vergangenen Woche erklärt, dass sie eine Aufforderung des Kammergerichts an die Gerichtsvollzieher unterstütze, von Wohnungsräumungen abzusehen. Zugleich kündigte der Senat an, gegen drohenden Wohnungsverlust vorzugehen – mit der Beschlagnahmung der Wohnung und der Wiedereinweisung des Mieters durch die Behörden.

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