Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 19.05.2020: Deutsche Wohnen und Co enteignen Enteignungs-Initiative klagt gegen Innensenator  

Elf Monate lang hat Innensenator Geisel nicht über die Zulassung des Volksbegehrens zur Vergesellschaftung von Wohnungen entschieden.

Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ hat am Montag beim Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD) eingereicht. Die Initiative will damit eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens zur Vergesellschaftung von Wohnungen großer Immobilienunternehmen in Berlin herbeiführen.

Grund für die Klage ist, dass die Senatsverwaltung für Inneres mehr als elf Monate nach Einreichung der nötigen Unterstützer-Unterschriften noch immer nicht über die Zulässigkeit des Volksbegehrens entschieden hat. „Der Senat betreibt politisches Schindluder mit dem in der Berliner Verfassung verankerten Recht auf Volksbegehren“, kritisierte Moheb Shafaqyar, der Sprecher der Initiative. Allen voran der Regierende Bürgermeister Michael Müller und sein Innensenator müssten die „unwürdige Hinhaltetaktik sofort beenden“.

Der Gang zum Verwaltungsgericht wurde von Unterstützern der Initiative begleitet. „Direkte Demokratie ist systemrelevant“, stand auf einem Transparent, das sie mitgebracht hatten. „Mietendeckel hält fünf Jahre. Vergesellschaftung: Hält ein Leben lang“ war auf Pappschildern zu lesen.

Ziel der Initiative ist es, die Bestände von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin zu vergesellschaften. Die Initiative beruft sich dabei auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Darin ist formuliert, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden können.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/enteignung-wird-fall-fuers-gericht-li.83883