Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

 

rbb24.de am 20.08.2020: Vorkaufsrecht in Berlin – Nur die wenigsten Mieter kaufen die eigene Wohnung

In Berlin werden jedes Jahr tausende Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt. In Milieuschutzgebieten wird das meist nur genehmigt, wenn die Wohnung den Mietern zum Kauf angeboten wird. Aktuelle Zahlen belegen allerdings, dass nur die wenigsten zugreifen.

Aus Mietshäusern werden Gebäude mit lukrativen Eigentumswohnungen: Für Investoren ist das seit langer Zeit ein gut gängiges Geschäftsmodell – für viele Mieterinnen und Mieter Berlins allerdings ein Ärgernis.

Zwar sieht das Gesetz vor, dass ein neuer Wohnungseigentümer Mietern erst zehn Jahre nach der Umwandlung wegen Eigenbedarfs kündigen darf, doch in manchen Fällen versuchen neue Eigentümerinnen und Eigentümer auch auf unlauteren Wegen, Mieter vorzeitig aus der Wohnung zu bekommen, etwa durch Sanierungsmaßnahmen, die im Anschluss die Miete in unbezahlbare Höhen treiben.

In Milieuschutzgebieten soll das eigentlich anders laufen. Doch hier ist es ein lange bekanntes “Schlupfloch” im Gesetz, das dazu führt, dass auch in diesen besonders geschützten Quartieren tausende Wohnungen jedes Jahr umgewandelt werden. Die Behörden müssen das nämlich unter anderem dann genehmigen, wenn Eigentümer sich verpflichten, in den folgenden sieben Jahren die Wohnung ausschließlich an die darin wohnenden Mieterinnen und Mieter zu verkaufen.

Nur 54 Verkäufe an Mieter

Dass das nur in den seltensten Fällen tatsächlich geschieht, zeigen jetzt Zahlen, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen auf parlamentarische Anfragen hin mitteilte. Demnach wurde in 58 sozialen Erhaltungsgebieten zwischen 2015 und 2019 die Umwandlung von 18.382 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen genehmigt. Die allermeisten, nämlich 17.926, sind mit der Selbstverpflichtung der Eigentümer verbunden, zunächst nur an Mieter zu verkaufen. Tatsächlich verkauft wurden allerdings nur 54.

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