Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 23.09.2020: Berlin – Vergesellschaftung würde 226.000 Wohnungen betreffen
Der Senat gibt seine Stellungnahme zum Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ ab. Die Entschädigung könnte teuer werden.
Der rot-rot-grüne Senat legt sich nicht fest, ob er die Forderung nach einer Vergesellschaftung von Wohnungen großer Immobilienunternehmen in Berlin unterstützt oder nicht. In der am Dienstag beschlossenen Stellungnahme des Senats zum Volksbegehren der Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ unterstützt die Landesregierung zwar ausdrücklich das Ziel des Begehrens, den gemeinwirtschaftlichen Anteil an Wohnungen in Berlin zu erhöhen. Doch zugleich vermeidet der Senat, sich für oder gegen eine Vergesellschaftung auszusprechen.​
Stattdessen verweist die Koalition darauf, dass sie das Ziel durch Ankäufe von Wohnungen und den Neubau bereits jetzt verfolge und zudem rechtliche Instrumente wie den Mietendeckel nutze, um den Mietenanstieg zu begrenzen. Die von der Initiative geforderte Überführung von Wohnungen aus Privateigentum in öffentliches Eigentum könne gegebenenfalls „nur durch ein politisch und im konkreten juristisch umstrittenes Vergesellschaftungsgesetz erreicht werden“, stellt der Senat fest.

Jetzt muss das Abgeordnetenhaus beraten

Betroffen von einer Vergesellschaftung wären nach jetzigem Stand rund 226.000 Wohnungen in Berlin. Laut der Stellungnahme des Senats würde dafür eine Entschädigung in Höhe von mindestens 29 Milliarden Euro fällig werden. Im Falle einer Kreditfinanzierung müsste Berlin dafür einen Zuschuss von etwa sechs Milliarden Euro aus der Landeskasse leisten.
Neben der Opposition im Abgeordnetenhaus übt die Wohnungswirtschaft Kritik an der Vergesellschaftungsinitiative. „Enteignung schafft nicht eine einzige zusätzliche Wohnung“, ​ sagte Maren Kern, Chefin des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU). Das Geld, das dafür ausgegeben werde, brauche Berlin dringend an anderer Stelle. „Enteignung heißt deshalb: weniger Investitionen in Schulen, Kitas, Krankenhäuser, Nahverkehr, moderne Verwaltung und sozialen Wohnungsbau“, so Kern.