Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

 
rbb24.de am 22.10.2020: Berliner Verfassungsgericht setzt Verfahren gegen Mietendeckel aus
Das Verfahren gegen den Berliner Mietendeckel vor dem Landesverfassungsgericht ist ausgesetzt. Das teilte das Gericht in einem Schreiben mit, das dem rbb vorliegt. Geklagt hatten die Fraktionen von CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus.
In ihrer Begründung berufen sich die Berliner Verfassungsrichter auf das Bundesverfassungsgericht: Denn auch dort ist eine Klage anhängig, eingereicht von Bundestagsabgeordneten der CDU und FDP. Am Bundesverfassungsgericht geht es um die Frage, ob das Land Berlin überhaupt solche Gesetze erlassen darf oder ob dies ausschließlich Sache des Bundes ist. Man wolle nun zunächst das Urteil aus Karlsruhe abwarten, so die Richter in Berlin. Dieses werde “im ersten Halbjahr 2021” erwartet.

Fragen zur Sinnhaftigkeit der Berliner Klage

Die Kosten für das Verfahren am Landesverfassungsgericht belaufen sich nach rbb-Informationen auf mindestens 50.000 Euro. Gezahlt werden sie aus Fraktionsmitteln, also Steuergeldern. Da die Klage der Bundestagsabgeordneten gegen den Mietendeckel mehrere Wochen früher eingereicht wurde, stellt sich nun die Frage, ob die Berliner Klage überhaupt notwendig war. Denn das letzte Wort in der Sache hat nun das Bundesverfassungsgericht.
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