Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 26.09.2021 – Volksentscheid: Mehr als eine Million Berliner wollen Wohnungen enteignen
Die Initiative  zur Vergesellschaftung von Immobilien großer Konzerne ist erfolgreich. Eine deutliche Mehrheit der Wähler stellt sich hinter die Forderung.
Eine Mehrheit der Berliner spricht sich für die Vergesellschaftung von Wohnungen großer Immobilienkonzerne aus. Nach Auszählung in allen Wahllokalen votierten 56,4 Prozent für die Enteignung von Wohnungen, 39 Prozent lehnten dies ab. Das teilte das Büro der Landeswahlleiterin am Montag mit. Insgesamt stimmten 1.034.709 Berliner mit Ja, 715.214 mit Nein. Besonders hoch fiel der Anteil der Ja-Stimmen mit gut 72 Prozent in Friedrichshain-Kreuzberg aus. In Mitte votierten rund 64 Prozent für eine Vergesellschaftung. Das nötige Quorum, wonach neben einer Mehrheit zugleich 25 Prozent der Wahlberechtigten mit Ja stimmen müssen, damit der Volksentscheid erfolgreich ist, war schon vor Auszählung aller Stimmen erreicht.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen” hatte den Volksentscheid bereits in der Nacht in einer Stellungnahme für gewonnen erklärt. Der zukünftige Senat sei nun dazu aufgerufen, ein Gesetz zu erarbeiten, um große Wohnungskonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin zu enteignen und zu vergesellschaften. „Gemeinsam haben wir die Stadt bewegt und die Politik aufgerüttelt – das feiern wir heute“,  so Joanna Kusiak, Sprecherin der Initiative.
Der Senat von Berlin wird nach dem nun beschlossenen Text des Volksentscheids „aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten“, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes erforderlich sind. Ziel der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ ist, die Bestände von privatwirtschaftlichen Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin zu vergesellschaften. Ausgenommen sind Unternehmen in öffentlichem Eigentum, kommunale Wohnungsbaugesellschaften in privater Rechtsform und Bestände in kollektivem Besitz der Mieter.
Die Initiative beruft sich, wie berichtet, auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Darin ist formuliert, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden können – gegen eine Entschädigung der Eigentümer. Das Problem: Seit Gründung der Bundesrepublik ist von dem sogenannten Sozialisierungsartikel noch kein Gebrauch gemacht worden. Es gibt also keine Rechtsprechung zu einer Vergesellschaftung und keine Erfahrungen zur Höhe einer notwendigen Entschädigung. Absehbar ist, dass eine Vergesellschaftung von den Gerichten überprüft wird.

Juristisch umstritten

Zur rechtlichen Zulässigkeit einer Vergesellschaftung gibt es verschiedene Positionen. In einem am Donnerstag vorgestellten Gutachten des Staatsrechtlers Ulrich Battis, das die wirtschaftsnahe Initiative „Neue Wege für Berlin“ in Auftrag gegeben hat, heißt es, dass der zur Abstimmung stehende Beschluss in weiten Teilen im Widerspruch zum Grundgesetz und zur geltenden Rechtsprechung in Deutschland steht. „Es bestehen gewichtige rechtliche Zweifel an der Umsetzbarkeit eines positiven Volksentscheids“, erklärte Battis. „Die von der Initiative geforderte Vergesellschaftung wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in privates Eigentum und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil nur Wohnungsbestände ab einer Schwelle von 3000 Wohnungen vergesellschaftet werden sollen.“ Dem Land Berlin fehle außerdem die Gesetzgebungskompetenz für ein Enteignungsgesetz, und die zur Finanzierung geplante Kreditaufnahme durch eine Anstalt öffentlichen Rechts wäre eine unzulässige Umgehung der Schuldenbremse“.
Andere Juristen stützen die Auffassung, dass eine Vergesellschaftung sehr wohl zulässig ist, knüpfen dies aber an bestimmte Bedingungen. Aus Sicht von Reiner Geulen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ist es „verfassungsrechtlich grundsätzlich möglich, Grund und Boden, also auch Wohnimmobilien“ gemäß Artikel 15 „in eine gemeinwirtschaftliche, nicht-gewinnorientierte Form zu überführen“. Doch müsse ein Sozialisierungsgesetz den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Bedenken könnten sich daraus ergeben, dass nur „private“ Wohnungsunternehmen vergesellschaftet werden sollen, nicht aber solche, die der öffentlichen Hand gehören. Unzulässig wäre eine Vergesellschaftung, „wenn sie nicht erforderlich ist“, stellt Geulen fest. Dies bedeute, „dass ein Vergesellschaftungsgesetz daraufhin zu überprüfen ist, ob das Ziel – die Schaffung von angemessenem Wohnraum – auch ohne die Vergesellschaftung erreicht werden kann“.

Was folgt aus dem Votum?

Umstritten ist eine Vergesellschaftung vor allem wegen der Höhe der notwendigen Entschädigung. In der amtlichen Kostenschätzung werden die Entschädigungskosten für eine Vergesellschaftung von zirka 243.000 Wohnungen auf 28,8 bis 36 Milliarden Euro beziffert – plus Erwerbsnebenkosten. Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ geht von einer geringeren Entschädigung aus. Laut der Mitteilung zum Volksentscheid schätzt die Initiative die Entschädigung auf 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro. Auf Basis eines „Faire-Mieten-Modells“ für 243.000 Wohnungen kommt die Initiative auf eine Entschädigung von rund zehn bis elf Milliarden Euro.
Welche Folgen der Volksentscheid hat, ist offen. SPD, CDU und FDP lehnen eine Vergesellschaftung ab, die Linke ist dafür, die Grüne sehen sie als „Ultima Ratio“. Der nächste Senat muss prüfen, was aus dem Votum folgt. Gegner einer Vergesellschaftung wie der FDP-Fraktionsvorsitzende Sebastian Czaja stufen den Beschluss als Appell ein. Sowohl SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey als auch Czaja haben aber zugesichert, das Ergebnis des Volksentscheids ernst zu nehmen und rechtlich prüfen zu lassen. Rückenwind bedeutet der Volksentscheid für die Grünen-Spitzenkandidatin Bettina Jarasch, die erklärt hatte, den Volksentscheid nutzen zu wollen, um die Vermieter freiwillig zu einem Mietenschutzschirm zu Gunsten der Mieter zu bewegen. Mehrere Organisationen der Bau- und Immobilienwirtschaft haben im Vorfeld der Wahl die Landesregierung aufgerufen, ein Bündnis für den Neubau einzugehen.

Akelius verkauft seine 14.050 Berliner Wohnungen

Nicht alle Unternehmen setzen aber offenbar auf eine Kooperation. Die Firma Akelius teilte am Sonntagabend mit, dass sie sich von 14.050 Wohnungen in Berlin und von rund 3600 Wohnungen in Hamburg trennt. Neuer Eigentümer wird das schwedische Wohnungsunternehmen Heimstaden Bostad AB. Akelius war in den vergangenen Jahren vor allem wegen hoher Mieten beim Abschluss neuer Mietverträge kritisiert worden und hätte zum Kreis der Konzerne gehört, die von einer Vergesellschaftung betroffen gewesen wären.