Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 25.01.2022: Unzulässig kassierte Beträge müssen erstattet werden
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen Degewo und Howoge stehen in der Pflicht, die Umlage der Kosten für Rauchwarnmelder neu zu ordnen.
Keine Frage, die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen in Berlin sind als Anbieter preiswerter Wohnungen nicht wegzudenken. Trotzdem sind auch die städtischen Vermieter nicht davor gefeit, Fehler zu machen, wie sich bei Degewo und Howoge im Streit um die Umlage der Kosten für die Anschaffung von Rauchwarnmeldern zeigt.
Obwohl das Landgericht Berlin im April vergangenen Jahres im Streit von Mietern gegen die Deutsche Wohnen entschied, dass die Ausgaben für die Anmietung von Rauchwarnmeldern nicht als Betriebskosten in Rechnung gestellt werden dürfen, setzen die beiden städtischen Unternehmen diese bislang auch von ihnen geübte Praxis fort. Und argumentieren dabei, dass es in der Frage noch keine höchstrichterliche Entscheidung gebe.

Niederlage wäre erst mit Spruch des Bundesgerichtshofs komplett

Die Degewo verweist sogar auf ein Urteil des Landgerichts Magdeburg, das die Umlagefähigkeit von Mietkosten für Rauchwarnmelder bejaht habe. Tja, wenn die Degewo eine Magdeburger Wohnungsbaugesellschaft wäre, dürfte sie sich natürlich darauf berufen. Weil sie das aber nicht ist, wird ihr wie der Howoge nichts anderes übrig bleiben, als sich nach der Berliner Rechtsprechung zu richten. Zumindest so lange, bis es eine höchstrichterliche Entscheidung in dem Streit gibt. Da die Deutsche Wohnen gegen das Landgerichtsurteil aus Berlin nicht in Revision gegangen ist, steht zu vermuten, dass sie kein gesteigertes Interesse an einer höchstrichterlichen Entscheidung hatte. Kein Wunder. Denn die Niederlage wäre erst mit einem Scheitern vor dem Bundesgerichtshof komplett.
Was nun zu tun ist? Degewo und Howoge müssen ihr Modell der Kostenverteilung umstellen und die seit April 2021 zu Unrecht kassierten Beträge für die Anmietung von Rauchwarnmelder schleunigst an die Mieter zurückzahlen. Und zwar unaufgefordert. Sonst bekommen die Unternehmen ein Problem, das größer ist als die Neuverteilung der Kosten.