Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Morgenpost am 19.12.2022 – Durchbruch in Spandau: Deutsche Wohnen begrenzt Mieterhöhung
Vier Monate zäher Verhandlungen in Spandau sind am Montag zu Ende gegangen. Wie die Berliner Morgenpost vorab erfuhr, hat sich die börsennotierte Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen mit dem Bezirksamt Spandau, dem Berliner Mieterverein und dem Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) auf eine gemeinsame Vereinbarung über den „sozialverträglichen Ablauf von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen“ in der Arbeiter-Großsiedlung An der Kappe geeinigt. Zuvor hatten die hier ansässigen, oft sozial schwachen Mieterinnen und Mieter aufgrund der angekündigten Modernisierung Mietsteigerung von bis zu 31 Prozent fürchten müssen.
Die wichtigsten Eckpunkte der Vereinbarung lauten nun: Die Modernisierungsumlage wird pauschal auf maximal 2 Euro pro Quadratmeter begrenzt. Außerdem haben die Mieterinnen und Mieter bis zu drei Wochen nach Versand der Modernisierungsumlage Zeit, einen finanziellen Härtefalleinwand geltend zu machen. Ein finanzieller Härtefall ist dabei immer gegeben, wenn die Bruttowarmmiete nach Modernisierung 30 Prozent des Haushalts-Nettoeinkommens überschreiten würde. Bei Härtefällen wird die Deutsche Wohnen zudem adäquate Hilfsmaßnahmen anbieten. Härtefälle mit besonderem Regelungsbedarf ergeben sich insbesondere aus gesundheitlichen und altersmäßigen Gründen, wie schriftlich festgehalten wurde.

Deutsche Wohnen in Spandau: Keine Mieterhöhungen bis 2027

Bei Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe darf die Miete gemäß der Vereinbarung nach Modernisierung die zulässige Miethöhe nach der maßgeblichen Wohnkostenrichtlinie nicht übersteigen. Die Mieterinnen und Mieter, die mit Beginn der Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten Vertragsnehmer waren, sind ab Unterzeichnung dieser Vereinbarung außerdem bis zum 31. Dezember 2027 von allgemeinen Mieterhöhungen ausgenommen – es sei denn, es handelt sich um Maßnahmen, die die Deutsche Wohnen nicht zu vertreten hat.
Im Bezirksamt wird die Vereinbarung als große soziale Errungenschaft für die Bewohner der Siedlung An der Kappe gefeiert. „Mit dieser ersten Vereinbarung zwischen Bezirksamt und der Deutsche Wohnen im Bezirk Spandau ist es uns gelungen, insbesondere den einkommensschwachen Mieterinnen und Mietern eine langfristig sichere Perspektive in der Siedlung zu geben“, sagt Spandaus Bezirkssozialstadtrat Gregor Kempert (SPD), der die Verhandlungen maßgeblich übernommen hatte, nachdem sich sein Kollege, Bezirksbaustadtrat Thorsten Schatz (CDU), für nicht zuständig erklärt hatte.
Bedenke man, dass die Siedlung nicht in einem Milieuschutzgebiet liege und damit die Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig seien, danke er noch einmal ausdrücklich der Deutschen Wohnen für ihr soziales Entgegenkommen und ihre Kooperationsbereitschaft, betont Kempert.

AMV: Zahlenmäßig weitaus mehr Mieter Härtefälle durch Vereinbarung

Dort, wo seit Monaten über eine drohende Enteignung diskutiert wird, nimmt man den Dank gerne an. „Mit Investitionen in die energetische Ertüchtigung unseres Gebäudebestandes möchten wir einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und die Energiekosten unserer Mieterinnen und Mieter dauerhaft senken“, sagt Lars Urbansky, Co-CEO der Deutsche Wohnen. Dem Unternehmen sei es aber wichtig, alle Mieterinnen und Mieter auf diesem Weg mitzunehmen und Sicherheit in unsicheren Zeiten zu vermitteln. „Die vorliegende Vereinbarung ist Ausdruck und Ergebnis dieses Anliegens“, so Urbansky. „Insbesondere kommt darin unser seit 2019 geltendes Mieterversprechen zum Ausdruck, wonach niemand durch Mieterhöhungen oder Modernisierungsmaßnahmen die Wohnung aufgeben muss.“
Auch der AMV begrüßt die abgeschlossene Vereinbarung ausdrücklich und hält sie für äußerst gelungen, da sie sich gleich in mehrfacher Hinsicht durch mieterbegünstigende und -schützende Umstände auszeichne. Während die Kooperationsvereinbarung Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung zwischen dem Land Berlin und den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei der Härtefallregelung auf die Nettokaltmiete abstelle, sei vorliegend die Bruttowarmmiete maßgeblich, so AMV-Chef Marcel Eupen: „Damit kommen zahlenmäßig weitaus mehr Mieterinnen und Mieter in den Genuss des Härtefalleinwands.“
Besonders erfreulich sei zudem der zeitliche Mieterhöhungsausschluss. „Die Mieterinnen und Mieter, die mit Beginn der Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten Vertragsnehmer waren, sind ab sofort bis zum 31. Dezember 2027 vor allgemeinen Mieterhöhungen ihrer Nettokaltmiete geschützt“, freut sich Eupen. Bedenke man, dass Gregor Kempert nicht Stadtrat für Wohnen, Mieten und Bauen sei, sondern für Soziales und Bürgerdienste und damit keine zwingende originäre Zuständigkeit gegeben war, so verdiene bereits die Verhandlungsübername ein großes Dankeschön, betont der Mietrechtsexperte Eupen.

Spandau: Deutsche Wohnen modernisiert Wohnsiedlung An der Kappe

Teile der Spandauer Arbeitersiedlung An der Kappe werden seit Herbst saniert. Die Deutsche Wohnen führt neben umfangreichen Instandsetzungsmaßnahmen auch Maßnahmen zur Energieeinsparung durch. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise die Wärmedämmung an den Außenwänden, die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Fensteraustausch in den Treppenhäusern und in den Wohnungen inklusive der Balkontüren.
Eine Initiative hatte sich zuvor maßgeblich dafür eingesetzt, die 1140 Wohneinheiten in 41 Blöcken zu rekommunalisieren. Bis 2004 gehörten sie dem Bestand der landeseigenen Gewobag an.