Archiv der Kategorie: AMV im Lichte der Presse

AMV im Lichte der Presse:

 

Spandauer Volksblatt am 13.05.2019: Baustadtrat am Stammtisch

Der nächste Stammtisch des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes Spandau (AMV) steht an. Diesmal wird Baustadtrat Frank Bewig (CDU) mit am Tisch sitzen und über diverse Neubauvorhaben in Spandau informieren. Zum Beispiel über die Pläne für das ehemalige Krankenhaus Staaken, die Kleingartenanlage „Alter Exerzierplatz“, das Carossa-Quartier Süd oder die Parkstraße Ost. Wer Fragen hat, Kritik loswerden oder genauer wissen will, wie sich der Bezirk in den nächsten Jahren verändern wird, der kommt am Mittwoch, 22. Mai, um 19.30 Uhr ins Restaurant Spandauer Stub’n (frühere Stadtrandschänke) an der Pionierstraße 79.

https://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/c-bauen/baustadtrat-am-stammtisch_a213364

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inforadio.de am 13.05.2019 – Berliner Mietspiegel: Gilt er oder gilt er nicht?

Das Berliner Landgericht hat zwei komplett unterschiedliche Urteile gefällt. In einem Fall gilt der Mietspiegel, im anderen nicht. Für Mieter bleibt die Frage: was heißt das nun? Denn der Mietspiegel ist die Grundlage für Mieterhöhungen und die Mietpreisbremse. Wirtschaftsreporterin Annika Krempel hat zusammengetragen, wie es um den Berliner Mietspiegel steht.

https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/wirtschaft_aktuell/201905/13/337489.html

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Abendblatt am 08.05.2019 – Spandau: Deutsche Wohnen scheitert mit Mieterhöhung

Richter verwerfen Gutachten und verweisen auf Berliner Mietspiegel.

In einem Rechtsstreit um Mieterhöhungen in Spandau hat das Immobilienunternehmen Deutsche Wohnen eine Schlappe erlitten. Wie jetzt bekannt wurde, hob das Landgericht Berlin Ende Urteil ein Urteil des Amtsgerichts Spandau vom November 2018 auf und wies die Mieterhöhungsklage der Deutsche Wohnen Berlin gegen einen Mieter vollumfänglich ab.

Gutachten eingeholt

Nach Darstellung des Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV) wandten die Richter dabei den Berliner Mietspiegel 2017 an, obwohl das Amtsgericht Spandau erstinstanzlich mit Beweisbeschluss ein Sachverständigengutachten eingeholt hatte. Der von dem Rechtsstreit betroffene Mieter zahlt seit Ende 2015 für seine gut 42 Quadratmeter große Wohnung in der Straße An der Kappe eine Nettokaltmiete in Höhe von 226,77 Euro die bereits jetzt höher ist, als die Miete, die sich nach dem Berliner Mietspiegel 2017 ergibt (223,40 Euro). Die Deutsche Wohnen hatte zum 1. Oktober eine Mieterhöhung von 23,17 Euro verlangt.

„Durch dieses Urteil wird der Berliner Mietspiegel 2017 für Mieter in Spandau, Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten gestärkt“, teilt der AMV mit. Der Erste Vorsitzende Marcel Eupen: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Landgerichtskammer 67 dem vom Amtsgericht Spandau eingeholten Sachverständigengutachten mit 15 Vergleichswohnungen eine klare Absage erteilt hat. Sie hat deutlich und überzeugend zum Ausdruck gebracht, dass der Berliner Mietspiegel eine bessere Wiedergabe der ortsüblichen Vergleichsmiete als Sachverständigengutachten mit Vergleichswohnungen darstellt.” Mieter müssten sich aufgrund des Urteils in Zukunft nicht mehr scheuen, notfalls einen Rechtsstreit zur Feststellung ihrer ortsüblichen Vergleichsmiete zu führen.“

http://www.abendblatt-berlin.de/2019/05/08/spandau-deutsche-wohnen-scheitert-mit-mieterhoehung/

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Berliner Morgenpost am 02.05.2019: Deutsche Wohnen – Landgericht weist Mieterhöhungsklage gegen Spandauer zurück

Das Landgericht beruft sich bei seinem Urteil auf den Berliner Mietspiegel. Das Amtsgericht hatte zuvor ein Gutachten eingeholt.

Im Rechtsstreit um eine geforderte Mieterhöhung hat ein Spandauer in zweiter Instanz Erfolg gehabt: Nachdem das Spandauer Amtsgericht zunächst die Mietsteigerung auf Grundlage eines eingeholten Sachverständigengutachten zugelassen hatte, entschied das Landgericht nun anders. Dort wurde die Mieterhöhungsklage der Deutschen Wohnen abgewiesen.

Bereits die bislang gezahlte Nettokaltmiete von 5,38 Euro pro Quadratmeter übersteige die ortsübliche Vergleichsmiete, heißt es in der Begründung des Urteils. Dabei stützt sich das Landgericht, anders als zuvor das Amtsgericht, auf den Berliner Mietspiegel. Die Kammer erachte die Ermittlung der Vergleichsmiete auf Grundlage des Mietspiegels als „vorzugswürdig“ gegenüber der Ermittlung auf Basis eines Gutachtens, heißt es weiter. Begründet wird das unter anderem damit, dass für ein Sachverständigengutachten Daten nicht mit einer „derart breiten und repräsentativen Grundlage“ erhoben werden, wie das beim Mietspiegel der Fall ist.

Von Mieterschützern wird das Urteil des Landgerichts erwartungsgemäß begrüßt: Die Kammer, die für Berufungsverfahren aus Spandau, Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten zuständig ist, habe „deutlich und überzeugend zum Ausdruck gebracht, dass der Berliner Mietspiegel eine bessere Wiedergabe der ortsüblichen Vergleichsmiete als Sachverständigengutachten mit Vergleichswohnungen darstellt“, sagte Marcel Eupen, Vorsitzender vom Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV).

„Berlin ist jetzt gespalten“Kurios ist dabei: Eine zweite Landgerichtskammer, die für andere Bezirke, unter anderem für Steglitz-Zehlendorf, zuständig ist, hat erst kürzlich selbst ein Sachverständigengutachten eingeholt und auf dessen Grundlage einer Mieterhöhungsklage der Deutschen Wohnen stattgegeben. „Berlin ist jetzt gespalten, je nachdem in welchem Bezirk man wohnt“, sagt Eupen. „Das kann nicht sein.“

Und selbst innerhalb eines Bezirks kann es kompliziert werden: Eine Mieterin, die ebenfalls in der Wohnsiedlung An der Kappe wohnt, habe im vergangenen Jahr Berufung im Rechtsstreit um eine Mieterhöhung eingelegt. Weil damals noch eine andere Kammer für Spandau zuständig war, sei entschieden worden, nicht den Mietspiegel anzuwenden, sondern ein Gutachten einzuholen. „Wie soll man das den Leuten erklären“, fragt Eupen.

Er fordert daher, wie andere auch, dass die Bundesregierung genaue Regeln festlegt, wie der Mietspiegel erstellt wird und wie dieser angewendet werden soll. „Dann wäre es nicht mehr möglich, dass Gutachten eingeholt werden“, sagt Eupen. Bislang sei die Bundesregierung aber untätig gewesen.

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article217077595/Landgericht-weist-Mieterhoehungsklage-gegen-Spandauer-zurueck.html

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 02.05.2019: Landgericht Berlin hebt erstes Urteil auf – Mieter gewinnt gegen “Deutsche Wohnen”

Keine Gutachten, sondern der Mietspiegel bleibt bei Mieterhöhungsverlangen maßgeblich. Das hat Landgericht Berlin jetzt entschieden und gab damit einem Spandauer Mieter im Rechtsstreit gegen die „Deutsche Wohnen“ Recht.

Die „Deutsche Wohnen“ hat den Rechtsstreit gegen Wolf-Dietrich Kniffka am Ende doch verloren. Das Berliner Landgericht hob jetzt das Urteil des Amtsgerichts Spandau auf und wies die Mieterhöhungsklage des Wohnungsunternehmens in zweiter Instanz ab. Statt auf das vom Amtsgericht eingeholte Sachverständigengutachten setzte das Landgericht auf den Berliner Mietspiegel.

„Das ist eine gute Nachricht für alle Mieter in Spandau“, kommentierte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV), die Gerichtsentscheidung. Der AMV hatte den Spandauer im Rechtsstreits unterstützt. „Wolf-Dietrich Kniffka hat in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht erfolgreich nicht nur gegen seine Mieterhöhung gestritten“, so Eupen weiter, „sondern auch für die Anwendung des Berliner Mietspiegels 2017 und gegen die Einholung von Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Miete.“ Aufgrund des Urteils müssten sich Mieter in Zukunft nicht mehr scheuen, notfalls einen Rechtsstreit zur Feststellung ihrer ortsüblichen Vergleichsmiete zu führen.

Wie berichtet, hatte Wolf-Dietrich Kniffka den Rechtsstreit mit der „Deutsche Wohnen“ vor dem Amtsgericht Spandau zunächst verloren. Der Mieter, der in der Wohnanlage An der Kappe wohnt, wollte seiner Mieterhöhung ab Januar 2017 über 23,17 Euro pro Monat nicht zustimmen, weil das Mieterhöhungsverlangen aus Sicht des AMV über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag. Seine Vermieterin verklagte ihn daraufhin auf Zustimmung. Das Amtsgericht Spandau weigerte sich jedoch, den Berliner Mietspiegel von 2017 anzuwenden und verurteilte den Mieter auf der Basis eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung der Vergleichsmiete zur Zahlung der Mieterhöhung. Zur Begründung hieß es in dem Urteil vom 29. November 2018: „Die vom Sachverständigen herangezogenen Vergleichsobjekte (15 Mietwohnungen) sind der streitgegenständlichen Wohnung ähnlicher als die im Mietspiegel erfassten Objekte.“ Wolf-Dietrich Kniffka ging gegen dieses Urteil in Berufung.

https://www.berliner-woche.de/spandau/c-soziales/mieter-gewinnt-gegen-deutsche-wohnen_a212347

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DER TAGESSPIEGEL am 01.05.2019: Mieterkampf in Berlin – Mietspiegel-Streit an Berliner Gerichten verschärft sich

Die Kammern des Landgerichts streiten über den Mietspiegel und Gutachten, die diesen aushebeln. Worum es im Einzelnen geht.

Der Streit um die Rechtssicherheit des Berliner Mietspiegelsverschärft sich – und spaltet Berlins Gerichtsbarkeit. Die 67. Kammer des Landgerichts, in Mietsachen letzte Berliner Instanz, hat ein gerichtlich eingeholtes Gutachten zur Höhe von Mieten verworfen. Vor Kurzem erst hatte die 63. Kammer des Landgerichts den Mietspiegel 2015 anhand eines Gutachtens für untauglich als einzige Entscheidungsgrundlage für Mieterhöhungen erklärt. Nun heißt es im neusten Urteil zum aktuellen Mietspiegel 2017: das Gutachten führe „nicht zu einer wissenschaftlich exakten Wertermittlung“, das Verfahren berge „statistische Unsicherheit“. Die Stichhaltigkeit der ortsüblichen Miete nach Mietspiegel sei größer. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.

Aufatmen können Mieter der Stadtteile Spandau, Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten, weil Amtsgerichte dort künftig keine Mietstreitigkeiten mehr mit Gutachten entscheiden können, ohne Aufhebung der Urteile zu riskieren. In Spandau lebt der vor Gericht gebrachte Mieter, den der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund und die Rechtsanwälten RGW Roclawski vertraten. Geklagt hatte die Deutsche Wohnen AG, der es in dem anderen Verfahren gelang, den Mietspiegel 2015 zu kippen. Der neue Fall ist noch brisanter, weil er den aktuell gültigen Mietspiegel 2017 betrifft. Die Fälle zeigen, dass die gesellschaftliche Spaltung zwischen den mehr Marktwirtschaft fordernden Hauseigentümern und den über drastisch steigende Wohnkosten klagenden Mietern sogar zwei Kammern desselben Landgerichts entzweit.
Rückschlag für Deutsche Wohnen
Im konkreten Fall (Aktenzeichen 67S21/19) hatte die Deutsche Wohnen für eine Wohnung in der Spandauer Straße An der Kappe eine Mieterhöhung auf 294,94 Euro gefordert. Diese 5,93 Euro je Quadratmeter übersteigen die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel 2017. Das Amtsgericht hatte dazu ein Gutachten eingeholt, das die Mieterhöhung am Beispiel von Vergleichswohnungen für ortsüblich erklärte. Auf dieser Grundlage wurde der Mieter zur Zahlung der höheren Miete verurteilt. Doch dabei kam es zu einem „Verfahrensfehler“, so das Landgericht: Weder Gericht noch Gutachter hätten bewiesen, ob und warum der Mietspiegel die ortsübliche Miete nicht korrekt abbilde. Die Richter begründeten detailliert, dass dem Gutachten nicht annähernd so viele Daten zugrunde liegen wie Mietspiegeln – und dass diese methodisch und wissenschaftlich überlegen seien.Für die Deutsche Wohnen ist das ein Rückschlag, weil es „Zweifel an der Wissenschaftlichkeit“ des Berliner Mietspiegels anmeldet. Der aktuelle Rechtsstreit wirft auch die Frage auf, warum die Deutsche Wohnen öffentlich erklärt, „den Berliner Mietspiegel zu 100 Prozent unserem Mieterhöhungsverlangen als Begründungsmittel zugrunde gelegt“ zu haben, obwohl sie vor Gericht dessen Werte infrage stellt und mit gerichtlichen Gutachten höhere Mieten durchsetzt. Konzernchef Michael Zahn erklärte vor Wochen: „Wir werden in diesem Jahr – genauso wie im vergangenen Jahr – bei unseren Mieterhöhungsverlangen den Berliner Mietspiegel zugrunde legen.“

https://www.tagesspiegel.de/berlin/mieterkampf-in-berlin-mietspiegel-streit-an-berliner-gerichten-verschaerft-sich/24276578.html

AMV im Lichte der Presse:

 

staaken.info am 16.04.2019: Die Top 5 der Mieterberatung in Staaken

Die vom Alternativen Mieter- und VerbraucherbundesAMV veröffentlichten Besucherzahlen offenbaren: Auch im 1. Quartal 2019 steht die Großwohnsiedlung Heerstraße in Staaken an der Spitze der vom Bezirksamt beauftragten Mieterberatungen in Spandau. Exakt 73 Mieter*innen haben an den zwölf Beratungstagen mit je zwei Sprechstunden in der Obstallee die Gelegenheit ergriffen um professionellen Rat zu ihren Fragen und Problemen bezüglich ihres Mietverhältnisses zu erhalten. Die Top 5 der Sorgen und Nöte:

Der Jahreszeit gemäß, mit 35 Ratsuchenden bei fast jeder zweiten Beratung Thema, die aktuellen Abrechnungen der Betriebs- und Heizkosten. (siehe dazu auch ADO korrigiert Betriebskostenabrechnung vom 6.3.2019)
Platz 2 der Mieterprobleme aus Heerstraße in den Monaten Januar-März 2019, Mietmängel und Mietminderung (12), gefolgt von Mieterhöhungsverlangen (6), Mietkaution (4) und Schönheitsreparaturen (3).

Sicherlich auch aufgrund der räumlichen Lage der Sprechstunden an der Obstallee, umringt von den ADO-Wohnanlagen, kamen mit großem Abstand vor allem ADO-Mieter*innen mit ihren Sorgen und Fragen zu den vom Bezirksamt finanzierten Sprechstunden des AMV, aber auch aus den Häusern der Gartenstadt Staaken eG an Maulbeerallee und Blasewitzer Ring (3), von Adler/Westgrund in der Rudolf-Wissell-Siedlung (2) wie auch von einem Gewobag-Mieter.

Nach der Schließung des Stadtteilladens im Staaken-Center findet seit gestern die offene und kostenfreie Mieterberatung immer
montags von 16-18 Uhr nur wenige Schritte entfernt im Stadtteilzentrum Obstallee 22 E statt.

Sieben der zehn dezentralen Standorte für die vom Bezirksamt beauftragte offene Mieterberatung – mit jeweils zwei Sprechstunden an einem Wochentag – in Spandau werden vom AMV „bedient“. Hier die Statistik der AMV-Standorte:

• Heerstraße in Staaken 73 Ratsuchende
• Wilhelmstadt 57 Ratsuchende
• Hakenfelde 32 Ratsuchende
• Falkenhagener Feld 30 Ratsuchende
• Siemensstadt 29 Ratsuchende
• Haselhorst 26 Ratsuchende
• Neustadt 23 Ratsuchende

https://www.staaken.info/2019/04/die-top-5-der-mieterberatung-in-staaken/

AMV im Lichte der Presse:

 

Spandauer Volksblatt am 13.04.2019: Mieterberatung wechselt Ort

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) wechselt mit seiner offenen und kostenfreien Mieterberatung den Standort. Statt im Stadtteilladen im Staaken Center findet die Sprechstunde jetzt immer montags von 16 bis 18 Uhr im Stadtteilzentrum des Gemeinwesenvereins Heerstraße Nord an der Obstallee 22d statt.

https://www.berliner-woche.de/staaken/c-soziales/mieterberatung-wechselt-ort_a209134

AMV im Lichte der Presse:

 

stern.de am 12.04.2019: Berliner Landgericht – Brisantes Mieterhöhungsurteil: Deutsche Wohnen darf Mietspiegel ignorieren

Neuer Zündstoff beim Thema überhöhte Mieten: Das Landgericht Berlin hält Mieterhöhungen, die über den Berliner Mietspiegel hinausgehen, für rechtens. Geklagt hatte ausgerechnet eine Tochterfirma der Deutsche Wohnen. Was bedeutet das Urteil?

Die Mietspiegel sollen Mietwucher in den Städten verhindern. Neun von zehn Großstädten über 100.000 Einwohnern verfügen über das Instrument, die darin erhobenen ortsüblichen Vergleichsmieten sind wesentlicher Maßstab für Mieterhöhungen. Doch ausgerechnet in Berlin gibt es nun große Unsicherheit, was der Mietspiegel noch wert ist. Denn das Landgericht Berlin hat den örtlichen Mietspiegel aus dem Jahr 2015 in einem Urteil de facto für ungültig erklärt (AZ: 63 S 230/16).

Geklagt hatte mit der Gehag eine Tochterfirma der Deutsche Wohnen, die in der Hauptstadt ohnehin zum Feindbild Nummer 1 in Sachen überhöhte Mieten aufgestiegen ist und im Zentrum der Debatte um Enteignungen von Wohnungskonzernen steht. Die Gehag hatte einen Mieter aus Berlin-Zehlendorf vor Gericht gezogen, um eine strittige Mieterhöhung durchzusetzen. Das Landgericht Berlin erklärte nicht nur die konkrete Erhöhung für rechtens, sondern auch, dass der “Berliner Mietspiegel 2015 keine geeignete Schätzgrundlage darstellt”, wie der Tagesspiegel aus dem Urteil zitiert. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger hatte zuvor ausgeführt, dass der Mietspiegel nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde.

Für die Deutsche Wohnen ist das ein Erfolg, der über den Einzelfall hinausgeht. Der umstrittene Konzern hatte in der Vergangenheit wiederholt erklärt, dass er den Berliner Mietspiegel für angreifbar und nicht rechtssicher hält. Deshalb hat er für einige Mieterhöhungen statt dem Mietspiegel eigene Vergleichswohnungen als Bezugsgröße herangezogen – auch wenn im konkreten Fall die Mieterhöhung mit dem Mietspiegel begründet worden sei, wie die Deutsche Wohnen dem Tagesspiegel erklärte.

Mietervertreter kritisieren Rechtsunsicherheit

Mietervertreter kritisierten das Urteil. “Der Umstand, dass die Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin den Berliner Mietspiegel 2015 nicht anwendet, sondern ein teures Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einholt, ist eine Katastrophe für Berlins Mieterinnen und Mieter”, sagt Marcel Eupen, Vorsitzender des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbunds. “Denn diese Vorgehensweise führt zu einer extremen Rechtsunsicherheit über die Anwendung des Mietspiegels und damit zu einer Verunsicherung der Mieterinnen und Mieter.”

Ob der Berliner Mietspiegel vor Gericht Bestand hat, kann derzeit offenbar davon abhängen, an welchen Richter man gerät. Außerdem ist unklar, wie Richter und Gutachter den derzeit aktuellen Mietspiegel 2017 beurteilen, der laut Tagesspiegel anders erhoben wurde, als der im aktuellen Urteil maßgebliche von 2015.

https://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/mieterhoehung–deutsche-wohnen-darf-mietspiegel-ignorieren-8664770.html

AMV im Lichte der Presse:

 

DER TAGESSPIEGEL am 11.04.2019: Sieg für Deutsche Wohnen – Landgericht kippt Berliner Mietspiegel

Höhere Mieten mithilfe von Gutachtern: Das Landgericht erlaubt diese Praxis jetzt. Für die Deutsche Wohnen gilt in Berlin die ortsübliche Miete nicht mehr.

Die Deutsche Wohnen hat ihr Ziel erreicht: Ihre Tochterfirma Gehag hatte einen ihrer Mieter vor Gericht gezogen, um eine strittige Mieterhöhung durchzusetzen und dazu dem Berliner Mietspiegel 2015 die Gültigkeit abgesprochen – und hat sich vor dem Landgericht durchgesetzt (AZ: 63 S 230/16).

Als “Schlag ins Gesicht der Mieter” bewerten Mietervertreter das Urteil – die Verbindlichkeit und Rechtskräftigkeit des Mietspiegels würden damit geschwächt und Mieter massiv verunsichert, so der Alternative Mieterverein.

Bisher hatte die Deutsche Wohnen mit ihren Attacken auf den Mietspiegel keinen Erfolg. Zunächst auch in diesem Fall. Aber das Landgericht korrigierte das Urteil der ersten Instanz. Damit darf die Deutsche Wohnen für eine Wohnung in der Argentinischen Allee 193 die Miete um 42,83 Euro erhöhen auf 575,35 Euro.

Zulässig sei das, urteilte das Landgericht, weil ein “Sachverständiger nachvollziehbar geschildert hat, wie er zu seiner Bewertung aufgrund von Vergleichswohnungen aus seinem Datenbestand gelangt ist”, heißt es in dem Urteil.

Die Deutsche Wohnen sagte auf Anfrage: “Im Rahmen des Verfahrens hat das Gericht ein Sachverständigengutachten hinsichtlich der Qualifikation des Berliner Mietspiegels 2015 eingeholt. Der gerichtlich bestellte Sachverständige kommt zu dem Ergebnis, dass der Mietspiegel nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. Daher ist das Gericht zu der Feststellung gelangt, dass der Berliner Mietspiegel 2015 keine geeignete Schätzgrundlage darstellt.”

Rechtsprechung am Landgericht nicht einheitlich

Mit dem Urteil scheint sich ein Riss durch die mit dem Mietrecht befassten Kammern des Landgericht zu ziehen: Anders als die anderen Kammern des Landgerichts hatte die 63. schon einmal vor vier Jahren die Gültigkeit des Mietspiegels infrage gestellt – und damals ebenfalls die gutachterliche Feststellung einer höheren zulässigen Miete als der Mietspiegel erlaubt für recht erklärt.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/sieg-fuer-deutsche-wohnen-landgericht-kippt-berliner-mietspiegel/24205248.html