Händler müssen Pfandbons drei Jahre lang annehmen!
Sie verschwinden gerne für immer in Hosentaschen und Geldbeuteln. Doch wenn Pfandbons wieder auftauchen, können Verbraucher sie meist immer noch einlösen.
Händler müssen Pfandbons drei Jahre lang annehmen!
Sie verschwinden gerne für immer in Hosentaschen und Geldbeuteln. Doch wenn Pfandbons wieder auftauchen, können Verbraucher sie meist immer noch einlösen.
Der Tagesspiegel am 01.02.2016: Verbraucherrecht und Onlinehandel – Wenn man Ware bekommt, die man nicht bestellt hat!
haufe.de am 20.01.2016: Fotografieren oder Handy laden während der Fahrt? Kein Pardon!
Handy-Nutzung am Steuer, egal in welcher Funktion, stößt selten auf Gnade bei Verkehrshütern: Fotografieren während der Fahrt – verboten. Selbst das Aufladen des Smartphones fällt beim Autofahren unter die verbotswidrige Nutzung und führt zu einer Geldbuße von 60 Euro.
n-tv.de am 25.01.2016: Was ab 1. Februar gilt – Tschüss Kontonummer, hallo IBAN!
Am 1. Februar ist es so weit: Bei Überweisungen oder Lastschriftverfahren gelten nicht mehr die Kontonummer und die Bankleitzahl. Verbraucher müssen ab diesem Tag stattdessen die 22-stellige International Bank Account Number – kurz IBAN – angeben. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. Aber was bedeutet das in der Praxis?
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http://www.n-tv.de/ratgeber/Tschuess-Kontonummer-hallo-IBAN-article16846366.html
rnz.de am 13.01.2016 – Ohne Geld zum Recht kommen: Prozesskostenhilfe unterstützt Bedürftige!
Medizinische Vorsorge/Patientenverfügung
Es kann der Fall auftreten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden. Auch hier können Sie im Wege der Vorsorge Bestimmungen für spätere ärztliche Behandlungen treffen und so Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.
Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen.
Zur Erstellung einer individuellen Patientenverfügung können Sie in der Broschüre „Patientenverfügung“ Textbausteine aufrufen.
Sie können sich zu den Festlegungen in der Patientenverfügung von einem Arzt beraten lassen. Dieser kann Ihnen auch attestieren, dass Sie bei Abgabe der Erklärung einwilligungsfähig sind. Eine solche Bestätigung ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für die wirksame Errichtung einer Patientenverfügung.
http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html
E I N L A D U N G
10. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV
Wann: 20.01.2016, 19:30 Uhr
Wo: Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau
Thema: Patientenverfügung und Vorsorge – Selbstbestimmung am Lebensende
Referent: Frank Spade, Diplom-Sozialwirt, Humanistischer Berater Bundeszentralstelle Patientenverfügung (BZPV)
Der 10. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV findet am 20.01.2016 um 19:30 Uhr im Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau, statt. Herr Frank Spade, Diplom-Sozialwirt, Humanistischer Berater Bundeszentralstelle Patientenverfügung (BZPV), wird zu dem Thema „Patientenverfügung und Vorsorge – Selbstbestimmung am Lebensende“ ein Kurzreferat halten und danach Fragen der anwesenden Verbraucher beantworten.
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) am 22.12.2015 – Gesundheitswesen: Was sich im Jahr 2016 ändert!
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen bringt der Jahreswechsel 2015/2016 zahlreiche Neuerungen mit sich. Bedingt unter anderem durch mehrere Gesundheitsreformen steigen die Beitragssätze für die Versicherten. Zugleich wird die Beitragsbemessungsgrenze, also das Einkommen bis zu dem Krankenkassenbeiträge anfallen, auf 50.850 Euro angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze steigt ebenfalls: von 54.900 Euro im Jahr 2015 auf 56.250 Euro 2016. Aber nicht nur bei den Finanzen ändert sich einiges im nächsten Jahr. Die jüngste Gesetzgebung bringt zahlreiche andere Neuerungen für die Versicherten mit sich. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat auf seiner Webseite eine Auswahl der wichtigsten Änderungen zusammengestellt.
http://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2015/20151222.html
teltarif.de am 03.01.2016 – Videos veröffentlichen: Was erlaubt ist und was nicht!
http://www.teltarif.de/youtube-videos-das-ist-erlaubt/news/62301.html
welt.de am 03.01.2016: Was der Tod der SIM-Karte für Handynutzer bedeutet!
Zu Beginn des Jahres 2016 tritt eine Reihe von steuerlichen Änderungen in Kraft. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Auswahl der für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung wesentlichen Neuregelungen: