Archiv der Kategorie: Verbraucherinformationen

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Der Tagesspiegel am 01.02.2016: Verbraucherrecht und Onlinehandel – Wenn man Ware bekommt, die man nicht bestellt hat!

Unverlangt eingesandt: In Zeiten des Onlinehandels landen Warensendungen immer öfter bei Menschen, die sie nicht bestellt haben. Welche Rechte und Pflichten Verbraucher haben, die irrtümlich beliefert wurden.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/verbraucherrecht-und-onlinehandel-wenn-man-ware-bekommt-die-man-nicht-bestellt-hat/12902842.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

haufe.de am 20.01.2016: Fotografieren oder Handy laden während der Fahrt? Kein Pardon!

Handy-Nutzung am Steuer, egal in welcher Funktion, stößt selten auf Gnade bei Verkehrshütern: Fotografieren während der Fahrt – verboten. Selbst das Aufladen des Smartphones fällt beim Autofahren unter die verbotswidrige Nutzung und führt zu einer Geldbuße von 60 Euro.

http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verkehrsrecht/unzulaessige-handy-nutzung-im-strassenverkehr_212_335430.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

n-tv.de am 25.01.2016: Was ab 1. Februar gilt – Tschüss Kontonummer, hallo IBAN!

Am 1. Februar ist es so weit: Bei Überweisungen oder Lastschriftverfahren gelten nicht mehr die Kontonummer und die Bankleitzahl. Verbraucher müssen ab diesem Tag stattdessen die 22-stellige International Bank Account Number – kurz IBAN – angeben. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. Aber was bedeutet das in der Praxis?

http://www.n-tv.de/ratgeber/Tschuess-Kontonummer-hallo-IBAN-article16846366.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

rnz.de am 13.01.2016 – Ohne Geld zum Recht kommen: Prozesskostenhilfe unterstützt Bedürftige!

Jeder in Deutschland soll zu seinem Recht kommen – notfalls über eine Klage. Damit ein Gerichtsverfahren nicht an den Kosten scheitert, gibt es für Bedürftige vom Staat finanzielle Unterstützung in Form von Prozesskostenhilfe. Was dabei alles zu beachten ist.

http://www.rnz.de/ratgeber/service_artikel,-Ohne-Geld-zum-Recht-kommen-Prozesskostenhilfe-unterstuetzt-Beduerftige-_arid,161479.html

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Medizinische Vorsorge/Patientenverfügung

Es kann der Fall auftreten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden. Auch hier können Sie im Wege der Vorsorge Bestimmungen für spätere ärztliche Behandlungen treffen und so Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.

Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen.

Zur Erstellung einer individuellen Patientenverfügung können Sie in der Broschüre „Patientenverfügung“ Textbausteine aufrufen.

Sie können sich zu den Festlegungen in der Patientenverfügung von einem Arzt beraten lassen. Dieser kann Ihnen auch attestieren, dass Sie bei Abgabe der Erklärung einwilligungsfähig sind. Eine solche Bestätigung ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für die wirksame Errichtung einer Patientenverfügung.

http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html

E I N L A D U N G

10. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV

Wann:               20.01.2016, 19:30 Uhr

Wo:                   Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau

Thema:             Patientenverfügung und Vorsorge – Selbstbestimmung am Lebensende

Referent:          Frank Spade, Diplom-Sozialwirt, Humanistischer Berater Bundeszentralstelle Patientenverfügung (BZPV)

Der 10. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV findet am 20.01.2016 um 19:30 Uhr im Restaurant 1860 TSV Spandau, Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin-Spandau, statt. Herr Frank Spade, Diplom-Sozialwirt, Humanistischer Berater Bundeszentralstelle Patientenverfügung (BZPV), wird zu dem Thema „Patientenverfügung und Vorsorge – Selbstbestimmung am Lebensende“ ein Kurzreferat halten und danach Fragen der anwesenden Verbraucher beantworten.

http://mieter-verbraucherschutz.berlin/wp-content/uploads/2016/01/Pressemitteilung-2016-1-Einladung-Stammtisch-20.01.16.pdf

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Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) am 22.12.2015 – Gesundheitswesen: Was sich im Jahr 2016 ändert!

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen bringt der Jahreswechsel 2015/2016 zahlreiche Neuerungen mit sich. Bedingt unter anderem durch mehrere Gesundheitsreformen steigen die Beitragssätze für die Versicherten. Zugleich wird die Beitragsbemessungsgrenze, also das Einkommen bis zu dem Krankenkassenbeiträge anfallen, auf 50.850 Euro angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze steigt ebenfalls: von 54.900 Euro im Jahr 2015 auf 56.250 Euro 2016. Aber nicht nur bei den Finanzen ändert sich einiges im nächsten Jahr. Die jüngste Gesetzgebung bringt zahlreiche andere Neuerungen für die Versicherten mit sich. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat auf seiner Webseite eine Auswahl der wichtigsten Änderungen zusammengestellt.

http://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2015/20151222.html

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welt.de am 03.01.2016: Was der Tod der SIM-Karte für Handynutzer bedeutet!

Schon bald soll die SIM-Karte aus Plastik abgeschafft und durch die e-SIM ersetzt werden. Damit steht die Mobilfunkwelt möglicherweise vor einer Machtverschiebung. Für die Nutzer ist das nicht nur gut.

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article150566712/Was-der-Tod-der-SIM-Karte-fuer-Handynutzer-bedeutet.html#disqus_thread

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Bundesministerium der Finanzen am 16.12.2015: Was ändert sich im Steuerrecht im Jahr 2016?

Zu Beginn des Jahres 2016 tritt eine Reihe von steuerlichen Änderungen in Kraft. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Auswahl der für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung wesentlichen Neuregelungen:

  • Anhebung des Grundfreibetrags ab 2015 von 8.354 Euro auf 8.472 Euro und ab 2016 auf 8.652 Euro.
  • Rechtsverschiebung der übrigen Tarifeckwerte 2016 um die in der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Projektion der Bundesregierung für die Jahre 2014 und 2015 enthaltenen Inflationsraten von insgesamt knapp 1,5 Prozent.
  • Anhebung des Kinderfreibetrags für 2015 auf 2.256 Euro (ein Elternteil) beziehungsweise 4.512 Euro (Elternpaar), für 2016 auf 2.304 Euro (ein Elternteil) beziehungsweise 4.608 (Elternpaar).
  • Anhebung des Kindergeldes von monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte und 215 Euro ab dem vierten Kind um 4 Euro ab 2015 und weitere 2 Euro ab 2016.
  • Anhebung des Kinderzuschlags um einen Betrag von 20 Euro auf 160 Euro monatlich ab dem 1. Juli 2016.
  • Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 1.908 Euro ab 2015 und Staffelung nach der Kinderzahl. Er steigt für das zweite und jedes weitere Kind nochmals um jeweils 240 Euro.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2015-12-14-Was-aendert-sich-im-Steuerrecht-im-Jahr-2016.html