Archiv der Kategorie: Verbraucherinformationen

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

DIE WELT am 24.09.2015: Dispo-Deckel – Deutschen Bankkunden winken 690 Millionen Euro!

Wer sein Konto überzieht, muss richtig blechen. Die Dispo-Zinsen liegen im Schnitt bei neun Prozent – obwohl die Banken das Geld für lau bekommen. Nun prescht der Bundesrat vor. Es geht um Millionen.

Der SPD-Vorschlag sieht vor, den Dispo-Zins auf acht Prozent über dem sogenannten Basiszinssatz zu begrenzen, der von der Bundesbank im Bundesanzeiger halbjährlich veröffentlicht wird. Derzeit liegt der Satz bei minus 0,83 Prozent. Käme also die Bundesratsregelung durch, dürften Banken nur noch maximal 7,17 Prozent kassieren.

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article146831886/Deutschen-Bankkunden-winken-690-Millionen-Euro.html

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finanztip.de am 23.09.2015: Rechtsschutzversicherung – Günstig und gut gegen Rechtsstreit absichern!

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen schnell mehrere Tausend Euro Kosten auf Sie zu.
  • Eine Rechtsschutzversicherung kann Sie relativ günstig dagegen absichern.
  • Ob sich eine solche Police für Sie lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Risikoeinschätzung und Ihrer Neigung zu Klagen ab.
  • Beachten Sie, dass zahlreiche Fälle nicht versichert sind, insbesondere bei Scheidung, Unterhaltsstreit, Hausbau und Kapitalanlagen.
  • Bezahlen Sie daher besser einen etwas höheren Preis für einen im Vergleich erstklassigen, leistungsstarken Tarif.
  • Besonders Streitfreudigen wird die Rechtsschutzversicherung häufig gekündigt.
So gehen Sie vor:

  • Prüfen Sie, ob Sie durch eine Vereins- oder Mitgliedschaft bereits versichert sind.
  • Entscheiden Sie, welche Rechtsschutzbereiche Sie benötigen: Privat-, Berufs-, Miet- und/oder Verkehrsrechtsschutz.
  • Wenn Sie einen guten Tarif wollen, der möglichst viel bezahlt, benutzen Sie das Vergleichsportal Mr-Money* und richten sich nach der Punktzahl.
  • Wenn Sie einen möglichst günstigen Tarif möchten: Gehen Sie für Kombinationen von Privat-, Berufs-, Wohn- und/oder Verkehrsrechtsschutz auf Comfortplan*. Für reinen Verkehrsrechtsschutz schließen Sie bei HUK24*, für reinen Vermieterrechtsschutz aufMr-Money* ab.

http://www.finanztip.de/rechtsschutzversicherung/

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Sueddeutsche.de am 15.09.2015: Deutsche Bahn – So kämpft die Bahn gegen Billigflieger und Fernbusse!

Mehr Sparpreise, besseres Internet: Was die Bahn jetzt plant – und warum Kunden nicht zu viel erwarten sollten.

Immer mehr Menschen fahren mit dem Fernbus. Billigflieger sind gefragt wie noch nie. Das Autofahren ist wegen der gesunkenen Benzinpreise wieder günstiger geworden. DieDeutsche Bahn hat dadurch viele Kunden verloren. Bahn-Chef Rüdiger Grube hat deshalb bereits angekündigt, die Preise im Fernverkehr in der 1. und 2. Klasse nicht zu erhöhen. Das Unternehmen will aber noch mehr tun, um Fahrgäste zurückzugewinnen. Was hinter der Kundenoffensive steckt und warum die Passagiere nicht zu viel erwarten sollten – ein Überblick. …

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutsche-bahn-so-kaempft-die-bahn-gegen-billigflieger-und-fernbusse-1.2648823

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finanztip.de am 17.09.2015: Kfz-Versicherung über Hersteller – Den Markennamen bezahlen die Kunden mit!

Das Wichtigste in Kürze:

  • Versicherungen über den Kfz-Hersteller sind oft um die Hälfte teurer als der günstigste Tarif auf einem Vergleichsportal.
  • Spezielle Sonderangebote der Autohäuser können sich ausnahmsweise lohnen.
  • Bekommen Sie ein Angebot von Ihrem Autohaus, sollten Sie dieses unbedingt mit den Tarifen auf einem Portal vergleichen.
  • Manchmal sind die Leistungen der Hersteller-Tarife nicht gut. Auf einem Portal können Sie Qualitätstarife auswählen.

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vzbv.de am 24.09.2015: Verbraucherschutz für Flüchtlinge!

Angesichts der hohen Zahlen von Flüchtlingen in Deutschland steht auch der Verbraucherschutz vor neuen Herausforderungen. Flüchtlinge brauchen verständliche Informationen, Beratungen für ihre Probleme und unbürokratische Regelungen, etwa für die Gesundheitsvorsorge, beim Zugang zu einem Konto oder der Nutzung des Internets. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht hier die Politik aber auch die Verbraucherschützer gefordert. Landesweit müssen Verbraucherinformationen und Beratungsangebote auch in Fremdsprachen und leicht verständlich angeboten werden.

http://www.vzbv.de/pressemitteilung/verbraucherschutz-fuer-fluechtlinge

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finantip.de am 17.09.2015: Einkommensteuererklärung – Spenden als Sonderausgaben von der Steuer absetzen!
Das Wichtigste in Kürze:

  • Spenden an eine gemeinnützige Organisation können Sie bis zu einem Anteil von 20 Prozent Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.
  • Jede Spendenquittung zahlt sich aus, denn Sonderausgaben mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen, sobald sie über dem Pauschbetrag von 36 Euro liegen.
  • Für Spenden bis 100 Euro müssen Sie nicht unbedingt Belege einreichen. Bis 200 Euro gelten vereinfachte Nachweispflichten.
  • Spenden in das Vermögen einer Stiftung lassen sich mit bis zu einer Million Euro als Sonderausgaben geltend machen. Wenn Sie an politische Parteien spenden, sind bis zu 1.650 Euro absetzbar.
  • Wer kein Geld spenden will, kann auch Sachspenden leisten. Sie können sogar Ihren Zeitaufwand im Ehrenamt als Spende absetzen.
  • Verschiedene Spendensiegel helfen bei der Suche nach einer vertrauenswürdigen Organisation.

 

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Der Tagesspiegel am 23.09.2015: Rekordanstieg bei Arzneiausgaben – Teure Tabletten!
Im vergangenen Jahr sind die Arzneikosten so explodiert, dass Krankenkassen bereits um das Solidarsystem fürchten. Ins Geld gehen vor allem neue Medikamente, für die einzelne Hersteller hemmungslos abkassieren.

Den Krankenkassen laufen die Arzneikosten aus dem Ruder. Im vergangenen Jahr erhöhten sie sich um 3,3 Milliarden auf 35,4 Milliarden Euro – das ist ein Anstieg von 10,3 Prozent. Und er beruht vor allem auf gesetzlichen Veränderungen und den extrem hohen Preisen, die von der Pharmaindustrie für einige wenige neue Arzneimittel verlangt werden. Die Zahl der Verschreibungen nämlich hat im selben Zeitraum kaum zugenommen, wie dem neuen Arzneiverordnungsreport der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu entnehmen ist.

http://www.tagesspiegel.de/politik/rekordanstieg-bei-arzneiausgaben-teure-tabletten/12359752.html

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finanztip.de am 17.09.2015: Schuldnerberatung – So kommen Sie raus aus den Miesen!
Das Wichtigste in Kürze:

  • Deutschlandweit gibt es 1.100 anerkannte Schuldnerberatungsstellen.
  • Bei gemeinnützigen Stellen ist die Beratung kostenfrei.
  • Die Berater stellen einen Plan für den Weg aus den Schulden auf und helfen bei Verhandlungen mit Gläubigern.
  • Je früher Schuldner sich Unterstützung suchen, desto besser. Bei vielen Beratungsstellen gibt es Wartezeiten für Termine.
  • Für dringende Fragen bieten viele Organisationen eine Online-Beratung an.

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test.de am 15.09.2015 – Schlichtungs­stellen: So kommen Sie ohne Gericht zu Ihrem Recht!

Ob Ärger mit Flug, Strom­rechnung oder Kredit – der Gang zum Schlichter hilft Kunden, zu ihrem Recht zu kommen. So sparen sie sich lange und kost­spielige Gerichts­prozesse. Schlichtungs­stellen vermitteln in Streitig­keiten zwischen Kunden und Unternehmen. Sie tun das in vielen Branchen und fast immer kostenlos. test.de informiert, wie Schlichtungen ablaufen, was es zu beachten gilt und zeigt die wichtigsten Anlauf­stellen für Verbraucher. …

https://www.test.de/Schlichtungsstellen-So-kommen-Sie-ohne-Gericht-zu-Ihrem-Recht-4910908-0/

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

test.de am 11.09.2015 – Bestattungs­recht: Den Abschied regeln!

Noch nie war die Auswahl an Bestattungs­möglich­keiten so groß wie heute. Urnenbeiset­zungen in Kirchen sind ebenso möglich wie ein Grab in einem Memoriam-Garten. Immer mehr Menschen möchten ein besonderes Begräbnis, etwa in einer Urnenkirche oder einem Garten. Ihre Wünsche können sie in einer Verfügung fest­legen.

Wer seiner Familie oder Freunden seine Vorstel­lungen mitteilt, trifft in dem Moment eine Bestattungs­verfügung. Sie ist für die Hinterbliebenen bindend. Eine vorgeschriebene Form für die Verfügung gibt es nicht. Um Miss­verständ­nisse auszuschließen, empfiehlt sich aber die Schriftform (siehe Unter­artikel zur Bestattungsverfügung).

https://www.test.de/Bestattungsrecht-Den-Abschied-regeln-4900052-0/