Archiv der Kategorie: Verbraucherinformationen

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

computerbild.de am 22.05.2017: Das sind die übelsten Tricks der Ebay-Betrüger

Wo Geld lockt, lauern Kriminelle. Das gilt nicht zuletzt für Ebay, dem größten Internet-Auktionshaus der Welt. Immer mehr Betrüger zocken Ebay-Nutzer ab. Alles über die dreisten Tricks und wie Sie sich wirksam schützen, lesen Sie hier.

http://www.computerbild.de/artikel/cb-Ratgeber-Ebay-Betrueger-Tricks-2419780.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

refrago.de am 15.05.2017: Kündigung Fitnessstudio

Fitnessstudio: Kann man den Vertrag mit einem Sportstudio bei einem Umzug kündigen?

Kündigungsausschließende Klauseln in den AGB eines Fitnessvertrages sind dann unwirksam, wenn sie den Kunden unangemessen benachteiligen. Dies ist immer dann anzunehmen, wenn aufgrund der räumlichen Entfernung eine zumutbare Nutzung des Fitnessstudios nicht mehr möglich ist. Dies wurde bei einem Umzug in einen anderen Ort oder Stadtteil angenommen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.12.1994, Az. 6 U 164/93). Für die Annahme eines Kündigungsrechts ist es auch nicht erforderlich, dass der Kunde mindestens 50 km entfernt umzieht. Eine Klausel im Fitnessvertrag, die dies vorschreibt ist unwirksam (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.11.1990, Az. 12 O 190/90).

http://www.refrago.de/Fitnessstudio_Kann_man_den_Vertrag_mit_einem_Sportstudio_bei_einem_Umzug_kuendigen.frage9.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

sozialversicherung-kompetent.de am 13.03.2015: Keine Rückkehr von über 55-Jährigen in die gesetzliche Krankenversicherung

Mit § 6 Abs. 3a SGB V hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, welche Versicherten, die bislang privat krankenversichert waren, die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung erschwert bzw. unmöglich macht. Die Regelung des § 6 Abs. 3a SGB V gilt seit dem 01.01.2000 für Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Durch diese Neuregelung können Personen, die in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich krankenversichert waren, weil sie mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder wegen Bestehens einer hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit, nicht versicherungspflichtig waren, nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Dies ist selbst dann ausgeschlossen, wenn sie ein sehr geringes Einkommen haben, das unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt.

Damit soll verhindert werden, dass die Pflicht zur Krankenversicherung dadurch entsteht, dass Arbeitsverhältnisse so umgestaltet werden, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird. Tatsächlich führt die Regelung dazu, dass der über 55-jährigen Person eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt wird.

https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/versicherungsrecht/501-rueckkehr-in-gesetzliche-krankenversicherung-ausgeschlossen.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

DER TAGESSPIEGEL am 10.03.2017: Studie in den Niederlanden – Digitale Stromzähler messen völlig falsche Werte

Digitale Stromzähler funktionieren offenbar nicht wie gewünscht: Sie zeigen zu hohe Werte an. Die Geräte würden von stromsparenden Geräten irritiert.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/studie-in-den-niederlanden-digitale-stromzaehler-messen-voellig-falsche-werte/19501142.html

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swr.de am 22.02.2017: Lippenpflegemittel im Test
– Krebserregende Stoffe in Lippenstiften

Viele Lippenpflegemittel sind offenbar nicht so gut wie gedacht. Die Stiftung Warentest hat 35 Produkte unter die Lupe genommen und in vielen schädliche Substanzen entdeckt.

http://www.swr.de/marktcheck/lippenpflegemittel-im-test-krebserregende-stoffe-in-lippenstiften/-/id=100834/did=19061828/nid=100834/m42q4i/index.html

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Pressemitteilung Bundeskartellamt am 09.02.2017: Jahresbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

• Die im Schnitt günstigste Zeit zum Tanken ist weiterhin zwischen 18 und 20 Uhr.
• Nachts liegen die Preise an den dann geöffneten Tankstellen meist auf einem vergleichsweise hohen Niveau bis dann morgens die erste Preissenkung erfolgt.
• An vielen Tankstellen fallen die Preise nicht sukzessive über den ganzen Tag verteilt. Stattdessen fallen die Preise vormittags erst einmal. Dann gibt es aber verbreitet eine Mittagsanhebung um wenige Cent. Danach fallen die Preise bis zum Abend wieder.
• Die relative Preisposition der verschiedenen Tankstellen zueinander ist recht stabil. „Günstige“ Tankstellen blieben im Beobachtungszeitraum oft günstig. „Teure“ Tankstellen blieben oft teuer.

http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2017/09_02_2017_Jahresbericht_MTS_K.html?nn=3591286

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

test.de am Handy Abzocke: Mobil­funk­firmen müssen sich kümmern

Oft stehen auf der Hand­yrechnung dubiose Rechnungs­posten, ohne dass der Kunde nach­voll­ziehen kann, was er da angeblich gekauft hat: einen Klingelton, ein Emoji? Beschwert er sich bei seinem Mobil­funkanbieter, wird er bislang meist abge­wimmelt und an den Dritt­anbieter verwiesen. Damit ist jetzt Schluss. Laut einem Gerichts­urteil müssen sich Mobil­funk­firmen selbst um die Kunden­beschwerde kümmern. test.de erklärt, was das für Mobil­funk­kunden bedeutet.

https://www.test.de/Handy-Abzocke-Mobilfunkfirmen-muessen-sich-kuemmern-5138491-0/?mc=socialmedia.fb.2017-08-02-1900