Mehr Zeit für die Kinder, mehr Freizeit oder Zeit für die Pflege eines Angehörigen – es gibt viele Gründe, warum Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit verringern und Teilzeit arbeiten möchten.
Archiv der Kategorie: Verbraucherinformationen
Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:
bmjv.de – Vorsorge und Patientenrechte
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Hier finden Sie Informationen und Formulare zur Vorsorgevollmacht sowie zur Betreuungs- und Patientenverfügung.
http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html
Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:
swr.de am 23.05.2017: Handwerker-Stichprobe Schlüsseldienst – Seriöser Service oder Abzocke?
Was ist dran am Klischee vom dubiosen Schlüsseldienst? Welche Möglichkeiten gibt es, schwarze Schafe zu erkennen?
Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:
computerbild.de am 22.05.2017: Das sind die übelsten Tricks der Ebay-Betrüger
Wo Geld lockt, lauern Kriminelle. Das gilt nicht zuletzt für Ebay, dem größten Internet-Auktionshaus der Welt. Immer mehr Betrüger zocken Ebay-Nutzer ab. Alles über die dreisten Tricks und wie Sie sich wirksam schützen, lesen Sie hier.
http://www.computerbild.de/artikel/cb-Ratgeber-Ebay-Betrueger-Tricks-2419780.html
Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:
refrago.de am 15.05.2017: Kündigung Fitnessstudio
Fitnessstudio: Kann man den Vertrag mit einem Sportstudio bei einem Umzug kündigen?
Kündigungsausschließende Klauseln in den AGB eines Fitnessvertrages sind dann unwirksam, wenn sie den Kunden unangemessen benachteiligen. Dies ist immer dann anzunehmen, wenn aufgrund der räumlichen Entfernung eine zumutbare Nutzung des Fitnessstudios nicht mehr möglich ist. Dies wurde bei einem Umzug in einen anderen Ort oder Stadtteil angenommen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.12.1994, Az. 6 U 164/93). Für die Annahme eines Kündigungsrechts ist es auch nicht erforderlich, dass der Kunde mindestens 50 km entfernt umzieht. Eine Klausel im Fitnessvertrag, die dies vorschreibt ist unwirksam (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.11.1990, Az. 12 O 190/90).
Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:
sozialversicherung-kompetent.de am 13.03.2015: Keine Rückkehr von über 55-Jährigen in die gesetzliche Krankenversicherung
Mit § 6 Abs. 3a SGB V hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, welche Versicherten, die bislang privat krankenversichert waren, die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung erschwert bzw. unmöglich macht. Die Regelung des § 6 Abs. 3a SGB V gilt seit dem 01.01.2000 für Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Durch diese Neuregelung können Personen, die in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich krankenversichert waren, weil sie mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder wegen Bestehens einer hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit, nicht versicherungspflichtig waren, nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Dies ist selbst dann ausgeschlossen, wenn sie ein sehr geringes Einkommen haben, das unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt.
Damit soll verhindert werden, dass die Pflicht zur Krankenversicherung dadurch entsteht, dass Arbeitsverhältnisse so umgestaltet werden, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird. Tatsächlich führt die Regelung dazu, dass der über 55-jährigen Person eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt wird.
Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:
DER TAGESSPIEGEL am 10.03.2017: Studie in den Niederlanden – Digitale Stromzähler messen völlig falsche Werte
Digitale Stromzähler funktionieren offenbar nicht wie gewünscht: Sie zeigen zu hohe Werte an. Die Geräte würden von stromsparenden Geräten irritiert.
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/studie-in-den-niederlanden-digitale-stromzaehler-messen-voellig-falsche-werte/19501142.html
Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:
swr.de am 22.02.2017: Lippenpflegemittel im Test – Krebserregende Stoffe in Lippenstiften
Viele Lippenpflegemittel sind offenbar nicht so gut wie gedacht. Die Stiftung Warentest hat 35 Produkte unter die Lupe genommen und in vielen schädliche Substanzen entdeckt.
http://www.swr.de/marktcheck/lippenpflegemittel-im-test-krebserregende-stoffe-in-lippenstiften/-/id=100834/did=19061828/nid=100834/m42q4i/index.html
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Pressemitteilung Bundeskartellamt am 09.02.2017: Jahresbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
• Die im Schnitt günstigste Zeit zum Tanken ist weiterhin zwischen 18 und 20 Uhr.
• Nachts liegen die Preise an den dann geöffneten Tankstellen meist auf einem vergleichsweise hohen Niveau bis dann morgens die erste Preissenkung erfolgt.
• An vielen Tankstellen fallen die Preise nicht sukzessive über den ganzen Tag verteilt. Stattdessen fallen die Preise vormittags erst einmal. Dann gibt es aber verbreitet eine Mittagsanhebung um wenige Cent. Danach fallen die Preise bis zum Abend wieder.
• Die relative Preisposition der verschiedenen Tankstellen zueinander ist recht stabil. „Günstige“ Tankstellen blieben im Beobachtungszeitraum oft günstig. „Teure“ Tankstellen blieben oft teuer.
http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2017/09_02_2017_Jahresbericht_MTS_K.html?nn=3591286
Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:
test.de am 08.02.2017 – Handy Abzocke: Mobilfunkfirmen müssen sich kümmern
Oft stehen auf der Handyrechnung dubiose Rechnungsposten, ohne dass der Kunde nachvollziehen kann, was er da angeblich gekauft hat: einen Klingelton, ein Emoji? Beschwert er sich bei seinem Mobilfunkanbieter, wird er bislang meist abgewimmelt und an den Drittanbieter verwiesen. Damit ist jetzt Schluss. Laut einem Gerichtsurteil müssen sich Mobilfunkfirmen selbst um die Kundenbeschwerde kümmern. test.de erklärt, was das für Mobilfunkkunden bedeutet.