Archiv der Kategorie: Verschiedenes

Aus der Rubrik “Wohnungsleerstand”:

DER TAGESSPIEGEL am 14.06.2018: Steglitz-Zehlendorf – Geistervilla macht den Bund reich

Kritiker werfen der bundeseigenen Firma Bima vor, eine Villa in Zehlendorf seit Jahren leer stehen zu lassen, um ihren Wert zu steigern.

Trotz Wohnungsnot in Berlin steht in der Sven-Hedin-Straße 11 seit Jahren eine großzügige Villa leer, wird auf Kosten des Steuerzahlers bewacht und in Schuss gehalten.

Der lässliche Umgang des Bundes mit dem eigenen Grundbesitz ist auch für Anwohner ein Ärgernis: „Das kostet doch, und ohne Nutzer verfällt so ein Gebäude auch“, sagt einer, der ungenannt bleiben will. Deutlicher Unmut auch bei einer der schärfsten Kritikerinnen der Grundstückspolitik des Bundes, Lisa Paus, Bundestagsabgeordnete der Grünen: „Es wäre ein Unding, sollte sich herausstellen, dass die Bima hier allein auf einen höheren Verkaufspreis spekuliert.“

https://www.tagesspiegel.de/berlin/steglitz-zehlendorf-geistervilla-macht-den-bund-reich/22676872.html

Gastbeitrag Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.

Hartz IV: Wann werden Miet- und Nebenkosten übernommen?

Beim Bezug von Arbeitslosengeld II – auch Hartz IV genannt – erhalten Hilfebedürftige einen Regelsatz, damit ein grundständiger Lebensunterhalt gesichert ist. Dieser fällt allerdings zu gering aus, um davon auch die Miete für eine Wohnung inklusive Nebenkosten aufbringen zu können. Welche Unterstützung den Betroffenen hierbei stattdessen zuteil wird, erfahren Sie in folgendem Ratgeber.

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden kurz auch als KdU bezeichnet und bilden neben dem Regelsatz einen weiteren Bestandteil der Hartz-IV-Leistungen. Nach § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wird dieser Bedarf „in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen“ allerdings nur dann anerkannt, sofern sich diese in einem angemessenen Rahmen bewegen.

Welche Miete gilt als angemessen?

Es kann keine pauschale Aussage darüber getroffen werden, wann die Höhe der Mietkosten als angemessen gilt, da stets regionale Unterschiede berücksichtigt werden müssen. Grundlage hierfür bildet der örtliche Mietspiegel, der mitunter stark variiert.

Für Hartz-IV-Empfänger, die beispielsweise in Berlin wohnhaft sind, gelten seit Januar 2018 folgende Richtwerte zur Mietübernahme durch das Jobcenter:

Im Haushalt lebende Personen Angemessene Wohnungsgröße in m² Richtwert Bruttokaltmiete 2018 in Euro
1 50 404,-
2 60 472,20
1 zusammen mit einem Kind 65 491,40
3 80 604,80
4 90 680,40
5 102 795,60
je weitere Person 12 93,60

 

Fällt die Miete höher aus, kann der Leistungsempfänger unter Umständen den Differenzbetrag aus dem ihm zustehenden Regelsatz selbst begleichen. Ist dies nicht möglich, wird der Betroffene dazu aufgefordert, sich entweder einen Untermieter zu suchen oder in eine günstigere Wohnung umzuziehen.

Wie wird die Kostenübernahme beantragt?

Dass Hilfebedürftige den Hartz-IV-Regelsatz erhalten, schließt nicht automatisch die Mietkostenübernahme vonseiten des Jobcenters ein. Vielmehr muss hierzu ein gesonderter Antrag gestellt werden. In der Regel geschieht dies als sogenannte Anlage KDU, die zusammen mit dem Hauptantrag eingereicht wird. Darin müssen sämtliche Angaben zur Wohnung – sprich die Gesamtgröße, die Anzahl der Räume sowie der wohnhaften Personen, die Kaltmiete, die gesamten Nebenkosten und in diesem Zusammenhang auch die Form der Energiequelle für die Heizung – aufgeführt werden.

Bei der Prüfung des Antrags spielt für das Jobcenter allerdings nicht nur die Wohnungsgröße und die Höhe der Miete eine Rolle, sondern auch das Alter des Antragstellers. In der Regel muss der Leistungsberechtigte über 25 Jahre alt sein, um die Kostenübernahme einer eigenen Wohnung zu erwirken, andernfalls wird der Verbleib im Haushalt der Eltern gefordert. Eine Ausnahme besteht aber zum Beispiel bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie im Fall von schwerwiegenden Konflikten, die den Wohnsitz zusammen mit den Erziehungsberechtigten unzumutbar machen.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. bietet auf ihrem kostenlosen Ratgeberportal viele weitere Informationen zum Thema, beispielsweise was Hartz-IV-Empfänger bei einem Umzug berücksichtigen müssen.

Aus der Rubrik “Wohnungsbau”:

DER TAGESSPIEGEL am 12.06.2018: Wohnen in Berlin – Senat wird sein Ziel beim Wohnungsbau verfehlen

Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Linke und Grüne auf „mindestens 30.000 Neubauwohnungen“ bis 2021 festgelegt. Nach jetzigem Stand wird das nicht möglich sein.

Der rot-rot-grüne Senat hat amtlich bestätigt, dass er das im Koalitionsvertrag vereinbarte Wohnungsbauziel verfehlen wird. Das geht aus dem Bericht für das Abgeordnetenhaus hervor, den der Senat am 12.06.2018 verabschiedet hat. Zudem wächst in der Berliner SPD die Sorge um ein Erlahmen des Wohnungsbaus.

Dem von Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) vorgelegten Bericht zufolge geht der Senat von 26.514 fertigen Neubauwohnungen in kommunaler Hand bis 2021 aus. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Linke und Grüne auf „mindestens 30.000 Neubauwohnungen“ festgelegt.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnen-in-berlin-senat-wird-sein-ziel-beim-wohnungsbau-verfehlen/22677516.html

Aus der Rubrik “Wohnungsbau”:

Berliner Zeitung am 11.06.2018: 30.000 Wohnungen in Berlin – Rot-Rot-Grün verfehlt selbst gestecktes Ziel

30.000 landeseigene Wohnungen will Rot-Rot-Grün bis zum Jahr 2021 errichten. Die Differenz zu dem gesteckten Ziel ist zwar nicht groß, doch sie ist da.

Die Sozialwohnungen werden derzeit für Mieten von 6,50 Euro je Quadratmeter vermietet.

Die CDU, die bis 2016 mit der SPD in Berlin regierte, macht Lompscher für den Rückstand beim Bau verantwortlich.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/30-000-wohnungen-in-berlin-rot-rot-gruen-verfehlt-selbst-gestecktes-ziel-30603278

Aus der Rubrik “Wohnungsbau”:

Berliner Morgenpost am 12.06.2018 – Wohnbauprojekt in Spandau: Drei Zimmer, Balkon, 750 Euro

In den Pepitahöfen in Hakenfelde rollen die ersten Umzugswagen. Es ist eines der größten kommunalen Wohnungsbauprojekte Berlins.

Block eins, sieben und acht sehen schon so aus, als könne man drin wohnen, auch wenn der Baustellencharakter längst nicht verflogen ist. An den anderen fünf Gebäudekomplexen, die zusammen die Pepitahöfe bilden, wird heftig gebaut, teils fehlen noch die Fenster. Doch bis Ende September, spätestens zum Jahreswechsel, soll eines der größten kommunalen Wohnungsbauprojekte Berlins mit 1024 Wohnungen fertig sein: die Pepitahöfe im Spandauer Ortsteil Hakenfelde. In diesen Tagen ziehen die ersten Mieter in den ersten fertigen Bauabschnitt mit 420 Wohnungen ein.

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article214551303/Wohnbauprojekt-in-Spandau-Drei-Zimmer-Balkon-750-Euro.html

Aus der Rubrik “Ziviler Ungehorsam”:

Berliner Morgenpost am 06.06.2018: Leerstand in Berlin – Das sagt Justizsenator Dirk Behrendt zu Hausbesetzungen

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) spricht im Interview über den Umgang mit illegalen Besetzungen.

Bei dieser Frage geht es nicht um die Legalität, sondern um die Legitimität. Und da habe ich als Grüner die Auffassung: Wenn wir die Hausbesetzungen in den 80er-Jahren nicht gehabt hätten, würde es ganze Wohnquartiere gar nicht mehr geben. Dann wären etwa an der Oranienstraße Häuser abgerissen und an ihrer Stelle Autobahntrassen gebaut worden. Wir sind heute alle froh und dankbar, dass das nicht passiert ist. Und das ist unter anderem auf die Hausbesetzungen zurückzuführen. Politisch ist das damals eine wichtige Bewegung gewesen, die ja auch zur Gründung der Alternativen Liste geführt hat.

https://www.morgenpost.de/berlin/article214491283/Das-sagt-Justizsenator-Dirk-Behrendt-zu-Hausbesetzungen.html

Aus der Rubrik “Ziviler Ungehorsam”:

DER TAGESSPIEGEL am 05.06.2018: Koalitionsausschuss zum Thema Hausbesetzung – Kampf gegen spekulativen Leerstand

Nach tagelangem Schlagabtausch tagte am Dienstag der Koalitionsausschuss zum Thema Hausbesetzungen und Leerstand. Die “Berliner Linie” soll weiterhin angewendet werden.

Das Zweckentfremdungsverbot soll konsequent angewendet werden und durch die Wohnungsaufsicht kontrolliert werden. Die Koalition will sogar die Personalausstattung in den Bezirken bei Bedarf verstärken. Dazu muss es aber erst ein Personalentwicklungskonzept geben, das von der Finanzverwaltung demnächst vorgelegt werden soll.

Es gilt aber weiterhin die 1981 vom damaligen Regierenden Bürgermeister Hans-Jochen Vogel (SPD) entwickelte „Berliner Linie“, nach der Neubesetzungen innerhalb von 24 Stunden notfalls durch die Polizei beendet werden sollen. Diese soll weiterhin „mit Augenmaß“ und zunächst deeskalierend angewendet werden.

Die Grünen wiesen auf die Erfahrungen in anderen Städten hin. In Zürich zum Beispiel beendet die Polizei Hausbesetzungen nur, wenn eine rechtskräftige Abbruchbewilligung vorliegt und die unverzügliche Aufnahme der Abbrucharbeiten belegt werden kann, oder eine Neunutzung nach der Räumung vertraglich belegt werden kann, oder die Sicherheit von Personen oder denkmalgeschützten Bauteilen gefährdet ist. Nun will die rot-rot-grüne Koalition die Erfahrungen anderer europäischer Großstädte in der Diskussion berücksichtigen. Ob in Berlin Hausbesetzungen bei spekulativem Leerstand geduldet werden können, soll in den Fachverwaltungen geprüft werden.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/koalitionsausschuss-zum-thema-hausbesetzung-kampf-gegen-spekulativen-leerstand/22646580.html

Aus der Rubrik “Ziviler Ungehorsam”:

Berliner Morgenpost am 05.06.2018: Hausbesetzungen – Rot-Rot-Grün lässt besetzte Häuser auch künftig räumen

Der Koalitionsausschuss hat sich auf den Umgang mit Hausbesetzern und der Fahndung nach spekulativ leer stehenden Wohnungen geeinigt.

An der rechtlichen Bewertung von Hausbesetzungen ändert sich nichts, dafür sollen Kontrollen gegen spekulativen Wohnungsleerstand verstärkt werden.

Konsequentes Vorgehen gegen spekulativen Leerstand durch Anwendung des Zweckentfremdungsverbots und der Wohnungsaufsicht

Prüfung gesetzlicher Regelungen und gegebenenfalls deren Ergänzung

Sicherung der Personalausstattung für die Kontrolle der Zweckentfremdung von Wohnraum und gegebenenfalls deren Verstärkung

Schnellere Sanierung für Objekte städtischer Gesellschaften, gegebenenfalls in Kooperation mit Dritten

Die “Berliner Linie” (Räumung innerhalb von 24 Stunden) gilt, setzt auf De­eskalation und wird weiter mit Augenmaß angewendet

Erfahrungen anderer Städte wie etwa Zürich werden ausgewertet und in die weitere Diskussion einbezogen

https://www.morgenpost.de/berlin/article214491743/Rot-Rot-Gruen-laesst-besetzte-Haeuser-auch-kuenftig-raeumen.html

Aus der Rubrik “Ziviler Ungehorsam”:

ZEIT ONLINE am 04.06.2018: Wohnungsnot schafft Sympathien für Hausbesetzer

Bezahlbarer Wohnraum wird in den Großstädten immer knapper. Zugleich gibt es Leerstand bei Luxuswohnungen. In Berlin würde jeder Zweite daher Hausbesetzungen befürworten.

Die Lage auf dem Miet- und Immobilienmarkt ist so angespannt, dass mehr Menschen Sympathien auch für illegale Antworten auf das Wohnungsproblem hegen, wie etwa Hausbesetzungen. Das gilt zumindest für Berlin, wo vor Kurzem Häuser wieder besetzt wurden: 53 Prozent der Berlinerinnen und Berliner sehen darin ein legitimes Mittel, um auf das Thema Wohnungsnot aufmerksam zu machen, ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa im Auftrag der Berliner Zeitung.

https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-06/illegale-hausbesetzungen-studie-immobilienpreise

Aus der Rubrik “Ziviler Ungehorsam”:

DIE WELT am 04.06.2018: Mehrheit der Berliner hält illegale Hausbesetzungen für legitim

Die Wohnungsknappheit in Berlin hinterlässt Spuren im Meinungsbild der Bürger: 53 Prozent halten laut einer Umfrage gesetzeswidrige Hausbesetzungen für ein legitimes Mittel, um auf Wohnungsnot aufmerksam zu machen. Im Osten Berlins sind es 57, im Westteil 50 Prozent, wie eine Forsa-Umfrage im Auftrag der „Berliner Zeitung“ ergab.

„Die zeitweise Hausbesetzung wird laut Forsa von jüngeren Bürgern eher unterstützt als von älteren“, schreibt das Blatt. Weiterhin sprachen sich 43 Prozent der Bürger dafür aus, dass die Polizei zunächst die illegalen Hausbesetzungen dulden und dann mit den Besetzern verhandeln sollte.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article176951035/Wohnungsknappheit-Mehrheit-der-Berliner-haelt-illegale-Hausbesetzungen-fuer-legitim.html