Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Darf ein Anbieter bei einer Ebay-Auktion diese nach einem Gebotseingang einfach stoppen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 42/14, Urteil vom 12.11.2014) lautet: Nein, und zwar selbst bei einem “Schnäppchenpreis” nicht!

In der Pressemitteilung Nr. 164/2014 des BGH heißt es wie folgt: “Dass das Fahrzeug letztlich zu einem Preis von 1 € verkauft worden ist, beruht auf den freien Entscheidungen des Beklagten, der das Risiko eines für ihn ungünstigen Auktionsverlaufs durch die Wahl eines niedrigen Startpreises ohne Festsetzung eines Mindestgebots eingegangen ist und durch den nicht gerechtfertigten Abbruch der Auktion die Ursache dafür gesetzt hat, dass sich das Risiko verwirklicht.”