Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Darf ein Schüler einen Lehrer auf einem Bewertungsforum im Internet (www.spickmich.de) in Form einer Note bewerten?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VI ZR 196/08, Urteil vom 23.6.2009) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung auf Seite 19, Randnummer 34, wie folgt aus: “Die Bewertungen stellen weder eine unsachliche Schmähkritik noch eine Formalbeleidigung oder einen Angriff auf die Menschenwürde der Klägerin dar, die eine Abwägung der Rechte der Beteiligten entbehrlich machen würden.”