Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Pressemitteilung Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) vom 16.02.2015 – Unzulässigkeit eines Mindestbetrags für geduldete Überziehungen!

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. weist auf ein Urteil des OLG Frankfurt a. M. – 1 U 170/13 – vom 04.12.2014 zu einer sittenwidrigen Pauschale der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG für geduldete Kontoüberziehungen hin.

Die beanstandete Klausel lautet wie folgt: “Die Kosten für geduldete Überziehungen, die ab dem Zeitpunkt der Überziehung anfallen, betragen 6,90 Euro (Stand August 2012) und werden im Falle einer geduldeten Überziehung einmalig pro Rechnungsabschluss berechnet.”

In der vorgenannten Pressemitteilung heißt es wie folgt: “Die Deutsche Bank darf keinen Mindestbetrag von 6,90 Euro für eine geduldete Kontoüberziehung fordern. Die Pauschale ist sittenwidrig, weil sie bei einer geringfügigen Überziehung „außerhalb jedes Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung“ steht, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).”

http://www.vzbv.de/pressemeldung/pauschale-der-deutschen-bank-fuer-geduldete-kontoueberziehung-ist-sittenwidrig