Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Darf ein Vermieter seinem Mieter wegen einer lauten “Sex-Schaukel” kündigen?

Die Antwort des Amtsgerichts München (AG München – 417 C 17705/13, Urteil vom 27.01.2014) lautet: Ja!

Pressemitteilung Amtsgericht München Nr. 36/2014 vom 22.08.2014 – “Quietschende Geräusche in einer Wohnung nachts über einen längeren Zeitraum hinweg sind nicht sozialadäquat und berechtigen den Vermieter zur Kündigung…  Die Richterin gab der Vermieterin Recht: Die ausgesprochene ordentliche Kündigung ist wirksam. Der beklagte Mieter habe seine vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag erheblich verletzt. Das Gericht geht davon aus, dass die Benutzung der Schaukel jedenfalls einen Teil dieser Geräusche verursacht hat. Die von der Wohnung des Mieters ausgehenden Geräusche in der Nacht würden nicht mehr dem normalen Mietgebrauch entsprechen und müssten deshalb von anderen Mietern und der Vermieterin nicht als sozialadäquat hingenommen werden.

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2014/04473/