Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Bundesgesetzgeber dringend gefordert!

DIE ZEIT am 21.05.2015: Mietpreisbremse – Die Basis bröckelt!

Ein Urteil stellt Mietspiegel infrage – und damit die Mietpreisbremse. Die Regierung hätte das verhindern können.

Nach Angaben des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung gibt es derzeit 124 qualifizierte Mietspiegel in Deutschland. Wie viele davon Mängel aufweisen, kann niemand sagen. Aber sowohl Mieter- wie Vermieterlobbyisten geben an, sich große Sorgen zu machen. Beide Seiten beteuern, der Mietspiegel sei ein wichtiges Instrument, das allen Beteiligten helfe, Konflikte zu vermeiden und Kosten zu sparen. Es müsse unbedingt erhalten bleiben. Sogar bei ihren Lösungsvorschlägen stimmen sie überein: Der Gesetzgeber, verlangt etwa Mieterbund-Chef Ropertz, solle klar regeln, wie man welche Daten erheben müsse, damit ein Mietspiegel die wissenschaftlichen Kriterien erfülle. Auch IVD-Vize Schick verlangt dafür konkrete gesetzliche Vorgaben.

Wann dagegen die neuen Regeln für den ihr zugrunde liegenden Mietspiegel kommen, ist völlig unklar. Eine dazu vom Bundesjustizministerium berufene Expertengruppe soll sich in diesem Monat zum ersten Mal zusammensetzen. Einen Terminplan für einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht.

http://www.zeit.de/2015/21/mietpreisbremse-urteil-mietspiegel

Der AMV verweist hierzu auf seine Pressemitteilung 33/2015 vom 21.05.2015:Rechtsverordnung der Bundesregierung zu Inhalt, zu Verfahren zur Aufstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln dringend erforderlich!

“Für die Mietpreisbremse bedeutet das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg eine erhebliche Rechtsunsicherheit, da ein rechtswirksamer Mietspiegel die Voraussetzung für die Mietpreisbremse ist,” sagt der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. “Die zwingend benötigte Rechtssicherheit kann nur durch den unverzüglichen Erlass einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung nach § 558c Abs. 5 BGB ( “Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über den näheren Inhalt und das Verfahren zur Aufstellung und Anpassung von Mietspiegeln zu erlassen.”) erreicht werden. Nur wenn die Bundesregierung zeitnah von der ihr obliegenden Ermächtigung Gebrauch macht und verbindlich in Form einer Rechtsverordnung Vorschriften über den näheren Inhalt und das Verfahren zur Aufstellung und Anpassung von Mietspiegeln erlässt, kann wieder Rechtssicherheit eintreten und die Mietpreisbremse funktionieren. Im Interesse aller Mieterinnen und Mieter besteht hier dringender Handlungsbedarf. Die Bundesregierung muss schnellstmöglich dafür Sorge tragen, dass Mietspiegel gerichtsfest aufgestellt werden können. Anderenfalls wird es in Berlin zu einer Prozesslawine kommen, die auf dem Rücken der Berliner Mieterinnen und Mieter ausgetragen werden wird. Dies muss verhindert werden. Der AMV appelliert an Berlins Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel, eine entsprechende Rechtsverordnung im Bundesrat auf den Weg zu bringen.”

https://www.facebook.com/notes/alternativer-mieter-und-verbraucherschutzbund-ev/pressemitteilung-332015/1594051380869330