Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 19.11.2015 – Stromkunden: Sonderkündigungsrecht auch bei Erhöhungen durch Abgaben und Steuern!

Wenn Stromlieferanten ihre Preise aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen erhöhen, muss dem Kunden ein Kündigungsrecht eingeräumt werden. Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 22.10.2015, Aktenzeichen 14d O 4/15, nicht rechtskräftig) hat aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale NRW entschieden, dass das gesetzliche Sonderkündigungsrecht in diesem Fall nicht ausgeschlossen sein darf. Eine gegenteilige Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stromio GmbH haben die Richter für unwirksam erklärt.

http://www.vz-nrw.de/stromkunden–sonderkuendigungsrecht-auch-bei-erhoehungen-durch-abgaben-und-steuern