Pressemitteilung 68/2015

Grundsatz-Urteil zum Mietrecht: Abkehr des BGH bei Mieterhöhungen von bisheriger Rechtsprechung bei Wohnflächenabweichung!

Der Bundesgerichtshof (BGH – VIII ZR 266/14, Urteil vom 18.11.2015) hält nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 23. Mai 2007 – VIII ZR 138/06, NJW 2007, 2626 Rn. 16 ff.) fest, wonach einer Mieterhöhung nach § 558 BGB bei einer Abweichung von nicht mehr als zehn Prozent die als Beschaffenheit vereinbarte Wohnfläche (statt der davon abweichenden tatsächlichen) Wohnfläche) zugrunde zu legen ist und wonach bei einer Überschreitung der vertraglich vereinbarten Wohnfläche von mehr als zehn Prozent der (gutgläubige) Vermieter … weiterlesen