test.de am 19.01.2016 – Mietpreisbremse: So finden Vermieter und Mieter die zulässige Miete heraus!
Die Mietpreisbremse gilt mittlerweile in 292 Städten und Gemeinden in zehn Bundesländern. Vermieter dürfen dort höchstens 110 Prozent der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ für Wohnungen verlangen, die sie neu vermieten. Klingt einfach, ist es aber oft nicht. Die Bremse greift nicht immer. Außerdem ist die ortsübliche Vergleichsmiete oft nicht leicht herauszufinden. Nur 75 der 292 Städte und Gemeinden verweisen auf ihren Webseiten oder auf Finanztest-Anfrage auf einen eigenen Mietspiegel. Sogar Großstädte wie Bremen haben keinen. Unser Special bietet Mietern und Vermietern Orientierung.