Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

test.de am 19.01.2016 – Miet­preisbremse: So finden Vermieter und Mieter die zulässige Miete heraus!

Die Miet­preisbremse gilt mitt­lerweile in 292 Städten und Gemeinden in zehn Bundes­ländern. Vermieter dürfen dort höchs­tens 110 Prozent der „orts­üblichen Vergleichs­miete“ für Wohnungen verlangen, die sie neu vermieten. Klingt einfach, ist es aber oft nicht. Die Bremse greift nicht immer. Außerdem ist die orts­übliche Vergleichs­miete oft nicht leicht heraus­zufinden. Nur 75 der 292 Städte und Gemeinden verweisen auf ihren Webseiten oder auf Finanztest-Anfrage auf einen eigenen Mietspiegel. Sogar Groß­städte wie Bremen haben keinen. Unser Special bietet Mietern und Vermietern Orientierung.

https://www.test.de/Mietpreisbremse-So-finden-Vermieter-und-Mieter-die-zulaessige-Miete-heraus-4964713-0/