AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau am 28.02.2016: Urteil gegen die GSW Immobilien AG!

GSW Immobilien AG muss anteilige Miete für Wohnung in der Obstallee in Berlin-Spandau für gesamten Mietzeitraum zurückzahlen!

Zerstörte oder beschädigte Asbestmaterialien führen zu einer minderungsrelevanten konkreten Gesundheitsgefährdung!

Asbesturteil in Staaken

Das Landgericht Berlin – 18 S 133/15, Urteil vom 11.02.2016, verurteilte die GSW Immobilien AG zu einer Rückzahlung zu viel entrichteter Miete für den gesamten Mietzeitraum in Höhe von 20 % der Bruttowarmmiete wegen neun beschädigter asbesthaltiger PVC-Platten in der Küche und sechs fehlender PVC-Platten in der Diele einer in der Obstallee in Berlin-Spandau gelegenen Wohnung und führte zur Begründung seiner Entscheidung auf der Seite drei seines Urteils wie folgt aus:

http://www.unterwegs-in-spandau.de/urteil-gegen-die-gsw-immobilien-ag/