Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Immobilien-Zeitung am 25.04.2016: Mieter muss Modernisierung von einem Jahr nicht dulden!

Will ein Vermieter Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen vornehmen, hat dies sein Mieter grundsätzlich zu dulden. Diese Pflicht hat ihre zeitlichen Grenzen, das bestätigt ein nun veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Berlin. Sie entfällt, wenn ein Vermieter eine Bauzeit von einem Jahr kalkuliert und der Mieter seine Wohnung monatelang nicht nutzen kann (Urteil vom 17. Februar 2016, Aktenzeichen 65 S 301/159).

http://www.immobilien-zeitung.de/1000032550/mieter-muss-modernisierung-von-jahr-nicht-dulden