Landgericht Berlin stärkt Mieterschutz bei Modernisierungen in zeitlicher Hinsicht: Keine Duldungspflicht bei Modernisierung von einem Jahr!
Das Landgericht Berlin – 65 S 301/15 – hat mit Urteil vom 17.02.2016 den Mieterschutz bei Modernisierungen in Berlin in zeitlicher Hinsicht gestärkt (https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2016/pressemitteilung.470780.php).
Umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten sind von einem Mieter nicht zu dulden, wenn eine Bauzeit von zwölf Monaten geplant und der Mieter aufgrund des Umfangs der in Aussicht genommenen Arbeiten monatelang nicht in seiner Wohnung verbleiben kann. … weiterlesen
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