BGH, Urteil vom 11. März 2016 – V ZR 102/15
test.de am 12.05.2016 – Abschleppen auf Privatparkplätzen: Der Halter muss zahlen
Der Halter muss fürs Abschleppen zahlen, wenn der Wagen unberechtigt auf fremden Privatgrundstücken stand. Das vom Grundstücksbesitzer beauftragte Abschleppunternehmen muss nicht den Fahrer ermitteln. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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