Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

promietrecht.de: Ist die eMail ein Beweis für einen erfolgten Zugang, Zustellung?

Eine E-Mail wird nicht sehr häufig als Beweis für eine erfolgte Zustellung beim Empfänger von Gerichten anerkannt. Wenn man sich auf die E-Mail verlässt, dann muss man sich darauf einstellen, dass ein Gericht das Absenden einer E-Mail nicht als Beweis für einen Zugang beim Empfänger akzeptiert.

Eine E-Mail kann immer im Spam-Ordner landen, oder auf dem Weg zum Adressaten verloren gehen. Gerichte haben sich schon öfter auf den Standpunkt gestellt, dass der Absender beweisen müsse, dass die E-Mail den Empfänger erreicht hat – das ist, von der technischen Seite aus betrachtet, ziemlich schwer bis unmöglich.

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