Archiv für den Monat: Mai 2018

Pressemitteilung 23/2018

S-Bahn ins Falkenhagener Feld?

Nachlese zum 29. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 16.05.2018 – „Spandau wächst und wächst – Gute Infrastruktur und Verkehrsanbindung sind gefragt”

Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Gesundheit Frank Bewig (CDU) zu Gast beim AMV

Am 18.05.2018 fand im Restaurant Spandauer Stub´n (ehemals Stadtrandschänke) der 29. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war „Spandau wächst und wächst – Gute Infrastruktur und Verkehrsanbindung sind gefragt”. Die Veranstaltung war mit 22 Verbraucherinnen und Verbrauchern besucht.

Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden des AMV, Herrn Ass. Marcel Eupen, referierte Spandaus Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Gesundheit Frank Bewig zu dem Thema „Spandau wächst und wächst – Gute Infrastruktur und Verkehrsanbindung sind gefragt” und beantwortete danach Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger.

Spandau wächst viel schneller als bislang erwartet

238.000 Einwohner hat Spandau ausweislich des Statistischen Jahrbuchs 2016 für Statistik Berlin-Brandenburg derzeit. 1981 waren es noch etwa 195.000 Spandauer, 2010 schon 226.000 Menschen und jetzt knapp 240.000. Nach den Daten des Berliner Wohnbauflächen-Informationssystems (WoFIS) soll die Bevölkerungszahl in Spandau in den kommenden sieben Jahren um 15 % auf dann gut 275.000 Einwohner steigen.

Allein der Nordosten Spandaus mit den Ortsteilen Haselhorst und Siemensstadt wird dann 56 % mehr Einwohner haben. 500 neue Wohnungen sollen dort im Bereich Paul-Stern-Straße/Gartenfelder Straße entstehen, rund 3000 in der Wasserstadt Oberhavel und bis zu 4000 auf der bisherigen Gewerbeinsel Gartenfeld.

Im nordwestlichen Ortsteil Hakenfelde soll durch die Pepitahöfe und den Bau anderer Projekte am Havelufer die Einwohnerzahl bis zum Jahr 2025 um 31 % auf rund 32.000 Menschen anwachsen.

Der Trend ist also klar: Spandau wächst und wächst und benötigt von daher entsprechende Verkehrsanbindungen.

Entwurf des Bedarfsplans für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für 2019 bis 2023

Seit April 2018 liegt der Entwurf des Bedarfsplans für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für 2019 bis 2023 vor. Bei diesem Plan handelt es sich um einen Arbeitsstand, der noch nicht politisch entschieden ist.

Erweiterung des Straßenbahnnetzes

Nach dem Entwurf des Bedarfsplans für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für 2019 bis 2023 soll insbesondere das Straßenbahnnetz erweitert werden. Das Rathaus Spandau soll einen Tram-Anschluss erhalten und die Wasserstadt Oberhavel, das Falkenhagener Feld sowie die Heerstraße Nord sollen Straßenbahnanschlüsse bekommen.

Verlängerung der S-Bahn

Für den Zeitraum 2031 bis 2035 ist die Verlängerung der S-Bahn, die heute am Rathaus Spandau endet, vorgemerkt. Von der geplanten Trasse Stadtgrenze/Falkensee soll eine Strecke ins Falkenhagener Feld abzweigen. Nach 2035 ist die Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn Jungfernheide – Gartenfeld geplant.

Bewig fordert Ausbau von U-Bahnnetz

Spandaus Bezirksstadtrat Frank Bewig sieht allein in neuen Straßenbahnstrecken und der Verlängerung der S-Bahn keine zukunftsgerichtete Lösung und fordert die Verlängerung der U-Bahnlinien U2 und U7. Die U2 sollte in Zukunft von Ruhleben bis ins Falkenhagener Feld und die U7 vom Rathaus Spandau bis zur Heerstraße Nord fahren. „Es wäre ein Riesenfehler, auf den U-Bahn-Ausbau zu verzichten”, sagte Bewig. Er bezeichnete den U-Bahn-Ausbau als „Pflichtprogramm”. Bei der Verlängerung der S-Bahn fordert er Express-S-Bahnen, die nicht an allen Bahnhöfen halten.

Dank!

Der AMV dankt ausdrücklich Herrn Bezirksstadtrat Bewig für seinen cou­ra­gierten und informativen Vortrag.

Vorschau auf den 30. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 19.09.2018

Der 30. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV findet am 19.09.2018 statt und widmet sich dem Thema „Wohnungs- und Mietenentwicklung in Spandau“. Referieren wird Herr Bezirksstadtrat für Bürgerdienste, Ordnung und Jugend Stephan Machulik (SPD).

Berlin, den 24.05.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Morgenpost am 21.05.2018: Berliner CDU will Masterplan zur Wohnungspolitik vorlegen

CDU-Chef Monika Grütters kritisiert die „Planlosigkeit des Senats“ beim Wohnungsbau. Die Partei macht konkrete Vorschläge.

Die Berliner CDU lässt beim Thema Wohnungsbau nicht locker und will dazu bis zum Landesparteitag im Oktober einen Masterplan vorlegen. “Das Wohnen ist zur großen sozialen Frage unserer Stadt geworden”, sagte die Landesvorsitzende Monika Grütters laut einer Mitteilung der Partei vom 21.05.2018.

https://www.morgenpost.de/berlin/article214345729/Berliner-CDU-will-Masterplan-zur-Wohnungspolitik-vorlegen.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Morgenpost am 20.05.2018: CDU will Wohnungsbau zur Chefsache machen
Die CDU will die Rolle des Regierenden Bürgermeisters stärken und erarbeitet einen „Masterplan Wohnen“.

Die CDU fordert, den Wohnungsbau in Berlin zur Chefsache zu machen. In einem am 18.05.2018 gefassten Beschluss des Landesvorstands heißt es, der Regierende Bürgermeister solle nach dem Vorbild Hamburgs ein Entscheidungsgremium einsetzen, das alle 14 Tage Bauvorhaben “entscheidungsreif behandelt”. Dabei könne der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch machen. Die Verwaltungsabläufe und Beteiligungsverfahren müssten schneller und effizienter werden.

“Berlin muss das Vertrauen der Wohnungswirtschaft zurückgewinnen. Der Rückgang der Baugenehmigungszahlen zeigt, dass inzwischen ein neubaufeindliches Klima in der Stadt entstanden ist” heißt es.

https://www.morgenpost.de/berlin/article214337293/CDU-will-Wohnungsbau-zur-Chefsache-machen.html

Aus der Rubrik “Ziviler Ungehorsam”:

inforadio.de am 22.05.2018 – Grüne: Hausbesetzung “legitim angesichts der Situation”

Mehrere Stunden lang haben Aktivisten am Wochenende leerstehende Wohnhäuser in Kreuzberg und Neukölln besetzt. Sie wollten mit der zuständigen Landes-Baugesellschaft soziale Mietverträge aushandeln. Aber bevor es zu einer Einigung kam, griff die Polizei auf Bitten der Eigentümer ein und räumte die Häuser. Grünen-Politikerin Katrin Schmidberger kritisiert die Räumung und zeigt Verständnis für die Besetzer.

Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, sagte im Inforadio, es sei richtig mit solchen Aktionen auf die Probleme in der Wohnungspolitik hinzuweisen.

Jeder in der Stadt müsse verstehen, dass es so nicht mehr weiter gehen könne: “Ich halte den zivilen Ungehorsam, gewaltfrei, auch für legitim angesichts der dramatischen Situation, die wir in der Stadt haben. Wir haben ältere Menschen, die aufgrund von Eigenbedarfskündigungen aus ihren Wohnungen fliegen nach 30 Jahren, obwohl sie krank sind. Wir haben Leute, die raussaniert werden. Wir haben über 20.000 Wohnungs- und Obdachlose. Wir sind wirklich in einer dramatischen Situation und von daher glaube ich, ist es wichtig, solche Signale zu senden. Und zwar nicht nur an uns als rot-rot-grüne Landesregierung, sondern auch an die Bundesregierung, die ja vor allem das Miet- und Baurecht verantwortet.”

https://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/201805/22/238136.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Hat ein Mieter im Rahmen des Belegeinsichtsrechtsanspruchs grundsätzlich einen Anspruch auf Vorlage aller vorhandenen Belege am Belegenheitsort der Mietsache?

Die Antwort des Amtsgerichts Mitte (AG Mitte – 25 C 176/16, Urteil vom 08.02.2018) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Mitte in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Das Recht eines Mieters auf Belegeinsicht ergibt sich aus § 259 BGB.

Das Recht zur Belegeinsicht umfasst die Einsicht in einzelne Rechnungen (bzw. Gebührenbescheide, Steuerbescheide, Lieferscheine u.ä.). Zudem sind die zugrundeliegenden Verträge vorzulegen, wenn ohne den Vertrag die Rechnung nicht prüfbar ist. Ebenso muss der Vermieter die Grundlagen für den angewandten Verteilungsschlüssel offenlegen. Bei verbrauchsabhängigen Abrechnungen und verursachungsbezogenen Kosten muss der Mieter auch Einsicht in die Verbrauchswerte der Mieter (z.B. Ableseprotokolle) erhalten.

Die Beklagten sind dieser Pflicht zur Belegeinsicht nachgekommen, indem sie die Unterlagen bei der Belegeinsicht am 25.10.16 vorgelegt bzw. im Folgenden im hiesigen Verfahren In Kopie eingereicht haben.

Entgegen der Ansicht der Kläger ist die Beklagte nicht zur Vorlage weiterer Unterlagen verpflichtet, insbesondere nicht von einem “Stunden- und Arbeitsnachweis inkl. Überstunden” zu dem Hausmeistervertrag, denn die Beklagte behauptet, dass es solche Nachweise nicht gibt. Das Einsichtsrecht bezieht sich nur auf vorhandene Belege. Der Vermieter Ist nicht verpflichtet, Unterlagen zu erstellen oder erstellen zu lassen, die es bislang nicht gibt.

Dies gilt auch, soweit die Kläger Einsicht in einen -Vertrag über den Winterdienst mit rechtsgültigen Unterschriften beider Vertragsparteien”
verlangen. Auch hier ist die Beklagte nicht verpflichtet, eine Vertragsurkunde erst herzustellen, die Anforderungen entspricht, die die Kläger aufstellen.

Ähnliches gilt auch, soweit die Kläger die Vorlage eines Versicherungsscheins verlangen, der die Anschrift des Mietobjekts aufweise. Im Rahmen der Belegeinsicht hat die Beklagte nur die Unterlagen vorzulegen, die sich in Ihrem Besitz befinden. Es ist für die Vollständigkeit der Belegeinsicht nicht von Relevanz, ob der Versicherungsschein inhaltlich unzutreffende Angaben enthält (falsche Postleitzahl, Anzahl der Gewerbeobjekte etc.). Dies gilt auch, soweit sie Einsicht in einen Vertrag über die Gartenpflege verlangen, der sich auf die Wirtschaftseinheit bezieht. Auch hier ist der Vertrag nur so vorzulegen, wie er existiert.

Soweit die Kläger noch Einsicht in die Unterlagen zur ‘Ausschreibung Hausmeisterdienstleistung” verlangen, haben sie keinen Anspruch darauf, denn die Unterlagen zur Ausschreibung gehört zu den allgemeinen Verwaltungsunterlagen und sind nicht Bestandteil der Rechnungslegung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. Es kann daher dahinstehen, ob es solche Unterlagen überhaupt gibt.

Die Klage ist auch unbegründet, soweit die Kläger Einsicht in einem Vertrag verlangen, den mit einer Reinigungsfirma ### bestehen soll. Die Beklagte hat über die Reinigung einen Vertrag mit einer anderen Firma vorgelegt, deren Rechnung Gegenstand der Betriebskostenabrechnung Ist. Es Ist für die Rechnungslegung und die Belegprüfung nicht von Belang, ob es einen weiteren Vertrag mit einer anderen Firma gibt und zwischen wem ein solcher ggf. abgeschlossen wurde, denn die Leistungen einer solchen Firma sind nicht Inhalt der Betriebskostenabrechnung.

Es geht bei dieser ersten Stufe der Klage auf Belegeinsicht (noch) nicht um Fragen zur materiellen Richtigkeit der Abrechnung.”

Aus der Rubrik “Ziviler Ungehorsam”:

rbb24.de am 21.05.2018: Protest für bezahlbaren Wohnraum – (Un)Verständnis für Hausbesetzungen in Berlin 

Nachdem Aktivisten am Pfingstsonntag mehrere leerstehende Wohnhäuser in Berlin besetzten, verhandelten sie mit den Eigentümern – erfolglos: Am Ende trennten beide Seiten 2,50 Euro pro Quadratmeter. Die Politik zeigt indes Verständnis für beide Seiten.

Katrin Lompscher (Linke), Berliner Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, hat die Räumung zweier besetzter Gebäude verteidigt – aber auch Verständnis für Aktivisten geäußert. In einer Mitteilung vom Montag sagte sie, dass die Aktion zeige, dass es “in großen Städten wie Berlin für Menschen mit niedrigen Einkommen immer schwerer wird, eine Wohnung zu finden. Vor diesem Hintergrund ist die Motivlage der Besetzerinnen und Besetzer, ein deutliches politisches Zeichen zu setzen, nachvollziehbar.” Dennoch stelle “die Besetzung von Gebäuden einen Eingriff ins Eigentumsrecht dar und kann strafrechtliche Konsequenzen haben”.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat unterdessen Kritik an der Räumung von zwei besetzten Häusern durch die Polizei zurückgewiesen. Geisel sagte dem rbb am Montag, er stehe voll hinter dem Einsatz. Stundenlange Gespräche hätten kein Ergebnis gebracht. Die Berliner Linie besage, dass Hausbesetzungen innerhalb von 24 Stunden beendet werden.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/05/kreuzberg-neukoelln-hausbesetzer-berlin.html

Aus der Rubrik “Ziviler Ungehorsam”:


DER TAGESSPIEGEL am 22.05.2018: 
Aktion gegen Wohnungsnot – Wie es nach der Hausbesetzung in Berlin weitergeht

Die Besetzung in Neukölln war politisch brisant, die Räumung auch: Der Druck auf den Senat wächst mit der Wohnungsnot. Doch die Koalition ist uneins.

Der Hergang ist politisch für den Senat, für die rot-rot-grüne Koalition brisant. Am Ende geht es um den Vorwurf, der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) selbst habe sich eingeschaltet und grünes Licht für die Räumung gegeben – während Linke und Grüne die Besetzung als legitimes Mittel bezeichnen.

Der Senat steht unter Druck. Weil es nicht vorangeht bei einem Problem, das für viele Berliner zurzeit das drängendste ist: Wohnungsnot, steigenden Mieten, Luxussanierungen, die Sorge, verdrängt zu werden aus dem vertrauten Kiez. So erklärten die Besetzer denn auch, seit 2016 verspreche der rot-rot-grüne Senat bezahlbaren Wohnraum, geschehen sei nichts.

Schon vorab hatten Linke-Politiker Sympathien für Besetzer geäußert. Am Sonntag eilte Lompschers Staatssekretär, der Linken-Politiker Sebastian Scheel, in die Borndorfer Straße und war an den Verhandlungen beteiligt. Ebenso die Bundestagsabgeordnete Canan Bayram (Grüne) und ihre Parteikollegin Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten der Grünen im Abgeordnetenhaus.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/aktion-gegen-wohnungsnot-wie-es-nach-der-hausbesetzung-in-berlin-weitergeht/22587086.html

Aus der Rubrik “Ziviler Ungehorsam”:

DER TAGESSPIEGEL am 21.05.2018: Besetzung in Neukölln – Nicht der Leerstand ist das Problem in Berlin

Die kuriosen Besetzungen am Pfingstwochenende sind vor allem ein Indikator für den Grad der Verzweiflung über die Berliner Wohnungssituation.

Berlin hat schon viele Hausbesetzungen erlebt, aber selten eine so kuriose wie am Pfingstwochenende in Neukölln: Aus zwei von drei Koalitionsfraktionen, denen der Grünen und der Linken, gab es nicht nur klammheimliche Freude, sondern offene Unterstützung; und auch eine politische Ebene darunter, in den Bezirken, wurde Zustimmung signalisiert. So erklärte Grünen-Baustadtrat Florian Schmidt aus Friedrichshain-Kreuzberg, es sei „gut, dass nun Zeichen gesetzt werden“, und die Landesvorsitzende der Linken, Katina Schubert, forderte: „Verhandlungen müssen ernsthaft geführt werden.“

Nicht der spekulative Leerstand ist das größte Problem der Berliner Stadtentwicklungspolitik, sondern die Stadtentwicklungspolitik selbst ist das Problem. Durch Besetzungen können Einzelinteressen befriedigt werden, mehr aber nicht, denn den behaupteten massenhaften Leerstand gibt es nicht. Zwar hat der Senat keinen sicheren Überblick mehr über die Zahl ungenutzter Wohnungen, seit die Energieversorger keine Verbrauchsdaten mehr übermitteln (was früher ein sicherer Indikator war). Aber die meisten der den Bezirken oder in Internetforen wie dem „Leerstandsmelder“ angezeigten Räume oder Gebäude sind entweder nur kurzzeitig ungenutzt, oder es sind unbrauchbare Schrottimmobilien wie alte Gewerberäume – und es sind insgesamt viel zu wenige, um den Wohnungsmarkt spürbar entlasten zu können.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/besetzung-in-neukoelln-nicht-der-leerstand-ist-das-problem-in-berlin/22587016.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Hat ein Mitglied und Mieter einer Wohnungsbaugenossenschaft gegenüber seiner Genossenschaft einen Anspruch auf Erteilung von Auskunft, welche Mitarbeiter und für die Genossenschaft tätigen Unternehmen sich negativ über sein Auftreten geäußert haben?

Die Antwort des Amtsgerichts Köln (AG Köln – 127 C 404/17, Urteil vom 19.04.2018) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das Amtsgericht Köln in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Die zulässige Klage ist unbegründet.

Die Klage ist zulässig. Insbesondere ist ein Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin gegeben. Grundsätzlich muss als sachliche Prozessvoraussetzung einer zulässigen Klage ein Rechtsschutzbedürfnis vorliegen. Dieses fehlt nach ständiger Rechtsprechung lediglich bei objektiv sinnlosen Klagen, d.h. wenn der Kläger keinerlei schutzwürdiges Interesse an dem begehrten Urteil haben kann. Das Fehlen eines solchen schutzwürdigen Interesses kann aber nur unter ganz besonderen Umständen bejaht werden, denn grundsätzlich hat jeder Rechtsuchende einen öffentlich-rechtlichen Anspruch darauf, dass die Gerichte seinen sein Anliegen sachlich prüfen und bescheiden (vgl. Zöller, 31. Aufl., vor § 253 Rn. 18 mwN).

Die Klage ist unbegründet.

Die Klägerin hat aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch auf Erteilung von Auskunft, welche Mitarbeiter und für die Beklagten tätigen Unternehmen sich negativ über das Auftreten der Klägerin geäußert haben, gegen die Beklagte.

Ein solcher Anspruch besteht weder aus dem zwischen den Parteien bestehenden genossenschaftlichen Verhältnis noch aus anderen rechtlichen Gesichtspunkten.

Die Äußerung des Mitarbeiters der Beklagten, Personen hätten sich “negativ” über das Auftreten der Klägerin geäußert, stellt lediglich eine wertende Meinungsäußerung dar. Die Wortwahl “negativ” enthält offenkundig eine Wertung der Äußerungen Dritter.

Darüber hinaus stellt die Äußerung eine derart unbestimmte und vage Mitteilung dar, dass eine Erheblichkeit dieser Aussage nicht entnommen werden kann.

Die Klage war daher abzuweisen.”

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 18.05.2018: Wohnungsnot in Berlin – Niemand hat die Absicht, eine Wohnung zu genehmigen

Bauen? Bringt doch nichts! Der Kreuzberger Grünenpolitiker Florian Schmidt steht wie kein Zweiter für die Wohnungspolitik des Berliner Senats. Die zieht Kritik aus der Wirtschaft auf sich.

Manchmal gerät Florian Schmidt ins Träumen. Dann sieht er 200.000 Wohnungen, die vom Himmel auf Berlin fallen. Allerdings weiß der Grünen-Politiker nicht, ob der Immobilienregen ein Segen oder ein Albtraum ist. „Ich kriege den Gedanken nicht zu Ende“, sagt er. Schmidt ist nämlich nicht nur Kreuzbergs Baustadtrat, er ist zugleich auch ein Bauskeptiker: „Bauen, bauen bauen“, twitterte er vor wenigen Tagen leicht genervt. „Wer den Menschen verspricht, dass dann alles gut würde, ist ein Ideologe.“

In der Wirtschaft stößt die Politik von Schmidt – wen wundert’s – auf heftige Kritik. „Herr Schmidt kann noch so sehr seine Gewissheiten vorbeten“, sagt Susanne Klabe, „mehr Angebot wird es nur geben, wenn mehr gebaut wird.“ Klabe ist Chefin des Berliner Landesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) und nur eine von immer mehr Unternehmerstimmen, die gegen den Senatskurs protestieren. Bereits in der vergangenen Woche hatte sich Maren Kern, Chefin des größten Wohnungsverbandes BBU, zu Wort gemeldet: „Damit neben den städtischen Unternehmen auch Genossenschaften und private Unternehmen endlich so viel bauen können, wie sie gerne würden, braucht es bezahlbares Bauland, Änderungen bei den Verwaltungsstrukturen Berlins und eine Willkommenskultur für Neubau.“

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungsnot-in-berlin-niemand-hat-die-absicht-eine-wohnung-zu-genehmigen/22581126.html