Archiv für den Monat: Mai 2018

AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau am 24.05.2018: S-Bahn ins Falkenhagener Feld?

Nachlese zum 29. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 16.05.2018 – „Spandau wächst und wächst – Gute Infrastruktur und Verkehrsanbindung sind gefragt”

Am 18.05.2018 fand im Restaurant Spandauer Stub´n (ehemals Stadtrandschänke) der 29. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war „Spandau wächst und wächst – Gute Infrastruktur und Verkehrsanbindung sind gefragt”.

Nach dem Entwurf des Bedarfsplans für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für 2019 bis 2023 soll insbesondere das Straßenbahnnetz erweitert werden. Das Rathaus Spandau soll einen Tram-Anschluss erhalten und die Wasserstadt Oberhavel, das Falkenhagener Feld sowie die Heerstraße Nord sollen Straßenbahnanschlüsse bekommen.

Spandaus Bezirksstadtrat Frank Bewig sieht allein in neuen Straßenbahnstrecken und der Verlängerung der S-Bahn keine zukunftsgerichtete Lösung und fordert die Verlängerung der U-Bahnlinien U2 und U7. Die U2 sollte in Zukunft von Ruhleben bis ins Falkenhagener Feld und die U7 vom Rathaus Spandau bis zur Heerstraße Nord fahren. „Es wäre ein Riesenfehler, auf den U-Bahn-Ausbau zu verzichten”, sagte Bewig. Er bezeichnete den U-Bahn-Ausbau als „Pflichtprogramm”. Bei der Verlängerung der S-Bahn fordert er Express-S-Bahnen, die nicht an allen Bahnhöfen halten.

https://www.unterwegs-in-spandau.de/s-bahn-ins-falkenhagener-feld/

Aus der Rubrik “Mieterberatung”:

rbb24.de am 23.05.2018: Vereinbarung mit Berliner Mieterverein – Kostenlose Beratung für Mieter in “Problemhäusern”

Berliner Mieter, die in besonderem Maße von Verdrängung bedroht sind, sollen ab sofort eine kostenlose Mietberatung bekommen. Das hat der Senat mit dem Berliner Mieterverein vereinbart.

Der Berliner Mieterverein berät ab sofort kostenlos Mieter aus “besonders problematischen Wohnanlagen”. Der Senat übernimmt die Kosten, so lange die offenen Beratungsangebote der Bezirke auf sich warten lassen. Eigentlich sollen die Bezirke kostenfreie Mieterberatung anbieten. Der Senat stellt das Geld dafür zur Verfügung, aber bisher haben erst sieben Bezirke solche Beratungsstellen eingerichtet.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/05/mietberatung-kostenlos-berlin-mieterverein.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:


ZDFzoom am 23.05.2018: 
Wer bändigt die Immobiliengiganten?

Die Gewinne der großen deutschen Immobilienkonzerne steigen immer weiter an. Gleichzeitig gehen Menschen auf die Straße, um gegen Mietsteigerungen und Wohnungsnot zu protestieren.

Erwirtschaften die börsennotierten Wohnungsunternehmen ihre traumhaften Gewinne tatsächlich auf Kosten der Mieter? Besonders lukrativ für die Immobiliengiganten sind die Modernisierungen der Wohnungen. Im Gegensatz zu normalen Instandhaltungen, die der Vermieter zum Erhalt seiner vermieteten Wohnungen bezahlen muss, kann er Modernisierungen komplett auf die Miete umlegen: Wärmedämmung an der Außenfassade oder Fenster mit Mehrfachverglasung zur Energieeinsparung, neue Balkone oder Fahrstühle zur Wohnwertverbesserung. Jedes Jahr können elf Prozent dieser Kosten auf die Kaltmiete aufgeschlagen werden.

https://www.zdf.de/nachrichten/heute/zdfzoom-immobilienunternehmen-sanieren-auf-kosten-der-mieter-100.html

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:


Berliner Morgenpost am 23.05.2018: Wohnungsbau
 – Berlin baut kaum Sozialwohnungen für sozial Schwache

Seit 2014 wurden nur 948 geförderte Einheiten fertig. Zeitgleich fielen aber 36.000 aus der Mietpreisbindung.

Die Zahl der Sozialwohnungen in Berlin sinkt rapide. Zwischen Januar 2014 und April 2018 sind knapp 36.000 Wohnungen aus der Belegungsbindung gefallen und können nunmehr ohne Auflagen frei vermietet werden. Besonders betroffen sind davon die Bezirke Neukölln, Spandau und Reinickendorf. Gleichzeitig sind nicht einmal 1000 geförderte Wohnungen neu gebaut worden, die Menschen mit niedrigerem Einkommen zur Verfügung stehen.

https://www.morgenpost.de/berlin/article214361129/Berlin-baut-kaum-Sozialwohnungen-fuer-sozial-Schwache.html

Aus der Rubrik “Wohnungsleerstand”:

Berliner Zeitung am 22.05.2018: Leere Gebäude in Berlin – Deshalb sind Wohnungen mieterlos

Obwohl tausende Mieter eine Wohnung in Berlin suchen, stehen noch immer Unterkünfte leer. Wie aus dem Wohnungsmarktbericht 2017 der Investitionsbank Berlin (IBB) hervor geht, waren zum 31. Dezember 2016 bei den Mitgliedsunternehmen des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) 1,6 Prozent der Wohnungen offiziell nicht vermietet. Das waren laut BBU-Sprecher David Eberhart 10.691 Wohnungen.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/leere-gebaeude-in-berlin-deshalb-sind-wohnungen-mieterlos-30441242

Aus der Rubrik “Wohnungsleerstand”:

DER TAGESSPIEGEL am 22.05.2018: Wohnungsnot – Leerstand in Berlin? Alles Spekulation

Mit Besetzungen protestierten Aktivisten gegen Leerstand und fehlenden Wohnraum in Berlin. Wie viele Häuser tatsächlich unbewohnt sind, ist aber umstritten.

Der Verband der Wohnungsunternehmen BBU, zu dem auch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften gehören, beziffert den Leerstand seiner Mitgliedsunternehmen für das Jahr 2016 auf 1,6 Prozent. Das sei die „Fluktuationsreserve“, weniger sei kaum möglich, sagt BBU-Sprecher David Eberhart. Bei jedem Mieterwechsel brauche man etwas Zeit für die Sanierung.

Spekulativen Leerstand schließt auch Ingo Malter von der Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land aus, im Wohnungsbestand betrage der Leerstand 1,8 Prozent, das entspreche einem Monat Leerstand einer Wohnung zur Sanierung beim Mieterwechsel.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungsnot-leerstand-in-berlin-alles-spekulation/22590984.html

Pressemitteilung 25/2018

Bezirksweites Grobscreening für Spandau kommt

Am 24.05.2018 fand das dritte Treffen des parteiübergreifenden Runden Tisches zum Thema Milieuschutzgebiete in Spandau im Stadtteilladen Wilhelmstadt statt.

Auf der Veranstaltung informierte der Spandauer Bezirksstadtrat für Bauen, Planen und Gesundheit Frank Bewig (CDU) die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tischs darüber, dass er den Ausschuss für Stadtentwicklung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau am 05.06.2018 offiziell davon unterrichten werde, dass das Bezirksamt Spandau ein bezirksweites Grobscreening zur Vorprüfung von sozialen Erhaltungsverordnungen (Milieuschutz) für den gesamten Bezirk Spandau in Auftrag geben werde.

Bezirksstadtrat Frank Bewig sagt dazu:

„Ob in einzelnen Spandauer Stadtquartieren ein ausreichendes Verdrängungspotenzial vorhanden ist, das soziale Erhaltungsverordnungen rechtfertigt, kann nur durch ein bezirksweites Grobscreening eruiert werden. Dieses wird verlässliche Daten liefern, ob Spandauer im großem Stil aus ihren angestammten Kiezen verdrängt werden oder nicht. Von daher habe ich mich nach intensiver Beschäftigung und Auseinandersetzung mit der Materie dafür entschieden, ein Grobscreening für den gesamten Bezirk Spandau in Auftrag zu geben.”

Emilio Paolini, einer der Sprecher der Stadtteivertretung Wilhelmstadt, sagt dazu:

„Obwohl die Stadtteilvertretung Wilhelmstadt noch kein abschließendes Meinungsbild zum Thema Milieuschutz in Spandau abgestimmt hat, freue ich mich sehr, dass wir – auch im Ergebnis aus den vorangegangenen Runden Tischen – nun einem Grobscreening für Spandau entgegensehen können. Ich werde die STV auftragsgemäß über die aktuelle Entwicklung informieren und danke von dieser Stelle auch BezStR Bewig für sein entschlossenes Handeln.“

Bündnis 90/Die Grünen Spandau sagen dazu:

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bezirkstadtrates Frank Bewig ausdrücklich, setzt er doch damit eine der Forderungen von Bündnis 90/Die Grünen Spandau zum Thema Milieuschutz in Spandau um.

Wir freuen uns auch, dass es durch den Runden Tisch zu einer zielorientierten Zusammenarbeit vieler in der BVV Spandau vertretenen Parteien gekommen ist.”

Kommentar des AMV

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Bezirksstadtrates Frank Bewig”, sagte der 1. Vorsitzende des AMV, Assessor Marcel Eupen. „Für die Festlegung von Milieu­schutz­gebieten verlangt das Gesetz das Vorliegen besonderer städtebaulicher Gründe (Aufwertungspotenzial, Aufwertungsdruck sowie Verdrängungspotenzial), die zunächst durch detaillierte Studien gerichtsfest belegt werden müssen. Von daher ist es ratsam, dass das Bezirksamt Spandau nunmehr beabsichtigt, ein bezirksweites Grobscreening zur Vorprüfung von sozialen Erhaltungsverordnungen (Milieuschutz) zu beauftragen. Nur mit einem bezirksweiten Grobscreening können die maßgeblichen Stadtquartiere ermittelt werden, in denen Aufwertungsdruck, -potential und Verdrängungsgefahr bestehen. Die Ergebnisse können danach als Grundlage für weitere tiefergehende Untersuchungen und den eventuellen Erlass von sozialen Erhaltungsverordnungen dienen”, so Eupen.

Berlin, den 25.05.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Aus der Rubrik “Ziviler Ungehorsam”:

Berliner Zeitung am 22.05.2018: Nach Besetzungen und Räumungen – Grüne und Linke solidarisieren sich mit Hausbesetzern

Schon einmal hat ein heftiger Konflikt über Hausbesetzungen und ihre Beendigung eine linke Landesregierung auseinandergerissen. Das ist ein bisschen her: Als Anfang November des Jahres 1990 besetzte Häuser in der Mainzer Straße in Friedrichshain von der Polizei geräumt wurden, kam es zu schweren Straßenkämpfen – nur wenige Tage später stiegen die Grünen aus dem damals rot-grünen Berliner Senat unter Walter Momper (SPD) aus. Danach führte zehn Jahre lang wieder die CDU den Senat von Berlin.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/nach-besetzungen-und-raeumnungen-gruene-und-linke-solidarisieren-sich-mit-hausbesetzern-30441798

Aus der Rubrik “Ziviler Ungehorsam”:

rbb24.de am 22.05.2018: Nach Räumung in der Bornsdorfer Straße – “Stadt und Land”-Chef beharrt auf Anzeige gegen Hausbesetzer

Mehrere Stunden lang hatten Aktivisten am Sonntag ein teils leerstehendes Haus in Neukölln besetzt, dann wurde das Eigentum der “Stadt und Land” geräumt. Deren Chef will die Besetzer zur Verantwortung ziehen, entgegen dem Wunsch der Bausenatorin.

Die Hausbesetzung in der Bornsdorfer Straße in Neukölln am Sonntag hat Konsequenzen: Gegen 56 Männer und Frauen wird nun wegen Hausfriedensbruch ermittelt – davon rückt Ingo Malter, der Chef der Eigentümerin “Stadt und Land”, auch nicht ab, entgegen des Wunschs der Bausenatorin Karin Lompscher (Linke). Er hatte die Strafanzeige am Sonntag gestellt, nach sechs Stunden langen und letztlich gescheiterten Verhandlungen mit den Besetzern.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/05/berlin-hausbesetzung-neukoelln-kreuzberg-kritik.html

Pressemitteilung 24/2018

Neues Mieterberatungsangebot der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen führt zur Verletzung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Die zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Berliner Mieterverein e.V. vereinbarte Mietrechtsberatung, die eine kostenlose Beratung in mietrechtlichen Angelegenheiten in besonders betroffenen Objekten bzw. Siedlungen sicherstellt, und zwar unabhängig davon, ob die Ratsuchenden Vereinsmitglieder beim Berliner Mieterverein sind oder nicht, führt zu Verstößen gegen § 7 Abs. 1 des Gesetzes über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG).

Nach § 7 Abs. 1 RDG dürfen Mietervereine Rechtsdienstleistungen im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs nur und ausschließlich für ihre Mitglieder, nicht aber für Nichtvereinsmitglieder erbringen. Erlaubt ist nach dem Gesetz lediglich die Mitgliederrechtsberatung.

„Zwar begrüßt der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. grundsätzlich die nun zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Berliner Mieterverein e.V. vereinbarte Mietrechtsberatung, da diese eine Lücke im Beratungsbereich schließt, weil der Aufbau der offenen Mieterberatungen in den meisten Bezirken noch nicht abgeschlossen ist, weist jedoch darauf hin, dass die Vereinbarung einen Konstruktionsfehler enthält und im Einzelfall die Beratungen zu Verstößen gegen § 7 Abs. 1 des Gesetzes über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG) führen werden”, sagte der 1. Vorsitzende des AMV, Assessor Marcel Eupen.

„Mietervereine dürfen Rechtsdienstleistungen im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs nur und ausschließlich für ihre Mitglieder, nicht aber für Nichtvereinsmitglieder erbringen. Erlaubt ist nach dem Gesetz lediglich die Mitgliederrechtsberatung. Da vorliegend vorgesehen ist, dass die Ratsuchenden nicht Vereinsmitglieder beim Berliner Mieterverein sein müssen, wird es zu Verstößen gegen § 7 Abs. RDG kommen. Dies geht so nicht, hier muss die Vereinbarung unverzüglich nachgebessert werden”, so Eupen. „Analog dem „Hamburger Modell” müssen die Ratsuchenden vor der Beratung Mitglied beim Berliner Mieterverein werden und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – sprich das Land Berlin – muss den Mitgliedsbeitrag übernehmen”, meint Eupen.

Berlin, den 24.05.2018

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV