Archiv für den Monat: März 2019

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

 
DER TAGESSPIEGEL am 26.03.2019: Deutsche Wohnen steigert Gewinn mit höheren Mieten

Der Immobilienkonzern hat seine Bilanz vorgelegt. Im laufenden Jahr will das wegen drastischen Mieterhöhungen in der Kritik stehende Unternehmen noch zulegen.

Steigende Mieten vor allem in Berlin haben dem Immobilienkonzern Deutsche Wohnen zu deutlich mehr Gewinn verholfen. 2018 legte der operative Gewinn im Jahresvergleich um elf Prozent auf knapp 480 Millionen Euro zu, wie das MDax-Unternehmen am Dienstag in Berlin mitteilte. Vom guten Ergebnis sollen die Aktionäre profitieren: Das Management will die Dividende auf 87 Cent je Aktie erhöhen, nach 80 Cent im Vorjahr.

Im laufenden Jahr will der Konkurrent von Vonovia, LEG Immobilien und TAG Immobilien beim operativen Gewinn noch einmal zulegen. Das Unternehmen peilt bei dieser Kenngröße 535 Millionen Euro an.

Unter dem Strich blieben 2018 knapp 1,9 Milliarden Euro als Gewinn hängen. Das war ein Plus im Vergleich zum Vorjahr von fast sechs Prozent. Die Mieten stiegen auf vergleichbarer Basis um 3,4 Prozent, in Berlin sogar um 3,6 Prozent.

Aus der Rubrik “Mieterproteste”:

 
rbb24.de am 26.03.2019: Berliner Bündnis ruft zu Demo gegen Mietenexplosion auf 

Sie wollen den “Mietenwahnsinn” in Berlin nicht mehr hinnehmen – und gehen deswegen auf die Straße: Mehr als 200 Berliner Gruppen und Initiativen rufen zu einer Demo auf, parallel zum Start des Volksbegehrens zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen am 6. April.

Parallel zum Start eines Volksbegehrens zur Enteignung von Wohnungskonzernen will ein breites Bündnis von Berliner Gruppen am 6. April auf die Straße gehen. Mit einer Demo am Alexanderplatz wollen sie ein Zeichen gegen Verdrängung und “Mietenwahnsinn” setzen, wie sie am Dienstag in Berlin ankündigten.

Der Tross wolle dann in Richtung einer Immobilienmesse ziehen. Schon in den Tagen davor soll es in der Stadt mehrere Aktionen und Veranstaltungen rund um das Thema Mieten geben.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/03/mietenexplosion-berlin-volksbegehren-buendnis-demo-april.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Pressemitteilung Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 26.03.2019: Weitere Kooperationsvereinbarung zur Übernahme der Mitgliederbeiträge für den AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund abgeschlossen

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Seit diesem Jahr ist eine wichtige Neuregelung für Berlinerinnen und Berliner mit geringem Einkommen in Kraft: Für Menschen, die im Rahmen der AV-Wohnen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II, SGB XII (Sozialhilfe) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, können Mitgliedsbeiträge für Berliner Mieterorganisationen übernommen werden. Das gilt auch für den Rechtsschutz.

Jetzt ist eine 2. Kooperationsvereinbarung zur Übernahme der Mitgliederbeiträge unterzeichnet worden. Nachdem Ende letzten Jahres bereits eine solche mit dem Berliner Mieterverein abgeschlossen wurde, ist diese 2. Vereinbarung zwischen den Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem AMV– Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. getroffen worden.

Wer eine entsprechende Leistung bezieht und sich in mietrechtlichen Fragen beraten und/oder vertreten lassen möchte, kann jetzt auch im AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund Mitglied sein, ohne die Mitgliedsbeiträge selbst tragen zu müssen. Die Beiträge werden von den Leistungsstellen übernommen. Beratungsbedarf kann beispielsweise bestehen bei der Betriebskostenabrechnung, bei Schimmel, Kündigung, Modernisierung oder bei anderen Fragen rund um das Mietrecht. Das Jobcenter, das Sozialamt oder das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten müssen als zuständiger Leistungsträger erst zustimmen. Dann wird der Mitgliedsbeitrag für zwei Jahre direkt an die Mieterorganisation überwiesen.

Senatorin Elke Breitenbach: „Ich freue mich, dass wir jetzt diese 2. Kooperationsvereinbarung abschließen konnten. Damit werden einkommensschwache Haushalte einerseits finanziell entlastet. Andererseits können sie ihre Rechte leichter durchsetzen. Das Land Berlin gibt so wirksame Unterstützung, damit Menschen ihre Wohnungen nicht verlieren.“

Senatorin Katrin Lompscher: „Es ist wichtig, dass möglichst viele Mieterinnen und Mieter Zugang zu qualifizierter Beratung bei Mietfragen haben. Dabei hilft, dass nun auch die Beratungen des Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. von einkommensschwachen Haushalten bei Problemen mit ihren Vermieterinnen oder Vermietern in Anspruch genommen werden können.“

Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V.: „Diese Kooperationsvereinbarung ist ein wichtiger Schritt zum Schutz und zur Unterstützung von Berliner Mieterinnen und Mietern. Ich freue mich, dass der AMV in Zukunft Berlinerinnen und Berliner mit einem niedrigen Haushaltsbudget, die sich ohne diese Vereinbarung unter Umständen keine entsprechende Rechtsberatung und Vertretung in mietrechtlichen Angelegenheiten leisten könnten, unterstützen kann. Nun müssen Mieterinnen und Mieter, die Sozialleistungen beziehen, nicht mehr auf rechtliche Hilfe zur Durchsetzung ihrer Rechte verzichten.“

https://www.berlin.de/sen/ias/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.796287.php

Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:

 

Spandauer Volksblatt am 12.03.2019: Inforunde zum Volksbegehren

Wann: 27.03.2019, 18:00 Uhr

Wo: Rathaus Spandau, Bürgersaal, Carl-Schurz-Straße 2-6, 13597 Berlin

Unter dem Motto “Bezahlbare Miete statt fetter Rendite” lädt die Partei Die Linke zu einer Bürgerversammlung am 27. März an. Anlass ist das Volksbegehren “Deutsche Wohnen & Co. enteignen”, das in Berlin die Wohnungsbestände der großen privaten Immobilienkonzerne in öffentliches Eigentum überführen will. Es diskutieren Michael Prütz, Sprecher des Bündnisses „Deutsche Wohnen & Co. enteignen”, und Marcel Eupen, Vorsitzender des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes (AMV). Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr im Bürgersaal im Rathaus Spandau, Carl-Schurz-Straße 2-6.

https://www.berliner-woche.de/event/bezirk-spandau/c-information/inforunde-zum-volksbegehren_e77338

Pressemitteilung 07/2019

Land Berlin zahlt AMV-Mitgliedsbeiträge

Wer im Rahmen der AV-Wohnen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II, SGB XII (Sozialhilfe) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezieht, muss, wenn mietrechtlicher Beratungsbedarf besteht, in Zukunft den Beitrag für den AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. nicht mehr selber zahlen.

Die Mitgliedsbeiträge für den AMV werden für diese leistungsberechtigten Personen ab sofort vom Land Berlin übernommen. Das gilt auch für den Rechtsschutz. Wer einen mietrechtlichen Beratungsbedarf hat (bspw. Betriebs- und Heizkostenabrechnung, Mieterhöhung, Modernisierung, Kündigung, Mietmangel etc.) und Mietzuschüsse erhält, muss die Mitgliedsbeiträge zukünftig nicht mehr selbst tragen.  

Das Jobcenter, das Sozialamt oder das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten als zuständiger Leistungsträger zahlen nach einer entsprechenden Zustimmung den Mitgliedsbeitrag für zwei Jahre direkt an den AMV.

Damit entlastet das Land Berlin einkommensschwache Haushalte finanziell und stellt sicher, dass ausschließlich rechtmäßig erhobene Forderungen des Vermieters gegenüber den leistungsempfangenden Personen erbracht werden und unberechtigte Kündigungen nicht zur Wohnungslosigkeit oder einem Umzug aus dem gewohnten Umfeld führen.

Erforderlich für eine Beitragsübernahme durch das Land Berlin ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Leistungsträgers (Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten). Diese muss der Leistungsbezieher dem AMV vorlegen.

Wer schon Mitglied im AMV ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, kann sich die Zustimmungserklärung holen, wenn ein konkreter Beratungsbedarf eintritt. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Berliner Senat gezahlt.

Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber im Einzelfall um ein Jahr verlängert werden.

Der AMV steht Leistungsberechtigten ab Vorlage der Zustimmungserklärung des Leistungsträgers mit Rat und Tat zur Seite, berät und übernimmt den außergerichtlichen Schriftverkehr mit der Vermieterseite.

In der Mitgliedschaft ist auch eine Gruppenmietrechtsschutzversicherung für gerichtliche Auseinandersetzungen bei der ARAG SE enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird durch die ARAG das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt, und zwar ohne Selbstbeteiligung.

Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.: „Diese Kooperationsvereinbarung ist ein wichtiger Schritt zum Schutz und zur Unterstützung von Berliner Mieterinnen und Mietern. Ich freue mich, dass der AMV in Zukunft Berlinerinnen und Berliner mit einem niedrigen Haushaltsbudget, die sich ohne diese Vereinbarung unter Umständen keine entsprechende Rechtsberatung und Vertretung in mietrechtlichen Angelegenheiten leisten könnten, unterstützen kann. Nun müssen Mieterinnen und Mieter, die Sozialleistungen beziehen, nicht mehr auf rechtliche Hilfe zur Durchsetzung ihrer Rechte verzichten.“

Näheres unter

https://www.berlin.de/sen/ias/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.796287.php

Berlin, den 26.03.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

 

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

rbb24.de am 22.03.2019: Finanzsenator Kollatz bestätigt rbb-BerichtWarum Berlin im Kosmosviertel draufgezahlt hat

250 Millionen Euro für 1.830 Wohnungen im Berliner Kosmosviertel: Der Kauf durch die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft “Stadt und Land” habe sich nur bedingt gelohnt, bestätigt Finanzsenator Kollatz dem rbb. Das Land musste nochmal zuzahlen.

Der Wohnungsankauf im Berliner Kosmosviertel war für die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land nur bedingt wirtschaftlich. Das sagte Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) dem rbb-Inforadio. Er bestätigte damit einen Bericht des rbb aus der vergangenen Woche.

Landeszuschuss für Belegungsrechte

Weil die Wohnungen teurer waren, als es sich wirtschaftlich rechnen würde, habe Berlin der Wohnungsbaugesellschaft gut 36 Millionen Euro zum Kauf des Kosmosviertels dazu gegeben, so Kollatz. Der Kauf habe sich trotzdem gelohnt, weil Berlin sich damit Belegungsrechte gesichert habe. Diese Rechte sehen vor, dass belegungsgebundene Wohnungen ausschließlich Mietern mit Wohnberechtigungsschein zur Verfügung stehen. Der Erwerb dieser Rechte auf dem freien Markt wäre für Berlin auch nicht umsonst gewesen, betonte Kollatz.

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/03/kollatz-kosmosviertel-wohnungsbaugesellschaft.html

Aus der Rubrik “Wohnungsbau”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 22.03.2019: Neubau von Wohnungen –Erneut weniger Baugenehmigungen in Berlin

Weniger Baugenehmigungen für 2018, doch die Senatsverwaltung spricht von “erfreulicher Nachricht”

Beim Neubau von Wohnungen bleibt Berlin weiter hinter seinen selbstgesteckten Zielen zurück. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen ist im zweiten Jahr in Folge leicht zurückgegangen. Das belegen Zahlen des Statistischen Landesamtes. 2018 wurden insgesamt 24.218 Wohnungen genehmigt, 2,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Rund ein Drittel der Neubauwohnungen wird als Eigentumswohnungen geplant, über 90 Prozent entstehen in Mehrfamilienhäusern.

Durch den Ausbau von Dachgeschossen oder den Umbau von Gewerbeflächen entstehen weitere 3189 Wohnungen. Die meisten genehmigten Wohnungen befinden sich in den Bezirken Pankow, Treptow-Köpenick und Mitte. In der Regel werden rund ein Drittel der genehmigten Wohnungen entweder gar nicht oder erst deutlich später tatsächlich gebaut. Jährlich entstehen rund 15.000 neue Wohnungen in Berlin.

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Zeitung am 22.03.2019: Horrende Mieterhöhungen – Der Modernisierungs-Exzess der Zahnärzte geht weiter

Der Skandal um teure Modernisierungspläne in Berlin weitet sich aus.

In Friedrichshain sollen sich die Wohnkosten im Haus Samariterstraße 8 /Ecke Rigaer Straße 35 drastisch erhöhen.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/horrende-mieterhoehungen-der-modernisierungs-exzess-der-zahnaerzte-geht-weiter-32256678

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 21.03.2019: Debatte um Enteignung in Berlin – Rot-Rot-Grün weiter uneins bei Lösung der Mietenkrise

Einen Antrag der FDP zu “Neubau statt Enteignung” lehnte die rot-rot-grüne Koalition ab. Trotzdem ist man sich uneinig, wie die Mietenkrise gelöst werden soll.

Am Ende ging der Plan der FDP nicht auf: Mit einer deutlichen Mehrheit von 90 zu 59 Stimmen lehnten die Mitglieder der Koalitionsfraktionen im Abgeordnetenhaus einen Antrag der Liberalen unter dem Titel „Berlins Zukunft nicht verspielen — Neubau statt Enteignung!“ ab.

Damit sendeten die Koalitionäre ein Zeichen der Geschlossenheit, nachdem sie sich zuletzt insbesondere bei der Debatte über dieEinführung eines sogenannten Mietendeckels ineinander verhakt hatten. Insgesamt verfügt die Koalition zwar über 92 Abgeordnete. Die zwei fehlenden Stimmen dürften aber durch Abwesenheiten zustande gekommen sein, bei der namentlichen Abstimmung waren keine Abweichler beobachtet worden.

In der zuvor durch die AfD beantragten Debatte zum bevorstehenden Volksbegehren “Deutsche Wohnen & Co enteignen” wurde deutlich, dass sich die rot-rot-grüne Landesregierung weiterhin nicht bei allen Fragen einig ist.

Während Linke und Grüne die wahlweise als Vergesellschaftung und Enteignung bezeichnete Maßnahme der Überführung von Immobilien aus Privateigentum in öffentlichen Besitz als eine Möglichkeit bezeichneten, die Mietenkrise in der Stadt zu bekämpfen, favorisierte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) den Dreiklang aus „Bauen, Kaufen, Deckeln“. Mögliche Enteignungen, wie sie von den Oppositionsfraktionen CDU, FDP und AfD scharf kritisiert wurden, erwähnte er in seiner Rede nicht ein einziges Mal.

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Torsten Schneider, der nach dem AfD-Amtskollegen Frank Hansel und dessen Warnung vor einem „finanzpolitischen Erdbeben“ das Wort ergriffen hatte, bezeichnete den Mietendeckel als „konzeptionelles Lösungsmittel“ zur Lösung zur Bekämpfung der Mietenkrise.

Im Vergleich zu debattierten Enteignungen sei er „das mildere Mittel zur Limitierung der Marktmacht“, erklärte Schneider, der die generelle Wirkung auf alle Mieter betonte, während Maßnahmen die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten oder der Neubau von Wohnungen nur partiell helfen würden.

SPD sieht Mietendeckel als Lösung

An Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) gerichtet betonte Schneider, der aus den Reihen der SPD aufgegriffene Vorschlag eines Mietendeckels sei „kein marginaler Bestandteil unter ferner liefen“, sondern eine „zentrale Strategiefrage“, das Problem steigender Mieten zu lösen.

Linke und Grüne sind ganz offenbar bereit, dazu einen Schritt weiter zu gehen als die SPD. Harald Wolf (Linke) sagte: „Wir sind bereit, Eingriff in die Eigentumsrechte vorzunehmen, wenn die Eigentümer nicht sozial handeln.“ Von der Rechtmäßigkeit möglicher Enteignung zeigte er sich überzeugt.

„Das Grundgesetz ist geltendes Recht und hat den Artikel 15. Wir sind bereit, geltendes Recht anzuwenden“, erklärte Wolf mit Blick auf jenen Artikel, auf den sich auch die Initiatoren des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ beziehen. Sollte es zu Enteignungen kommen, müsste sich die Höhe der an die Eigentümer zu zahlenden Entschädigung Wolf zufolge nach dem Ertragswert richten und nicht – wie von der Gegenseite gefordert – nach dem Verkehrswert der Immobilien.

Karin Schmidberger, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen, bezeichnete das Volksbegehren als „große Chance für die Koalition und scharfes Schwert, das wir nutzen müssen.“ In Richtung der Koalitionspartner und deren Streit um den richtigen Weg sagte sie: „Es geht nicht um  ein Entweder-oder, wir sollten die Vorschläge nicht gegeneinander ausspielen. Beide sind wichtig und ich finde es schön, dass gerade alle auf ihre Art die wohnungspolitische Revolution ausrufen.“ Rot-rot-Grün sollte die „Kräfte gemeinsam bündeln“, auch weil es die Mieter nicht interessiere, wer welche Vorschläge macht, solange Ergebnisse fehlten.

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

rbb24.de am 20.03.2019: Geplantes Volksbegehren in Berlin – Wohnungswirtschaft stuft Enteignung als verfassungswidrig ein

Eine Initiative will große Wohnungskonzerne in Berlin enteignen, um die Mietenexplosion zu bremsen. Anfang April soll dafür ein Volksbegehren starten. Nun hält die Wohnungswirtschaft mit einem Gutachten gegen: Die Pläne seien verfassungswidrig.

Mit einem Gutachten hat sich die Berliner Wohnungswirtschaft gegen eine geplante Volksinitiative zur Enteignung von Wohnungskonzernen positioniert.

“Sowohl Grundgesetz als auch Berliner Landesverfassung stünden dem Vorhaben entgegen”, teilte der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) am Mittwoch in Berlin mit. Er stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Helge Sodan von der FU Berlin [externer Link zum 108-seitigen Gutachten]. Es sollte die Frage prüfen, ob das geplante Volksbegehren zur Enteignung rechtlich überhaupt zulässig ist.

BBU: Schlag gegen das Investitionsklima

Der Vergesellschaftung privater Wohnimmobilien stehen demnach die Eigentumsfreiheit und der Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz entgegen. Laut BBU wäre eine Umsetzung zudem mit enormen finanziellen Belastungen und Risiken verbunden und ein fataler Schlag gegen das Investitionsklima. Außerdem würden durch das Vorhaben keine zusätzlichen Wohnungen entstehen.

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/03/enteignung-wohnungen-berlin-gutachten-verfassungswidrig.html