Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 19.06.2019: Mietendeckel – Landeseigene Unternehmen sollen Miet-Erhöhungen nicht durchsetzen

Am Dienstag wurde der Mietendeckel für Berlin beschlossen. Fünf Jahre lang dürfen Berliner Vermieter nun keine Mieten mehr erhöhen. Aber was bedeutet das für Berliner, die in den vergangenen Tagen noch eine Mieterhöhung im Briefkasten hatten?

Die Mieter der rund 300.000 landeseigenen Wohnungen in Berlin dürfen sich freuen. Alle, die in den vergangenen Wochen eine Mieterhöhung erhalten, dieser aber bis zum Mietendeckel-Beschluss des Senats am Dienstag noch nicht zugestimmt haben, müssen erst mal keine höhere Miete zahlen – und wenn das Gesetz zum Mietendeckel in Kraft getreten ist, dann sowieso nicht.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erklärte am Mittwoch, „alle Mieterhöhungsverlangen, die bis zum 18. Juni nicht rechtswirksam vereinbart worden“ seien, also vor dem Mietendeckel-Beschluss, „müssen bis zur Klärung der rechtlichen Umsetzung des Gesetzes zurückgerufen werden“.

Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) hatte die landeseigenen Unternehmen mit Schreiben vom 7. Juni gebeten, kurzfristige Mieterhöhungen auszusetzen. Zugleich hatte sie die städtischen Vermieter gebeten, Mieterhöhungsspielräume für Sozialwohnungen nicht geltend zu machen.

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/mietendeckel-landeseigene-unternehmen-sollen-miet-erhoehungen-nicht-durchsetzen-32728028