AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Zeitung am 26.02.2020: Wohnungsbaugesellschaft – Mietnachlass-Wegfall: Gewobag will Miete nicht reduzieren

124 Mieter sind betroffen. Kritiker sprechen davon, dass das Mietendeckel-Gesetz nicht beachtet wurde.

Vom Wegfall des bis Ende 2019 befristeten Mietnachlasses bei der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gewobag sind 124 Mieter betroffen. Das teilte das Unternehmen jetzt mit. Die Berliner Zeitung hatte zuvor berichtet, dass im Fall einer 85-jährigen Mieterin aus Spandau der Mietnachlass von rund 122,88 Euro ausgelaufen ist. Die Gewobag hatte die Wohnung im vergangenen Jahr in einem Paket mit fast 6000 Wohnungen erworben und die höhere Miete einfach abgebucht.

Eine Unternehmenssprecherin bedauerte die Abbuchung ohne vorherige Information und erklärte dies mit der „Herausforderung“, die fast 6000 Wohnungen innerhalb von zwei Monaten in das Unternehmen zu integrieren. Der Mietnachlass soll aber nicht fortgeführt werden. Mehr noch: Der Mietendeckel, nach dem die Mieten auf den Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren werden, führt nach Ansicht der Gewobag nicht dazu, dass die Miete in diesen Fällen auf das Niveau von 2019 reduziert wird. „Es handelt sich in allen Fällen um individuelle, zeitlich befristete Mietnachlässe auf die per 18. Juni 2019 vertraglich vereinbarte Miete, das heißt in der Stichtagsmiete wird der Mietnachlass nicht berücksichtigt und das Ende des Mietnachlasses ist keine Erhöhung der Grundmiete“, erklärte die Gewobag-Sprecherin.

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) kritisiert diese Haltung. „Sie ist unzutreffend und beachtet nicht, dass das Gesetz zum Mietendeckel von der am 18. Juni 2019 geschuldeten Miete spricht“, so AMV-Chef Marcel Eupen. „Geschuldet war am Stichtag die Miete mit Mietnachlass und nicht die Miete ohne Mietnachlass.“ Der Wegfall eines Mietnachlasses sei der vertraglichen Situation von Staffel- und Indexmieten gleichzusetzen. Bei diesen komme es für den Mietenstopp auf die am 18. Juni 2019 geschuldete Miete an. „Nichts anderes kann bei einer Miete mit Mietnachlass gelten“, so Eupen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/mietnachlass-wegfall-gewobag-will-miete-nicht-reduzieren-li.76907