Archiv für den Monat: Februar 2020

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 19.02.2020: Alle Ex-ADO-Wohnungen an Heerstraße betroffen

Asbestverdacht hat sich bestätigt

Aus der Vermutung ist Gewissheit geworden: Die rund 3450 vom Land Berlin zurückgekauften Wohnungen an der nördlichen Heerstraße sind asbestbelastet. Das bestätigt der Senat in seiner Antwort auf eine neuerliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (Grüne).

„Wie entwickelt sich die Anzahl asbestbelasteter Wohnungen in den Bezirken?“ Unter diesem Titel hat der Grüne-Abgeordnete Andreas Otto aus Pankow seine neueste Anfrage gestellt. Für die Antworten holte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Stellungnahmen der sieben städtischen Wohnungsbaugesellschaften ein. Darunter auch von der Gewobag, die im Dezember 2019 die vom Land zurückgekauften ADO-Wohnungen zwischen Magistratsweg und Sandstraße in ihren Bestand übernommen hatte.

Demnach sind alle Wohnungen tatsächlich asbestbelastet. Bereits im Oktober 2019 hatte das Stadtentwicklungsamt nach dem Rückkauf den Asbestverdacht zumindest teilweise bejaht, die genaue Anzahl der Mietwohnungen aber nicht beziffert.Andreas Otto hatte in seiner damaligen Anfrage vermutet, dass sämtliche Wohnungen belastet sein könnten, da sie in den 1960er Jahren erbaut wurden.Diese Vermutung hat sich jetzt auch für die 2350 Ex-ADO-Wohnungen in Reinickendorf bestätigt.

Der AMV, der viele betroffene Mieter aus Staaken in seiner Mieterberatung hatte, will die Antworten des Senats so aber nicht stehen lassen. „Wir fordern die Gewobag auf, die Mieter in einem ersten Schritt unverzüglich zu informieren und aufzuklären“, sagt Marcel Eupen. Asbestfasern seien, sollten sie austreten, ein hohes Gesundheitsrisiko. Im zweiten Schritt sollten die asbestbelasteten Wohnungen dann alle in einem Asbestregister erfasst werden, das für alle Mieter in der Wohnsiedlung einsehbar ist. „Im dritten Schritt erwarten wir ein Asbestsanierungskonzept und danach die zügige Sanierung aller asbestbelasteten Wohnungen“, so Eupen.

https://www.berliner-woche.de/staaken/c-bauen/asbestverdacht-hat-sich-bestaetigt_a253420

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”

 

staaken.info am 19.02.2020: War das nötig Gewobag?

Es reisst nicht ab, mit Problemen nach der Übernahme der Ex-ADO Wohneinheiten durch die Gewobag! Aber erstmal Asche auf das eigene Haupt. Denn auch wir haben, trotz des fetten Preises den Millionendeal freudig begrüßt, weil so viele Wohnungen aus den „Fängen der Miethaie & Heuschrecken“ befreit und sozial verträgliche Mieten dauerhaft gesichert werden.
Leider aber nicht in jedem Fall:

Und das sogar ganz abgesehen von der immer noch nicht eindeutigen Haltung der Gewobag zu den ADO-Mieterhöhungen vom Sommer 2019.

Denn mit der Februarmiete 2020 hat – bislang uns via der Offenen Mieterberatung des AMV im Stadtteilzentrum bekannt – in zwei Fällen, die Gewobag, ohne vorherige Ankündigung, die von den Vor-Vermietern GSW und ADO gewährten bzw. übernommenen und immer wieder verlängerten Mietnachlässe zum Jahreswechsel als beendet erkannt und die Differenzbeträge eingezogen.

Kurzer Blick zurück: Zumindest in einem der beiden Fälle, in dem Häuserblock am Blasewitzer Ring (s. Foto oben), wurde vor Jahren von der GSW, damals im Eigentum der berüchtigten Finanzheuschrecken vonGoldman Sachs und Cerberus (letztere damals schon berühmt durch ihr Waffenhandel-Portfolio) aus sozialen Gründen einen tüchtigen Mietnachlass von über 140 Euro – fast ein Drittel der Nettokaltmiete – gewährt.

Befristet auf zwei Jahre wurde die Gewährung des Mietnachlasses immer wieder verlängert – selbst von der großen und berüchtigten ImmobiliengesellschaftDeutschen Wohnen, die kurz darauf den GSW Bestand in Berlin übernahm, Auch die neue Vermieterin ADO Immobilien Management und ihre Eigentümergesellschaft Ofek 2 haben dann ab April 2015 den Nachlass anstandslos übernommen und bei einer weiteren Verlängerung im Jahr 2017 um rund 20 Euro reduziert auf immer noch über 120 EUR monatlich bis zum 31.12. 2019 befristet.

Dass nun ausgerechnet die landeseigene und gemeinnützige Wohnungsbaugesellschft Gewobag es ist, die nicht „anstandslos übernimmt“ sondern herzlos nach Papierform handelt (Nachlass bis 31.12.2019 befristet) und ohne vorherigen Kontakt mit den Betroffenen, ohne Kenntnis über deren finanziellen Möglichkeiten den vollen Mietbetrag geltend macht, steht diametral im Widerspruch zu den politischen und sozialen Gründe und Ziele für den teueren Millionendeal zwischen ADO und Gewobag.

Übrigens: Im Februar wurde der Mieterin ohne vorherige Ankündigung sowohl die höhere – zugegeben reguläre – Miete plus dem Differenzbetrag aus dem Monat Januar eingezogen – jedoch das noch offene Guthaben von ca 180 EUR aus der Heizkostenabrechnung wurde „vergessen“.

Aber die Hoffnung auf „bessere Zeiten“ mit und dank der Gewobag, die bleibt!

https://www.staaken.info/2020/02/war-das-noetig-gewobag/

AMV im Lichte der Presse:

 

ND am 18.02.2020: Den Mietendeckel austricksen – Eigentümer reagieren mit illegalen Klauseln und dreisten Forderungen auf das Gesetz

Renditeorientierte Immobilieneigentümer versuchen, das künftige Berliner Mietenrecht zu ignorieren. Laut einer Mitteilung des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbunds hat der Großvermieter ADO Immobilien Management GmbH noch Mitte Januar Mieterhöhungsverlangen für Wohnungen in Charlottenburg und Spandau verschickt. »Da der Mietenstopp am 14. Januar bereits voraussehbar war, müssen die Mieterhöhungen moralisch als unnötige Verunsicherung der Mieterinnen und Mieter verurteilt werden«, erklärt Marcel Eupen, Erster Vorsitzender des Alternativen Mieterschutzbundes. »Die ADO betreibt ein unwürdiges Spiel mit der Angst«, so Eupen.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1133073.mietendeckel-den-mietendeckel-austricksen.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

rbb24.de am 18.02.2020: Stimmen von Union und FDP – Quorum für Verfassungsklage gegen Mietendeckel erreicht

Die Fraktionen von Union und FDP im Bundestag haben laut CDU genug Stimmen für ihre geplante Verfassungsklage gegen den Berliner Mietendeckel gesammelt.

In der Unionsfraktion hätten mehr als 190 der 246 Abgeordneten das Vorhaben unterzeichnet, teilte der Berliner CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak am Dienstag mit. Damit sei das notwendige Quorum von 178 Unterstützern – ein Viertel aller Abgeordneten im Bundestag – bereits erreicht.

Luczak: Klage vor dem Sommer einreichen

Da sich auch die FDP  an der Klage beteiligen wolle, werde diese am Ende wohl von mehr als 250 Bundestagsabgeordneten unterstützt. Das sei ein starkes Signal, sagte Luczak, der die Klage für die Union koordiniert. Er kündigte an, den Antrag beim Bundesverfassungsgericht “noch deutlich vor der Sommerpause” zu stellen.

Damit würden Gesetze des Bundes, wie etwa die Mietpreisbremse, vom Land Berlin außer Kraft gesetzt. Dies werde vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben, erklärte Luczak.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/02/berlin-bundestag-klage-mietendeckel-cdu-csu-fdp.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 17.02.2020: „Klar verfassungswidrig” – Klage gegen Berliner Mietendeckel steht

Mehr als ein Viertel der Bundestagsabgeordneten will den Mietendeckel durch das Verfassungsgericht prüfen lassen. In etwa sechs Wochen könnte es soweit sein.

Mehr als 190 Abgeordnete der CDU-/CSU-Fraktion im Bundestag stellen sich hinter den Antrag auf rechtlicheÜberprüfung des Berliner Mietendeckels vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit ist die Voraussetzung für den Antrag auf eine „abstrakte Normenkontrolle“ beim obersten Gericht gegeben.

Die Liberalen ziehen mit

Wie der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Berlin im Bundestag, Jan-Marco Luczak, dem Tagesspiegel sagte, wird der Antrag mit der FDP-Fraktion abgestimmt. Die Liberalen seien ebenfalls davon überzeugt, dass das Berliner Gesetz gegen Grundsätze der Verfassung verstößt, zu „großer rechtlicher Unsicherheit und Chaos führen wird“.

Die Bundestagsabgeordneten wollten mit ihrer Klage “schnellstmöglich Rechtssicherheit für alle Beteiligten herstellen“, so Luczak. Beide Fraktionen zusammen würden sogar mehr als 250 Unterstützer mobilisieren. Voraussetzung für die Einreichung der Klage sind 178 Unterzeichner.

Am Sonntag tritt das Berliner Gesetz in Kraft. Der Antrag auf Überprüfung könnte nach Einschätzung des Prozessbevollmächtigten, Verfassungsrechtler Wolfgang Spoerr, in „ungefähr sechs Wochen“ in Karlsruhe eingereicht werden.

Berlin hebe “mieterschützende Regelungen” des Bundes auf

Der Berliner Mietendeckel sei “klar verfassungswidrig”, weil er die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers für das Mietrecht missachte, sagte Luczak. Die vielen mieterschützenden Regelungen, die der Bund in Kraft gesetzt habe, hebele das Berliner Gesetz aus. Mietpreisbremse, Mietspiegel und Kappung der Modernisierungskosten – all dies werde in Berlin nicht mehr gelten. “Die rot-rot-grüne Koalition maßt sich also an, die vom Bundesgesetzgeber sorgfältig vorgenommene Abwägung zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern durch seine eigene zu ersetzen”. Das sei nicht akzeptabel und werde vor Gericht keinen Bestand haben.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/klar-verfassungswidrig-klage-gegen-berliner-mietendeckel-steht/25554960.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Morgenpost am 14.02.2020: Altlasten

Berlin kaufte 2019 mehr als 7000 asbestbelastete Wohnungen

Mehr als 7000 Wohnungen, die im Jahr 2019 in Landesbesitz gingen, sind mit Asbest belastet, zeigt eine Anfrage der Grünen.

Es war ein politischer Auftrag: Berlins landeseigene Wohnungsgesellschaften kauften im vergangenen Jahr Zehntausende Wohnungen für Hunderte Millionen Euro, um den Berliner Mietenmarkt zu entspannen. Doch jetzt kommt heraus: Mehr als 7000 Wohnungen, die im Jahr 2019 in Landesbesitz gingen, sind mit Asbest belastet. Und offenbar wurden die Wohnungsbestände kaum auf Altlasten geprüft. Nun drohen zusätzlich Sanierungskosten in zweistelliger Millionenhöhe.

Von den mindestens 42.893 Wohnungen mit Asbestbelastung oder Asbestverdacht in Verwaltung oder Bestand der landeseigenen Wohnungsgesellschaften wurden allein 7094 im Jahr 2019 gekauft – die meisten davon in Spandau (3350), Reinickendorf (2350) und Tempelhof-Schöneberg (789). Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen auf eine parlamentarische Anfrage des baupolitischen Sprechers der Grünen, Andreas Otto, hervor.

Neben der Gewobag kauften 2019 auch Degewo (289) und WBM (255) Wohnungen mit Asbestbestand oder -verdacht. Ob beim Kauf bereits Kenntnis darüber bestand, dass die Objekte asbestbelastet sind, beantwortete eine Gewobag-Sprecherin am Donnerstag gegenüber der Berliner Morgenpost nicht eindeutig. Die Gebäude seien begangen und der technische Zustand beurteilt worden. „Wohnungsbesichtigungen waren in diesem Rahmen nicht möglich“, so die Sprecherin. Der finanzielle Aufwand für Sanierungen sei aufgrund der Baualtersklassen erfasst und berücksichtigt worden, als es um den Kaufpreis ging. Ein Degewo-Sprecher teilte mit: „Unsere Kollegen nehmen Ankaufobjekte immer sehr genau unter die Lupe und erhalten in aller Regel auch vom Veräußerer ausführliche Informationen zum baulichen Zustand.“

Asbest ist eine Mineralfaser und kann Krebs auslösen. Die Gefahr besteht darin, dass Fasern in die Raumluft gelangen können. Vor allem in den 1950er- bis 1970er-Jahren wurde der Stoff vielfach verbaut – unter anderem als Dämmstoff. Das Herstellungs- und Verwendungsverbot gilt seit 1993.

https://www.morgenpost.de/berlin/article228420513/Berlin-kaufte-2019-mehr-als-7000-asbestbelastete-Wohnungen.html

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Zeitung am 14.02.2020 – WohnenParlament begrenzt Miete in Bundes-Wohnungen auf zehn Euro pro Quadratmeter 

Die ersten Mieter pochen auf Absenkung der Miete, doch die zuständige Bundesanstalt für Immobilienaufgaben lehnt das ab.

Der Bund hat die Mieten in seinen Berliner Wohnungen jahrelang hochgetrieben, doch jetzt will er sie stärker begrenzen. Jedenfalls wenn es nach dem Bundestags-Haushaltsausschuss geht. Der hat im Haushaltsgesetz 2020 festgelegt, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf angespannten Wohnungsmärkten und in Großstadtregionen „die Bestands- sowie die Erst- und Neuvermietungsmieten“ auf die untere Grenze des jeweiligen Mietspiegelwerts festlegen kann. Liege dieser Wert über zehn Euro je Quadratmeter kalt, dürfe die Miete auf zehn Euro begrenzt werden.

Die BImA verwaltet deutschlandweit rund 36.000 bundeseigene Wohnungen, etwa 4.800 davon befinden sich in Berlin, darunter viele ehemalige Unterkünfte der Alliierten. Bundesweit beläuft sich die durchschnittliche Miete für BImA-Wohnungen auf 5,90 Euro pro Quadratmeter, in Berlin auf 6,46 Euro pro Quadratmeter.

Auch beim Abschluss neuer Mietverträge will die BImA die neuen Obergrenzen einhalten. „Ziel der Bundesanstalt ist es, seit dem 1. Januar 2020 keine Mieten zu vereinbaren, die oberhalb des nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages gültigen Mietwertes liegen“, teilte die BImA mit.

20 Wohnungen könnten betroffen sein

Bei Neuvermietungen in Großstadtregionen und in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten sei bei der Festsetzung des Mietzinses seit Jahresbeginn die untere Grenze des jeweiligen Mietspiegelwerts zu berücksichtigen. Liege dieser Wert über zehn Euro je Quadratmeter, könne er auf zehn Euro begrenzt werden.

Bundesweit werden derzeit laut BImA rund 600 Mietverhältnisse überprüft, bei denen eine Miete von mehr als zehn Euro pro Quadratmeter monatlich festgesetzt worden sei. In Berlin betreffe dies rund 20 Fälle. „Die BImA unterstützt die Bundesregierung darin, die Bezahlbarkeit des Wohnens zu sichern“, betonte ein Sprecher der Bundesanstalt. Darüber hinaus sei die BImA auch an das jeweilige Landesrecht gebunden. So habe die Bundesanstalt „entschieden, keine Mieten zu vereinbaren“, die dem Mietendeckel widersprechen.

Private Vermieter verschicken Erhöhungen

Andere private Vermieter verhalten sich in Bezug auf den Mietendeckel, der bis Ende Februar in Kraft treten soll, weniger zurückhaltend. So verschickte die ADO Immobilien Management GmbH noch Mitte Januar 2020 in einer Siedlung in der Angerburger Allee in Charlottenburg diverse Mieterhöhungen.

Das berichtete jetzt der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV). In einem Fall soll die Miete zum 1. April um rund 68 Euro monatlich (10,8 Prozent) steigen. Zwar seien die Mieterhöhungen der ADO „zurzeit rechtlich gesehen noch zulässig“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. Doch würden diese zum 1. April nicht mehr greifen, da sie dann gegen den Mietenstopp verstoßen würden.

Die Mieterhöhungen seien als eine „unnötige Verunsicherung“ der Mieter zu verurteilen. Der AMV empfehle, der Erhöhung nicht zuzustimmen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/mieten-zehn-euro-als-neue-obergrenze-li.76074

Pressemitteilung 03/2020

Gewobag räumt Asbestverdacht in Staaken ein

Die Gewobag, die zum 01.12.2020  von der ADO Properties S.A.die Ofek Grundstücksgesellschaften mit ca. 3.350 Wohnungen in Staaken zwischen Magistratsweg und Sandstraße übernahm, räumte nunmehr ein, dass bei diesen ein konkreter Asbestverdacht besteht. Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 04.02.2020 auf eine parlamentarische Anfrage des baupolitischen Sprechers der Grünen, MdA Andreas Otto, vom 16.01.2020 hervor (http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-22206.pdf).

Es handelt sich um die Objekte Heerstraße 362-372, Heerstraße 402-422, Sandstraße 64, 64a, 64b, 66, Blasewitzer Ring 1-31 ungerade und 4-24 gerade, Obstallee 2-22, 22 f und g, 24-32,  Magistratsweg 2-8, 8a, 10 gerade, Maulbeerallee 23-55 ungerade inklusive alle a und b: 27a, 31a,b, 35a,b, 37a, 41a,b, 45a,b, 47a, 51a,b, Heerstraße 385-407 ungerade, Heerstraße 413-419 ungerade, Sandstraße 37-41 ungerade, Gruberzeile 28, 28a, 30, 32, Mareyzeile 1, 1 a, 3-11 ungerade, Meydenbauerweg 30-44 gerade sowie Meydenbauerweg 49.

Kommentar des AMV:
 
„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. fordert die Gewobag auf, in einem 1. Schritt die betroffenen Mieterinnen und Mieter der maßgeblichen Großsiedlung in Staaken unverzüglich umfassend zu informieren und aufzuklären. Bedenkt man, dass die Gesundheit das höchste Gut des Menschen und eine Gesundheitsgefährdung beim Austritt von Asbestfasern sehr hoch ist, da bereits eine einzelne Faser die Gesundheit schädigen und zu einer tödlichen Erkrankung führen kann, so wäre ein Schweigen und Nichthandeln der Gewobag unverantwortlich”, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV. „In einem 2. Schritt erwartet der AMV sodann eine planmäßige Erfassung aller asbestbelasteten Wohnungen und maßgeblichen Bauteile in einem Asbestregister, das von allen Mieterinnen und Mietern der Wohnsiedlung einsehbar ist und in dem sie sich informieren können, in einem 3. Schritt ein Asbestsanierungskonzept und in einem 4. Schritt schließlich die zügige Asbestsanierung aller belasteten Wohnungen”, so Eupen.
 
Berlin, den 17.02.2020
 
Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Pressemitteilung 02/2020

ADO-Mieterhöhungen trotz bevorstehendem Mietenstopp
Die ADO Immobilien Management GmbH versandte am 14.01.2020 in der Siedlung Angerburger Allee 35 – 55 (Belvedere) in Charlottenburg diverse Mieterhöhungsverlangen zum 01.04.2020, und dies obwohl am 23.02.2020 der Berliner Mietendeckel in Kraft treten wird.
Bei einem Ehepaar in der Angerburger Allee 53 verlangt die ADO Immobilien Management GmbH für die Vermieterin RVB Angerburgerallee B.V. den Höchstbetrag des Mietspiegelfeldes I 4. Der Mieterhöhungsbetrag beläuft sich auf 68,01 € bzw. 10,80 %. Die Mieter sollen ab dem 01.04.2020 eine Nettokaltmiete von 697,79 € statt bisher 629,78 € zahlen.
Auch diverse Mieter in der Weißenburger Straße 51 in Spandau erhielten mit Schreiben vom 14.01.2020 Mieterhöhungsverlangen der ADO Immobilien Management GmbH. Hier wurden die Mieten für die ADO 9330 Grundstücks GmbH erhöht.
Kommentar des AMV
„Zwar sind die Mieterhöhungen der ADO bis zum 22.02.2020 rechtlich gesehen noch zulässig, da der Mietendeckel mangels Veröffentlichung des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin im Gesetz- und Verordnungsblatt noch nicht gilt, jedoch ist er vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen und wird am 23.02.2020 in Kraft treten, so dass die Mieterhöhungen zum 01.04. nicht mehr greifen werden, da sie dann gegen den Mietenstopp des § 3 des Mietendeckel-Gesetzes verstoßen werden”, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.  „Da der Mietenstopp am 14.01. bereits voraussehbar war, müssen die Mieterhöhungen moralisch als unnötige Verunsicherung  der Mieterinnen und Mieter verurteilt werden. Die ADO betreibt ein unwürdiges Spiel mit der Angst, wenn sie ihren Mieterinnen und Mietern in der Mieterhöhung ankündigt, bei Nichtzustimmung  „ohne nochmalige Ankündigung … gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen”, so Eupen.  „Der AMV empfiehlt den betroffenen Mieterinnen und Mietern, zurzeit den Mieterhöhungen auf keinen Fall zuzustimmen, sondern juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hier bieten sich insbesondere die kostenlosen bezirklichen Mieterberatungen an”, schließt Eupen.
Berlin, den 17.02.2020
Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 09.02.2020: Besserer Schutz für Mieter – Justizministerin will Umwandlung in Eigentumswohnungen erschweren

In Gegenden mit knappem Wohnungsangebot sollen die Behörden Umwandlungen prüfen. Justizministerin Lambrecht will so Mieter vor Verdrängung schützen.

Es sind wohl Fälle wie die der Wohnanlage im Süden Berlins, die Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) im Auge hat. Die Siedlung, einst vom Bund für seine Bediensteten reserviert, hat diverse Eigentümerwechsel hinter sich. Der neue Eigentümer, eine börsennotierte Gesellschaft, will Kasse machen. Alle Mietwohnungen werden in Eigentumswohnungen umgewandelt. Die Kaufpreise sind hoch. Die meisten Mieter werden es sich nicht leisten können, ihre Wohnung zu erwerben. Viele leben seit 20 Jahren dort.

„Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist häufig der erste Schritt zur Verdrängung alt eingesessener Mieterinnen und Mieter, die seit vielen Jahren in ihren Stadtteilen leben und dort fest verwurzelt sind“, sagt Lambrecht. Deshalb will die Ministerin die Umwandlung per Gesetz erschweren. In angespannten Wohnungsmärkten soll sie künftig „nur noch unter besonderen Bedingungen und mit einer behördlichen Genehmigung möglich sein“, plant die Justizministerin.

Auf dem Tisch liegt ein Vorschlag, nach dem die Behörden in einigen Fällen grünes Licht für eine Umwandlung geben müssen. Das soll dann der Fall sein, wenn zwei Drittel der umgewandelten Wohnungen an die Mieter gehen. Auch wenn die Immobilie in den Nachlass fällt oder Familienangehörige einziehen wollen, sollen die Behörden zustimmen müssen.

Ähnliche Einschränkungen kennt man aus Berlin. In den 59 Milieuschutzgebieten der Hauptstadt ist eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bereits seit 2015 an die Zustimmung der Behörden geknüpft. Die Ämter müssen aber zustimmen, wenn die Wohnungen in den ersten sieben Jahren ausschließlich an Mieter oder an Familienangehörige gehen oder Teil des Nachlasses ist. So bestimmt es Bundesrecht,nämlich Paragraph 172 Baugesetzbuch. Politische Versuche von Berlin, Hamburg und Bremen, diese Vorschrift zu streichen, sind bislang gescheitert.

Jan-Marco Luczak hält die Reform für falsch

Jan-Marco Luczak, Sprecher der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion für Recht und Verbraucherschutz, sieht die geplante Einschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen dagegen „sehr kritisch“. „Ich finde es inkonsequent, wenn wir einerseits viele Milliarden für die Eigentumsförderung bereitstellen, gleichzeitig das Entstehen neuer Eigentumswohnungen behindern“, meint Luczak. Im Falle der Umwandlung seien Mieter heute schon gut geschützt, weil sie bis zu zehn Jahre Kündigungsschutz hätten.

https://www.tagesspiegel.de/verbraucher/besserer-schutz-fuer-mieter-justizministerin-will-umwandlung-in-eigentumswohnungen-erschweren/25522598.html