Berliner Kurier am 11.03.2020: Mietendeckel – Deutsche Wohnen senkt Miete
Es ist zwar unsicher, ob der Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat: Solange er aber gilt, müssen sich die Vermieter an ihn halten. Jetzt hat die Deutsche Wohnen, mit mehr als 100 000 Wohnungen größter privater Vermieter in Berlin, für viele die Miete reduziert.
„Die Deutsche Wohnen hat in der vergangenen Woche tausende Mieter über die vorläufige Reduktion ihrer Miete gemäß dem aktuell geltenden Mietendeckel informiert“, erklärt Unternehmenssprecherin Manuela Damianakis auf Anfrage des KURIER. „Im Durchschnitt wurde die Miete um einen niedrigen zweistelligen Betrag reduziert.“
Notwendig wird eine Reduzierung der Miete in all jenen Fällen, in denen Vermieter zwischen dem 18. Juni 2019 und dem Inkrafttreten des Mietendeckels am 23. Februar 2020 die Miete erhöht haben. Denn mit dem Inkrafttreten des Mietendeckels wurde die Miete auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren.
Im Fall einer Mieterin aus der Steigerwaldstraße in Spandau reduziert die Deutsche Wohnen die Miete von 378,59 Euro auf 359,88 Euro monatlich. Für eine Mieterin im Spandauer Hainleiteweg verringert die Deutsche Wohnen die Miete von 609,37 auf 601,63 Euro.
Irritationen gibt es darüber, was mit jenem Teil der Miete ist, der für die letzten sieben Tage im Februar zu viel gezahlt wurde. Im Schreiben an die Mieterin aus der Steigerwaldstraße, die dem Unternehmen eine Einzugsermächtigung erteilt hat, teilt die Deutsche Wohnen zwar mit, dass sie „ab März 2020“ nur noch die verringerte Miete in Höhe von 359,88 Euro vom Konto abbuchen werde. Keine Aussagen macht sie aber dazu, was mit dem Mietbetrag geschieht, der für die Zeit zwischen 23. und 29. Februar zu viel gezahlt wurde – obwohl sie erwähnt, dass mit Inkrafttreten des Mietendeckels am 23. Februar die niedrigere Miete zu zahlen ist. Ähnlich sieht es im Fall der Mieterin aus dem Hainleiteweg aus, die die Miete selbst überweist. Hier teilt die Deutsche Wohnen mit, dass die Bewohnerin bei ihrer Mietzahlung für April 2020 eine entsprechende Verrechnung vornehmen soll, sofern sie die Miete für März bereits überwiesen habe. Zum Februar wird nichts gesagt.
Das ruft den Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) auf den Plan. „Die Schreiben vermitteln den Eindruck, dass die Deutsche Wohnen die Mieten erst zum 1. März 2020 und nicht schon zum 23. Februar 2020 reduziert“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. „Sollte der Eindruck zutreffend seien, hätte die Deutsche Wohnen für den Zeitraum vom 23. bis 29. Februar eine gesetzlich verbotene Miete vereinnahmt.“ Eupen fordert, dass die Deutsche Wohnen die Reduzierung ab dem 23. Februar vornimmt. Das ist laut Deutsche Wohnen sowieso geplant.
„Selbstzahler haben wir per Schreiben aufgefordert, ihre Miete ab Gültigkeit des Gesetzes zu reduzieren“, so die Sprecherin. Auf Grund der „extrem kurzen Zeit“, die dem Unternehmen zur Umsetzung des Gesetzes eingeräumt wurde, sei es technisch nicht möglich gewesen, bei einem Lastschrifteinzug bereits im ersten Schritt die Mietreduktion für den Februar zu errechnen und auszuweisen. Deshalb erfolge ein Ausgleich für die Februartage mit der April-Lastschrift.
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