Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

rbb24.de am 11.03.2020: Schönhauser Allee in Berlin – Warum eine 1.019-Euro-Mieterhöhung jetzt vom Tisch ist

Vielen Berliner Mietern wurden im Dezember 2018 Modernisierungen mit hohen Mietsteigerungen angekündigt. Doch für die meisten dieser Fälle gilt der Mietendeckel sogar rückwirkend. Mit teils drastischen Effekten.

Kurz nach Weihnachten 2018 hatte Kathrin Hauer eine Modernisierungsankündigung im Briefkasten. Über eine Anwaltskanzlei ließ der Vermieter ihr mitteilen, dass sie nach den zahlreichen Maßnahmen 1.019,68 € mehr Miete im Monat zahlen müsse. Pro Quadratmeter war das eine Mietsteigerung von über 13 Euro. Ähnliche Schreiben erhielten auch ihre Nachbarn.

Doch bis heute wurden die Baumaßnahmen noch nicht einmal begonnen. Und das lässt die Mieter nun hoffen. Denn nach Auskunft ihrer Rechtsanwältin fällt die angekündigte Modernisierung unter den Mietendeckel. “Ich kann den Mietern sagen, dass durch Modernisierungsmaßnahmen, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes durchgeführt werden, die Miete nicht um mehr als einen Euro je m² monatlich steigen kann”, sagt Rechtsanwältin Carola Handwerg. “Zumindest ist die Angst weg. Das gibt ihnen die Sicherheit, dass sie danach weiter ihre Miete zahlen können.”

Für Kathrin Hauer wäre der Unterschied enorm, denn sie müsste dann nicht mehr 1.019 Euro mehr zahlen, sondern nur noch 75 Euro. Eine große Erleichterung. Auf Nachfrage von rbb24 Recherche bestätigt die Senatsverwaltung für Wohnen, dass der Mietendeckel für Fälle wie den in der Schönhauser Allee gilt und geht sogar noch weiter: “Nach hiesiger Rechtsauffassung ist maßgebend, ob die Mieterhöhung nach Modernisierung den Mieterinnen und Mietern bis zum Stichtag 18.06.2019 zugegangen ist”, schreibt die Pressesprecherin. Entscheidend sei nicht das Datum der Ankündigung, sondern das der Abrechnung.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/03/mietendeckel-berlin-modernisierung-2018.html