Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

 

Berliner Zeitung am 23.03.2020: Gesetzesänderung – Mieter sollen vor Kündigungen geschützt sein – aber zunächst nur für drei Monate 

Die Bundesregierung will verhindern, dass Haushalte in der Corona-Krise ihre Wohnung verlieren.

Vorgesehen ist danach, dass Haushalte, die in der Zeit vom 1. April bis Ende Juni ihre Miete in Folge der Corona-Krise nicht aufbringen können, nicht aus der Wohnung fliegen. Der Zeitraum kann bis Ende September 2020 und, bei Bedarf, sogar darüber hinaus verlängert werden. Mieter müssen die ausgefallene Miete aber bis spätestens Ende Juni 2022 nachzahlen.

Ohne die neue Regelung wäre zu erwarten, dass einer großen Anzahl von Personen die Kündigung droht, weil sie nicht in der Lage wäre, „die Miete weiterhin fristgerecht zu bezahlen“, heißt es in der Begründung der Gesetzesänderung.

Kündigungen wegen Eigenbedarfs weiter möglich

Die Kündigung ist aber nur in den Fällen ausgeschlossen, in denen die Mieter die Miete wegen der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie nicht aufbringen können. Zahlt ein Mieter die Miete aus anderen Gründen nicht, ist die Kündigung weiter möglich. Der Vermieter kann zudem weiter wegen Mietrückständen kündigen, die zu einem früheren Zeitraum aufgelaufen sind. Auch Kündigungen wegen Eigenbedarfs sind weiter möglich. Beschränkt sein soll die Regelung auf alle Verträge, die vor dem 8. März geschlossen wurden.

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