Berliner Zeitung am 19.03.2020: Wegen Corona – Mieter in finanzieller Not sollen vor Kündigungen geschützt werden
Mieterverein fordert Gesetzesänderung zu Gunsten von Haushalten, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen wollen bei Problemen “flexibel und pragmatisch” Lösungen finden – schließen Räumungen aber nicht völlig aus.
Um zu verhindern, dass Mieter ihre Wohnung verlieren, fordert der Berliner Mieterverein (BMV) einen Schutzschirm bei Mietzahlungsverzug.
„Wir müssen dafür Sorge tragen, dass aufgrund derCorona-Krise nicht die ohnehin finanziell benachteiligten Haushalte, die schwerste Last aus den wirtschaftlichen Folgen tragen“, sagte BMV-Geschäftsführer Reiner Wild am Donnerstag. Der Mieterverein appelliere an die Vermieter, bei Zahlungsverzug von Wohnungs- und Gewerbemietern großzügige Stundungen zu gewähren und auch den Verzicht zu prüfen, solange die ordnungsgemäße Bewirtschaftung nicht gefährdet sei.
Mieterverein fordert Verschärfung von Kündigungsschutz
Der Mieterverein fordert zugleich eine Verschärfung des gesetzlichen Kündigungsschutzes. Und zwar innerhalb kürzester Zeit. „Der Schutz der Wohnungs- und Gewerbemieter vor Kündigungen wegen Zahlungsverzuges muss am 25. März 2020 im Bundestag durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sicher gestellt werden“, sagte Wild. Danach sollen sowohl ordentliche als auch außerordentliche Kündigungen wegen Zahlungsverzuges ausgeschlossen werden – es sei denn, die Mietrückstände betragen mehr als sechs Monatsmieten.
Deutsche Wohnen will auf Räumungsverfahren verzichten
Der Berliner Mieterverein appelliert zudem an die Vermieter, die Vollstreckung von Wohnungsräumungen zu stoppen. Im Hinblick auf eine mögliche Ausgangssperre wäre dies ohnehin nicht möglich. In Fällen, in denen die Vermieter die Räumung weiter betreiben, seien die Bezirksbehörden aufgefordert, gemäß dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz die Wohnung zu beschlagnahmen.
Die Deutsche Wohnen, mit mehr als 100.000 Wohnungen größter privater Vermieter in Berlin, erklärte, dass sie im Einzelfall bereit sei, bei Wohnungs- und Gewerbemietern Mietzahlungen zu stunden. „Und wir verzichten auf Räumungsverfahren, sagte Unternehmenssprecherin Manuela Damianakis. Ähnlich äußerte sich die Vonovia. „Wir prüfen jeden einzelnen Fall und bemühen uns um individuelle Lösungen“, erklärte eine Sprecherin.
Die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin sagten zu, bei Zahlungsschwierigkeiten in Folge der Corona-Krise mit den Mietern “flexibel und pragmatisch” Lösungen zu finden. Dazu gehöre insbesondere die Stundung fälliger Beträge oder die Vereinbarung von Ratenzahlungen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die zentrale Botschaft laute: “Niemand muss sich wegen Corona Sorgen um seine Wohnung machen.”
Auf Räumungen wollen ausgerechnet die landeseigenen Unternehmen aber nicht verzichten. Die Unternehmen sichern jedoch zu, “in Anbetracht der gegenwärtigen Krisenlage Räumungen ausschließlich dann durchzuführen, wenn der jeweiligen Mietpartei angemessener Ersatzwohnraum angeboten werden kann, der entweder vom Haushaltseinkommen oder über die Jobcenter bezahlbar ist.” Bei Familien mit Kindern würden Räumungen grundsätzlich ausgesetzt. Räumungen seien für die Unternehmen das “letzte Mittel”, wenn sämtliche Kontakt- und Beratungsangebote seitens der betroffenen Mietpartei nicht wahrgenommen worden seien.