Archiv für den Monat: März 2020

Pressemitteilung 07/2020

Mietendeckel – AMV fordert Deutsche Wohnen zur Reduzierung der Mieten ab 23.02.2020 auf

Die Deutsche Wohnen Management GmbH hat in der vergangenen Woche tausende Mieterinnen und Mieter über die Reduktion ihrer Mieten gemäß dem Mietendeckel informiert.

Mit Schreiben vom 28.02.2020 ließ die Deutsche Wohnen Management GmbH zahlreichen Mietparteien Informationen über deren Miethöhe zukommen und reduzierte die Miete bei den Mietern, bei denen sie die Nettokaltmiete nach dem 18.06.2019 erhöht hatte.

Die Deutsche Wohnen Management GmbH differenzierte in ihren Schreiben zwischen Mietern mit und ohne Einzugsermächtigung.

In den Schreiben der Deutsche Wohnen Management GmbH vom 28.02.2020 bei Mietern mit Einzugsermächtigung heißt es u.a. wie folgt:

“Gemäß MietenWoG Bln dürfen wir ab März 2020 von Ihrem Konto nur noch die Miete in Höhe von … € abbuchen.”

In den Schreiben der Deutsche Wohnen Management GmbH vom 28.02.2020 bei Mietern ohne Einzugsermächtigung heißt es wie folgt:

“Sofern Sie die Miete für März 2020 bereits an uns überwiesen haben, bitten wir Sie, bei Ihrer Mietzahlung für April 2020 eine entsprechende Verrechnung vorzunehmen.”

Die Deutsche Wohnen Management GmbH reduziert die Mieten damit wohl erst zum 01.03.2020 und nicht bereits zum 23.02.2020.

In den Schreiben der Deutsche Wohnen Management GmbH vom 28.02.2020 heißt es des Weiteren wie folgt:

“Unter anderem bestimmt das Gesetz, dass nach seinem Inkrafttreten und ausschließlich für die Dauer seines Geltungszeitraumes nur noch die per 18.06.2019 vereinbarte Grund- bzw. Nettokaltmiete einschließlich aller Zuschläge gefordert bzw. entgegengenommen werden darf.”

Damit erweckt die Deutsche Wohnen Management GmbH den Eindruck, dass sie nach dem Außerkrafttreten des MietenWoG Bln am 22.02.2025 (Art. 4 Abs. 2 WoG Bln) ab dem 23.02.2025 wieder die “alte” und erhöhte Miete begehrt.

Kommentar des AMV:

„Nach dem „Mietendeckel-Gesetz” ist eine höhere Miete als jene vom 18. Juni 2019 „ab dem Tag des Inkrafttreten“ des Mietendeckels am 23.02.2020 verboten. Die Miete ist von diesem Zeitpunkt an „auf die zulässige Miete“ zu reduzieren. Die Deutsche Wohnen vermittelt mit ihren Schreiben den Eindruck, dass sie die Mieten erst zum 01.03.2020 und nicht schon zum 23.02.2020 reduziert. Sollte dieser Eindruck zutreffend sein, hätte die Deutsche Wohnen mit ihrer Reduzierung erst ab dem 01.03.2020 gegen das „Mietendeckel-Gesetz” verstoßen und für den Zeitraum vom 23.02. bis zum 29.02.2020 eine gesetzlich verbotene Miete vereinnahmt, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. Er fordert die Deutsche Wohnen auf, die Reduzierung bereits ab dem 23.02.2020 vorzunehmen.

„Entgegen der Formulierung der Deutsche Wohnen, dass das „Mietendeckel-Gesetz” bestimme, „dass ausschließlich für die Dauer seines Geltungszeitraumesnur noch die per 18.06.2019 vereinbarte Grund- bzw. Nettokaltmiete einschließlich aller Zuschläge gefordert bzw. entgegengenommen werden dürfe”, regelt das „Mietendeckel-Gesetz” nicht, dass nach dem Außerkrafttreten des „Mietendeckel-Gesetzes” am 22.02.2025 (Art. 4 Abs. 2 WoG Bln) ab dem 23.02.2025 wieder die “alte” und erhöhte Miete gelte”, so Eupen.

Berlin, den 10.03.2020

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV

Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 06.03.2020: Wohnungsbau – Neues Neuköllner Modell für mehr Sozialwohnungen

Der Bezirk geht einen neuen Weg, um Bauherren dazu zu bringen, einen Anteil preiswerter Unterkünfte zu errichten. Er könnte Vorbild für andere sein.

Preiswerte Wohnungen in Berlin sind rar. Doch gerade die Zahl der Sozialwohnungen bei privaten Bauprojekten ist noch immer gering. Das will der Bezirk Neukölln jetzt ändern. Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) hat dazu ein Modell ausgearbeitet. Es könnte Vorbild für andere Bezirke werden.

„An vielen Stellen wird am Bedarf der Neuköllner vorbei gebaut“, sagte Biedermann am Donnerstag bei der Vorstellung der Pläne. „Mit dem Neuköllner Modell setzen wir einen Rahmen für bezahlbare und lebenswerte Kieze.“ Das Modell sieht vor, dass der Bezirk von den Bauherren verlangen kann, auf 30 Prozent der neu zu schaffenden Geschossfläche Sozialwohnungen zu errichten.

So funktioniert das Neuköllner Modell

Zwar gibt es das bisher schon unter dem Namen „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ für die ganze Stadt. Doch dieses Modell greift dieses nur in solchen Fällen, in denen mit einem Bebauungsplan Baurecht erst geschaffen wird. Bei Projekten in Baulücken und in Hinterhöfen, bei denen es ein Baurecht  im Grunde schon gibt, läuft es dagegen ins Leere.

Hier setzt das Neuköllner Modell an. Es macht sich dabei den Umstand zunutze, dass die Bebaubarkeit von Hinterhöfen und Baulücken zwar oft zulässig ist, aber die mögliche Geschossfläche eng begrenzt wird. In Fällen, in denen der Bauherr nun mehr Geschossfläche errichten möchte, will Neukölln dies auf dem Weg der Befreiung erlauben, diese aber an den Bau von Sozialwohnungen auf 30 Prozent der Geschossfläche koppeln – wobei die Bebauung zugleich nach oben begrenzt ist.

Neuköllner Modell macht Förderung möglich

Gelten soll das Neuköllner Modell, wenn aufgrund der Befreiungen mehr als 1000 Quadratmeter neue Geschossfläche entstehen, sagte Biedermann. Dann sind 30 Prozent Sozialwohnungen zu schaffen. Darüber hinaus müssen sich die Bauherren an der Finanzierung von Grundschul- und Kita-Plätzen beteiligen, sofern diese nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Sozialwohnungen werden zurzeit für 6,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche vermietet und stehen Menschen offen, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Wer eine Sozialwohnung baut, darf dafür eine Förderung in Anspruch nehmen, muss dies aber nicht tun. Biedermann sagte, er schätze das Potenzial in Neukölln auf 2100 Wohnungen, die nach dem neuen Modell genehmigt werden könnten – 700 Sozialwohnungen ließen sich so schaffen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neues-neukoellner-modell-fuer-mehr-sozialwohnungen-li.77808

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 05.03.2020: Mietendeckel – Vonovia muss für viele Berliner die Miete senken

Der Konzern erwartet in Berlin Einbußen von 10 Millionen Euro.

Für Tausende Berliner Mieter des Immobilienkonzerns Vonovia dürfte infolge des die Miete sinken. Vonovia-Chef Rolf Buch sagte am Donnerstag, er rechne damit, dass sein Unternehmen für ein Drittel der rund 40.000 Wohnungen in der Hauptstadt die Mieten senken müsse. Das mache zehn Millionen Euro weniger an Mieteinnahmen pro Jahr aus.

Mit dem Inkrafttreten des Mietendeckels am 23. Februar werden die Mieten in Berlin auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 eingefroren. Ab November gilt zudem, dass Mieten reduziert werden müssen, die mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen der Mietentabelle liegen. Aus Buchs Angaben ergibt sich grob gerechnet im Schnitt eine um  60 Euro geringere Monatsmiete je betroffener Wohnung. Vonovia kündigte an, wegen des Mietendeckels 2020 keine Wohnungen in Berlin zu modernisieren. Die Vonovia hat bundesweit 356.000 Mietwohnungen, 42.241 davon in der Hauptstadt.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/mietendeckel-vonovia-muss-fuer-viele-berliner-die-miete-senken-li.77834

AMV im Lichte der Presse:

bz-berlin.de am 05.03.2020: Nach Inkrafttreten des Mietendeckels – Tausende Mieten in Berlin sind schon im Sinkflug!
Nach Inkrafttreten des neuen Mietendeckels verschicken Vermieter jetzt die ersten Absenkungen. Betroffen sind in dieser frühen Phase aber nur Berliner, die seit dem letzten Sommer (Stichtag 18. Juni) eine Erhöhung im Briefkasten hatten. Heißt: Ihr Vermieter hatte damals das Einfrieren der Mieten durch den rot-rot-grünen Senat nicht akzeptiert.

Gleich 1000 Briefe verschickte die Gewobag in Spandau und Reinickendorf. Das landeseigene Unternehmen hat dort im Dezember 6000 Wohnungen gekauft und zunächst alle Verträge überprüft. Dort, wo der private Verkäufer ADO vor der Übergabe noch schnell erhöht hatte, wird jetzt gesenkt. Die Gewobag zahlt sogar zu viel gezahlte Summen zurück, obwohl sie per Gesetz dazu nicht verpflichtet wäre.

„Das ist die einzig richtige Entscheidung“, lobt Marcel Eupen vom Alternativen Mieterschutzbund. Im Schnitt geht es um 30 bis 60 Euro im Monat.

https://www.bz-berlin.de/berlin/tausende-mieten-in-berlin-sind-schon-im-sinkflug

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

DER TAGESSPIEGEL am 04.03.2020: Folge des Mietendeckels – Gewobag zahlt Geld an 1000 Berliner Haushalte zurück

Die Landesfirma hatte in Spandau und Reinickendorf privatisierte Wohnungen zurückgekauft. Sie musste die Mieterhöhungen zurücknehmen und zahlt nun Geld zurück.

Die landeseigene Gesellschaft Gewobag nimmt – anders als vom Vorstand ursprünglich erklärt – 1000 Mieterhöhungen in der Spandauer Siedlung im Umfeld der Heerstraße zurück.

Die Mieter dürfen sich nun über Gutschriften auf ihren Mietkonten freuen. Für das Landesunternehmen wird das teuer, doch die Gewobag wollte sich dazu und zu „weiteren Details nicht äußern“.

Die Gewobag hatte die rund 5800 Wohnungen in Spandau und Reinickendorf von der privaten ADO Properties im vergangenen Jahr für angeblich 920 Millionen Euro zurückgekauft.

Dieser Betrag von 920 Millionen Euro ist ein Vielfaches des Preises, zu dem die früher schon landeseigenen Wohnungen unter dem damals rot-roten Senat privatisiert worden waren. Kurz vor dieser nun vollzogenen Rekommunalisierung der Wohnungen hatte Verkäufer ADO die Mieterhöhungen verschickt.

Erst Tagesspiegel-Veröffentlichungen der Mieterhöhungen, die dem „Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund“ vorlagen, hatten eine heftige politische Debatte im Senat ausgelöst.

Zumal ein Gewobag-Vorstand erklärt hatte, die Landesfirma werde keine Mieterhöhungen zurücknehmen, sofern diese rechtmäßig sind. Allgemein gilt: Je höher die Mieteinnahmen sind, desto höher ist der Kaufpreis einer Immobilie. Da nun weniger Mieten als vorgesehen fließen, dürfte die Wirtschaftlichkeit der teuer bezahlten Wohnungen mächtig eingetrübt sein.

Für die Gewobag werden die 5800 Wohnungen zunehmend zu einer Belastung. Die landeseigene Firma erklärte, die Mieterhöhungen seien ihr beim Kauf nicht bekannt und „nicht Grundlage wirtschaftlicher Entscheidungen“ gewesen.

Die Rückzahlungen von Mieteinnahmen schmälern aber die Bilanz.

Hinzu kommt, dass das städtische Unternehmen die nach Angaben von Marktinsidern teuer bezahlten Wohnungen außerdem noch für viel Geld sanieren muss, weil Teile des Bestands mit dem krebserregenden Baustoff Asbest belastet sind.

Dies hatte der Senat auf Anfrage des Grünen-Abgeordneten Andreas Otto mitgeteilt. Auch die Kosten dafür seien im Kaufpreis berücksichtigt, hieß es.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/folge-des-mietendeckels-gewobag-zahlt-geld-an-1000-berliner-haushalte-zurueck/25610632.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

 

Berliner Morgenpost am 04.03.2020: Mietendeckel – Gekaufte Wohnungen: Gewobag nimmt Mieterhöhungen zurück

1000 Mieter in Spandau und Reinickendorf hatten trotz Mietendeckel vom vorherigen Eigentümer der Wohnungen Mieterhöhungen erhalten.

Die Erleichterung dürfte bei den Mietern groß sein: Für rund 1000 Wohnungen im Spandauer Kiez Heerstraße Nord und in Reinickendorf nimmt die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag Mieterhöhungen zurück. Dies betrifft Wohnungen, die die Gewobag im vergangenen September vom luxemburgischen Unternehmen Ado Properties gekauft hatte. Vor der Übernahme hatte Ado Properties, trotz des Mietendeckels, noch Schreiben an Bewohner geschickt und höhere Mieten gefordert.

„Wir haben die von der Ado veranlassten Mietänderungen zwischen dem 1. Juli und 1. Dezember 2019 mit Übernahme der rund 6000 Wohnungen in Spandau und Reinickendorf einer sorgfältigen Prüfung unterzogen“, teilt nun eine Sprecherin der Gewobag auf Nachfrage mit. Resultierend daraus nehme man alle Mietänderungen, die nach dem 18. Juni gefordert wurden, zurück – das betreffe sowohl Erhöhungen, denen die Mieter nicht zugestimmt haben, als auch solche, die von den Bewohnern akzeptiert wurden.

Gewobag verweist in Schreiben an Mieter auf den Mietendeckel

Anlass für die Rücknahme ist der Mietendeckel. Die Eckpunkte dafür hatte der Senat am 18. Juni 2019 beschlossen, am 23. Februar ist das Gesetz in Kraft getreten. In einem Schreiben an Mieter, aus dem der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund zitiert, heißt es, der Mietendeckel lege fest, dass die Kaltmiete ohne Betriebskosten sowie Kosten für Heizung und Warmwasser auf dem Stand des 18. Juni 2019 eingefroren wird. Die Mietanpassung der Kaltmiete werde daher zurückgenommen.

Die Gewobag hatte sich lange zurückhaltend gegeben, was die Mieterhöhungen betraf, und damit Kritik von verschiedenen Seiten hervorgerufen. Das Unternehmen hatte erklärt, die Forderungen der Ado seien zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses nicht bekannt gewesen. Noch im Dezember hieß es, man werde „nach der erfolgreichen Integration der Wohnungen“ die rechtliche Wirksamkeit vereinbarter Mieterhöhungen und die Einhaltung aller gesetzlichen Neuregelungen prüfen.

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article228613877/Gekaufte-Wohnungen-Gewobag-nimmt-Mieterhoehungen-zurueck.html

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Kurier am 03.03.2020: Mietendeckel – Die ersten Berliner erhalten Geld zurück

Wenige Tage, nachdem der Mietendeckel in Kraft getreten ist, haben die ersten Vermieter die Miete reduziert. Betroffen sind Bewohner, deren Miete zwischen dem 18. Juni 2019 und dem Inkrafttreten des Mietendeckels am 23. Februar 2020 erhöht wurde. Denn mit dem Mietendeckel wurden die Mieten auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren.

Die landeseigene Gewobag teilte Mietern in Spandau jetzt mit, dass sie die noch 2019 vom privaten Eigentümer der Wohnungen ausgesprochenen Mieterhöhungen zurücknimmt. Die Gewobag hatte die Wohnhäuser an der Heerstraße-Nord zum 1. Dezember 2019 von der ADO Properties übernommen.

Fast 6000 Wohnungen in Spandau und Reinickendorf kamen dabei wieder in die Hand eines kommunalen Unternehmens. Die ADO hatte die Mieten noch vor der Übergabe an die Gewobag erhöht. Anders als die Ideal reduziert die Gewobag die Miete  nicht erst nach dem Inkrafttreten des Mietendeckels, sondern rückwirkend zum 1. September. „Das sich ergebende Guthaben wird ihrem Mietkonto gutgeschrieben“, teilt die Gewobag einem Mieter mit. Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) begrüßt die Rücknahme der Erhöhungen. „Die Erteilung von Gutschriften ist die richtige Entscheidung, da einzig sie den Zielen des Gesetzes für den Mietendeckel gerecht wird und nur so eine Gleichstellung der Gewobag-Neumieter im Vergleich zu den Gewobag-Altmietern gewahrt ist“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen.

https://www.berliner-kurier.de/kiez/die-ersten-berliner-erhalten-geld-zurueck-li.77595

AMV im Lichte der Presse:

 

Berliner Zeitung am 03.03.2020: Wohnen – Mietendeckel in Berlin: Erste Mieter bekommen Geld zurück

Einige Vermieter reduzieren jetzt ihre monatlichen Forderungen – trotz rechtlicher Bedenken. Die Mieter freut’s.

Wenige Tage, nachdem der in Kraft getreten ist, haben die ersten Vermieter die Miete reduziert. Betroffen sind Bewohner, deren Miete zwischen dem 18. Juni 2019 und dem Inkrafttreten des Mietendeckels am 23. Februar 2020 erhöht wurde. Denn mit dem Mietendeckel wurden die Mieten auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren.

Gewobag nimmt Mieterhöhungen zurück

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag teilte Mietern in Spandau jetzt mit, dass sie die noch 2019 vom damaligen privaten Eigentümer der Wohnungen ausgesprochenen Mieterhöhungen zurücknimmt. Die Gewobag hatte die Wohnhäuser an der Heerstraße-Nord zum 1. Dezember 2019 von der ADO Properties übernommen. Fast 6000 Wohnungen in Spandau und Reinickendorf kamen dabei wieder in die Hand eines kommunalen Unternehmens. Die ADO hatte die Mieten für viele Wohnungen vor der Übergabe an die Gewobag erhöht.

Im Fall eines Mieters aus der Maulbeerallee schreibt die Gewobag, die Mieterhöhung, die zum 1. September wirksam geworden sei, werde nun zurückgenommen. Anders als die Ideal Versicherung reduziert die Gewobag die Kaltmiete aber nicht erst vom Zeitpunkt nach dem Inkrafttreten des Mietendeckels, sondern rückwirkend zum 1. September. „Das sich ergebende Guthaben wird ihrem Mietkonto gutgeschrieben“, teilt die Gewobag dem Mieter mit. Im Fall eines weiteren Mieters aus der Maulbeerallee, der dem Mieterhöhungsverlangen noch nicht zugestimmt hatte, nimmt die Gewobag das Erhöhungsverlangen zurück. Dieser Mieter soll seine alte Miete einfach weiter zahlen.

Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) begrüßt die Rücknahme der Mieterhöhungen durch die Gewobag und die Gutschrift der bereits kassierten Beträge rückwirkend zum 1. September.„Die Erteilung von Gutschriften ist die richtige Entscheidung, da einzig sie den Zielen des Gesetzes für den Mietendeckel gerecht wird und nur so eine Gleichstellung der Gewobag-Neumieter im Vergleich zu den Gewobag-Altmietern gewahrt ist“, sagt AMV-Chef Marcel Eupen. Hervorzuheben sei besonders die rückwirkende Erstattung der Miete vom September an, weil „es zurzeit noch äußerst fraglich ist“, ob Mietern überhaupt ein Rückforderungsanspruch auch für den Zeitraum zwischen dem 18. Juni 2019 und dem Inkrafttreten des Mietendeckels zustehe, so der AMV-Chef.

Senkung erst ab 23. Februar nötig

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stellte am Dienstag auf Anfrage klar, dass eine höhere Miete als jene vom 18. Juni 2019 erst „ab dem Tag des Inkrafttreten“ des Mietendeckels am 23. Februar   verboten sei. Die Miete sei von diesem Zeitpunkt an „auf die zulässige Miete“ zu reduzieren. Für wie viele Mieter die landeseigenen Wohnungsunternehmen die Mieten nach Inkrafttreten des Mietendeckels wieder reduzieren, ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht bekannt. „Es liegen keine Informationen dazu vor“, so Behördensprecherin Katrin Dietl. Allerdings seien die städtischen Wohnungsgesellschaften vor dem 18. Juni 2019 gebeten worden, vor dem Hintergrund der Einführung des Mietendeckels auf Mieterhöhungen zu verzichten.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/mietendeckel-in-berlin-erste-mieter-bekommen-geld-zurueck-li.77573

AMV im Lichte der Presse:

Spandauer Volksblatt am 03.03.2020: Gewobag macht Mieterhöhungen rückgängig – Das lange Warten der Mieter hat ein Ende

Die Mieter an der Heerstraße Nord können aufatmen. Die Gewobag nimmt die ADO-Mieterhöhungen zurück. Entsprechende Briefe gingen an die Betroffenen raus.

Das große Bangen im Kiez Heerstraße Nord hat ein Ende. Die Gewobag will die Mieterhöhungen der ADO zurücknehmen und zwar rückwirkend zum 1. September beziehungsweise zum 1. November 2019. Was bisher an erhöhter Nettokaltmiete gezahlt wurde, soll als Guthaben auf die Mieterkonten zurückfließen.

Das teilte die Gewobag jetzt schriftlich den betroffenen Mietern mit. So heißt es etwa in einem Brief vom 25. Februar an die Mieter in der Maulbeerallee 31a: „Das nunmehr beschlossene Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen Berlin, kurz Mietendeckel genannt, legt fest, dass die Kaltmiete auf den Stand des 18. Juni 2019 eingefroren wird. Die Mietanpassung der Kaltmiete wird daher zurückgenommen.“

Mieterversammlung im Januar brachte keine Klärung

Wie mehrfach berichtet, hatte die private ADO vor dem Verkauf ihrer rund 3400 Wohnungen in Staaken an das Land Berlin Mieterhöhungen zum 1. September oder 1. November 2019 ausgesprochen. Die städtische Gewobag übernahm die Wohnungen aber erst zum 1. Dezember 2019 in ihren Bestand. Längere Zeit war unklar, ob es bei den Erhöhungen der Nettokaltmiete bleibt. Auch eine große Mieterversammlung mit Senatsvertreter, Mietergruppen, Mieterbeiräten und dem Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) Ende Januar hatte die Frage nicht klären können.

So wird man dem Mietendeckel gerecht

„Dass die Gewobag nicht nur die ADO-Mieterhöhungen zurückgenommen, sondern auch den jeweiligen Erhöhungsbetrag als Guthaben den Mieterkonten gutgeschrieben hat, begrüßen wir ausdrücklich“, kommentiert Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV. „Und das, obwohl zurzeit noch äußerst fraglich ist, ob Mietern überhaupt ein Rückforderungsanspruch für den Zeitraum zwischen dem 19. Juni 2019 als Stichtag und dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 23. Februar 2020 zusteht.“ Die Erteilung der Gutschriften sei jedoch die einzig richtige Entscheidung gewesen, denn nur so werde man dem Gesetz zum Mietendeckel gerecht und wahre die Gleichstellung der Gewobag-Neumieter gegenüber den Altmietern.

https://www.berliner-woche.de/staaken/c-bauen/das-lange-warten-der-mieter-hat-ein-ende_a255490

Pressemitteilung 06/2020 

 

Kiez Heerstraße Nord: Gewobag nimmt ADO-Mieterhöhungen rückwirkend zurück und erstattet Mieterhöhungsbeträge

Die Gewobag hat unmittelbar nach Inkrafttreten des „Mietendeckel-Gesetzes” mit Schreiben vom 25.02.2020 bei diversen Mietparteien im Kiez Heerstraße Nord in Staaken die ADO-Mieterhöhungen aus Juni bzw. August 2019 rückwirkend zum 01.09. bzw. zum 01.11.2019 zurückgenommen und den jeweiligen Erhöhungsbetrag als Guthaben den Mieterkonten gutgeschrieben.

In den maßgeblichen Schreiben heißt es wie folgt:

„Sehr geehrte Frau …,

Sehr geehrter Herr …,

Sie haben vom bisherigen Verwalter eine Mieterhöhung zum 01.09.2019 (alternativ: 01.11.2019) erhalten. Das nunmehr beschlossene Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), kurz Mietendeckel genannt, legt fest, dass die Klatmiete (ohne Betriebskosten sowie Kosten für Heizung und Warmwasser) auf dem Stand des 18. Juni 2019 eingefroren wird. Die Mietanpassung der Kaltmiete wird daher zurückgenommen.

Da die Mieterhöhung bereits mietwirksam wurde, haben wir rückwirkend zum 01.09.2019 (alternativ: 01.11.2019) die Kaltmiete angepasst. Das sich ergebende Guthaben wird ihrem Mietkonto gutgeschrieben.”

Zur Erinnerung: Mieterhöhungen unmittelbar vor Verkauf

Kurz vor dem Abschluss des Anteilskaufvertrags im September mit der Gewobag über den Verkauf sämtlicher Anteile an den Ofek-Tochtergesellschaften, die Eigentümer von 23 Immobilienobjekten mit insgesamt ca. 5.800 Wohneinheiten in Spandau und Reinickendorf sind, ließ die ADO Properties S.A. durch die ADO Immobilien Management GmbH im Juni und August 2019 zahlreiche Mieterhöhungsverlangen an ihre Mieter in Staaken verschicken. Die Mieterhöhungen wurden von der ADO zum 01.09. bzw. 01.11.2019 ausgesprochen. Die Übernahme durch die Gewobag erfolgte zum 01.12.2019. Die Gewobag kam so in den Genuss höherer Nettokaltmieten.

Kommentar des AMV:

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V., der bereits mit Pressemitteilung vom 22.10.2019 vehement die Rücknahme gefordert hatte (http://mieter-verbraucherschutz.berlin/2019/10/pressemitteilung-31-2019-2/), begrüßt es außerordentlich, dass die Gewobag nicht nur die ADO-Mieterhöhungen aus Juni bzw. August 2019 rückwirkend zum 01.09. bzw. zum 01.11.2019 zurückgenommen hat, sondern insbesondere, dass sie darüber hinaus auch den jeweiligen Erhöhungsbetrag als Guthaben den Mieterkonten gutgeschrieben hat und dies, obwohl es zurzeit noch äußerst fraglich ist, ob Mietern überhaupt ein Rückforderungsanspruch auch für den Zeitraum zwischen dem 19.06.2019 (Stichtag) und dem 23.02.2020 (Inkrafttreten) zusteht”, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV.

„Die Erteilung von Gutschriften ist die richtige Entscheidung, da einzig sie den Zielen des Gesetzes für den Mietendeckel gerecht wird und nur so eine Gleichstellung der „Gewobag-Neumieter“ im Vergleich zu den „Gewobag-Altmietern“ gewahrt ist”, so Eupen.

Berlin, den 04.03.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV