Pressemitteilung 31/2019

AMV fordert Rücknahme von ADO-Mieterhöhungen in Staaken

Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. empfindet das Festhalten an den ADO-Mieterhöhungen in Staaken als politisch instinktlos und erwartet eine unverzügliche Rücknahme aller Mieterhöhungen.

Mieterhöhungen unmittelbar vor Verkauf

Kurz vor dem Abschluss des Anteilskaufvertrags im September mit der Gewobag Wohnungsbau Aktiengesellschaft Berlin über den Verkauf sämtlicher Anteile an den Ofek-Tochtergesellschaften, die Eigentümer von 23 Immobilienobjekten mit insgesamt ca. 5.800 Wohneinheiten in Spandau und Reinickendorf sind, ließ die ADO Properties S.A. durch die ADO Immobilien Management GmbH im August zahlreiche Mieterhöhungsverlangen an ihre Mieter in Staaken verschicken. 

Die Mieterhöhungen wurden von der ADO zum 01.11.2019 ausgesprochen. Die Übernahme durch die Gewobag soll zum 01.12.2019 erfolgen.

Die Gewobag kommt so in den Genuss höherer Nettokaltmieten.

Keine Bereitschaft der Gewobag zur Rücknahme der Mieterhöhungen

Die Vorstände der Gewobag Snezana Michaelis und Markus Terboven lehnen eine Rücknahme der Mieterhöhungen ab. So äußerte sich Snezana Michaelis in einem Interview mit der Berliner Zeitung wie folgt: „Der Mieter bezahlt das, was bis zur Übernahme der Wohnungen durch die Gewobag die rechtswirksam festgestellte Miete ist”. … „Wenn der Mieter der Erhöhung zugestimmt hat und sie ist rechtswirksam, dann gilt diese Miete auch. Für uns ist maßgeblich, was am 1. Dezember 2019 wirksam ist”.

Näheres unter https://www.berliner-zeitung.de/berlin/im-interview-chefs-der-gewobag-erklaeren–wie-6000-wohnungen-zurueckgekauft-wurden–33269246

Politische Erklärung von Senatorin Katrin Lompscher

Berlins Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher sagte auf Tagesspiegel-Anfrage: „Die von der Ado Properties ausgesprochenen Mieterhöhungsverlangen laufen den Zielen des Gesetzesvorhabens für einen Mietendeckel zuwider”.

Erfolglose Intervention von Senatorin Katrin Lompscher

Berlins Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher sagte auf Tagesspiegel-Anfrage: Mit der Geschäftsführung der Gewobag wurde vereinbart, dass bei Mietern, die den Erhöhungen bis zur Übernahme der Bestände durch die Gewobag am 1. Dezember nicht zugestimmt haben, kein Verfahren eingeleitet und die Mieterhöhungen somit nicht wirksam werden”.

Näheres unterhttps://www.tagesspiegel.de/berlin/senatorin-lompscher-duldet-mietsteigerung-auch-gewobag-erhoeht-mieten/25139646.html.

Kommentar und Forderung des AMV

Es kann moralisch nicht sein, dass die Gewobag bei den ADO-Objekten in den Genuss von Mieten kommt, die nach dem Beschluss vom 18.06.2019 über den Berliner Mietendeckel wirksam werden und damit den Mietendeckel unterlaufen”, sagte Marcel Eupen, 1. Vorsitzender des AMV. „Hier kommt es zu einer nicht hinnehmbaren Schlechterstellung der „Gewobag-Neumieter” im Vergleich zu den „Gewobag-Altmietern”. Während die  „Gewobag-Altmieter” nach dem 18.06.2019 von Mieterhöhungen verschont bleiben, sollen Teile der „Gewobag-Neumieter” ab dem 01.11.2019 erhöhte Mieten zahlen. Das ist politisch instinktlos”, meint Eupen. „Die Gewobag als landeseigenes Wohnungsunternehmen sollte nicht an Mieterhöhungen verdienen, die den Zielen des Gesetzgebungsvorhabens für den Mietendeckel zuwiderlaufen”, so Eupen.

Wir erwarten von der Gewobag – als erste Amtshandlung – die unverzügliche Rücknahme aller Mieterhöhungen, damit die „Gewobag-Neumieter” von Anfang an in den Genuss der Vorteile kommen, die die Gewobag-Altmieter” aufgrund der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den 6 Städtischen Wohnungsunternehmen sowie des Mietendeckelbeschlusses haben”, sagte Eupen.

Berlin, den 22.10.2019

Ass. Marcel Eupen, Pressesprecher des AMV