Aus der Rubrik “Stadtentwicklungspolitik”:

 

Pressemitteilung Bezirksamt Neukölln von Berlin am 16.04.2020: Neukölln übt Vorkaufsrecht aus – 164 Wohnungen sollen an Genossenschaft gehen

Das Bezirksamt Neukölln hat erneut sein Vorkaufsrecht ausgeübt. Der Häuserblock Leinestraße 28-36 / Oderstraße 28-29 am Tempelhofer Feld mit insgesamt 164 Wohnungen soll von der Genossenschaft Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin eG übernommen werden.

Neukölln hat damit zum dritten Mal in diesem Jahr das Vorkaufsrecht ausgeübt. Nach Wohnungszahl ist das sogenannte “Luftbrückenhaus” das größte Objekt, für das der Bezirk Neukölln bisher das Vorkaufsrecht geprüft hat. Berlinweit handelt es sich um den größten Vorkauf zugunsten einer Genossenschaft.

Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig. Verkäufer und ursprünglicher Käufer haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen.

Jochen Biedermann, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste hierzu: “Ich bedanke mich ganz herzlich beim Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin für die Bereitschaft, zur Ausübung des Vorkaufsrechts zur Verfügung zu stehen und für die wirklich unkomplizierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ich freue mich sehr, dass Genossenschaften sich zunehmend engagieren. Gemeinsam können wir den Ausverkauf Berlins aufhalten. Mit den Mieter*innen standen wir die gesamte Zeit in engem Kontakt. Sie haben ihrem Anliegen auf kreative Weise Gehör verschafft – trotz dieser schwierigen Zeiten. Auch dafür möchte ich mich bedanken. Nun heißt es abwarten, ob das Verfahren in die Verlängerung geht oder die Mieter*innen schnell Sicherheit haben werden.”

Hintergrund:
Käufer*innen können das Vorkaufsrecht durch die Unterzeichnung einer sogenannten Abwendungsvereinbarung verhindern. Diese soll analog zum Vorkauf die Bewirtschaftung des Hauses im Sinne des Milieuschutzes sichern und bietet den Mieter*innen damit einen zusätzlichen Schutz. Gibt der Käufer keine oder nur eine unzureichende Erklärung ab, kann der Bezirk das Vorkaufsrecht wahrnehmen. Käufer wie Verkäufer können – wie gegen jeden Verwaltungsakt – Widerspruch einlegen und ggf. auch dagegen vor Gericht gehen.

In mittlerweile elf Fällen konnte das Vorkaufsrecht bisher rechtssicher ausgeübt werden, seitdem der Bezirk im Jahr 2017 begonnen hat, dieses Instrument gegen die Verdrängung in Neukölln zu nutzen. In vier weiteren Fällen, in denen Neukölln das Vorkaufsrecht ausgeübt hat, sind Gerichtsverfahren anhängig. Zusätzlich konnte der Bezirk in dieser Zeit 34 Abwendungsvereinbarungen mit Käufer*innen schließen.

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