Aus der Rubrik “Stadtentwicklungspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 17.04.2020: Stadtentwicklung Neukölln übt Vorkaufsrecht beim „Luftbrückenhaus“ aus

Neuer Eigentümer wird die Genossenschaft Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin.

Wochenlang haben die Mieter des Häuserblocks Leine-/Ecke Oderstraße in Neukölln gebangt, wer neuer Eigentümer ihrer Wohnungen wird. Jetzt steht fest: Der Bezirk Neukölln hat das Vorkaufsrecht für die 164 Wohnungen des sogenannten Luftbrückenhauses ausgeübt – zugunsten der Genossenschaft Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin. Das teilte Neuköllns Stadtrat für Stadtentwicklung Jochen Biedermann (Grüne) am Donnerstag mit.

Neukölln hat zum dritten Mal in diesem Jahr sein Vorkaufsrecht ausgeübt. Nach der Zahl der Wohnungen ist das „Luftbrückenhaus“ das bisher größte Objekt. Das Haus verdankt seinen Spitznamen der Luftbrücke der West-Alliierten während der Blockade West-Berlins 1948/49. Der Häuserblock steht neben der ehemaligen Einflugschneise des Flughafens Tempelhof.

Der für das Vorkaufsrecht zuständige Stadtrat Biedermann bedankte sich am Donnerstag bei der Genossenschaft und sagte: „Ich freue mich sehr, dass Genossenschaften sich zunehmend engagieren. Gemeinsam können wir den Ausverkauf Berlins aufhalten.“ Noch allerdings ist die Entscheidung des Bezirk zur Ausübung des Vorkaufsrechts nicht rechtskräftig. Verkäufer und ursprünglicher Käufer haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen oder vor Gericht zu ziehen. „Nun heißt es abwarten, ob das Verfahren in die Verlängerung geht oder die Mieter schnell Sicherheit haben werden“, sagt Biedermann.

In Neukölln wurden seit 2017 elf Fälle, in denen das Vorkaufsrecht ausgeübt wurde, rechtsverbindlich entschieden. In vier weiteren Fällen sind Gerichtsverfahren anhängig. Außerdem wurden 34 Abwendungsvereinbarungen abgeschlossen.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neukoelln-uebt-vorkaufsrecht-beim-luftbrueckenhaus-aus-li.81357