Aus der Rubrik “Stadtentwicklungspolitik”:

 

Berliner Zeitung am 22.04.2020: Mieterschutz Berliner Bezirke machen häufiger vom Vorkaufsrecht Gebrauch

In Berlin gibt es zurzeit 61 Milieuschutzgebiete. Bei Verkäufen von Mietshäusern haben die Bezirke dort ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Das nutzen sie – aus gutem Grund.

Die Berliner Bezirke haben im vergangenen Jahr in weniger Fällen als im Jahr 2018 geprüft, ob sie bei Transaktionen von Mietshäusern in Milieuschutzgebieten ihr gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben. Gleichwohl haben sie im Jahr 2019 häufiger als noch 2018 vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Das geht aus einem Bericht von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) an das Abgeordnetenhaus hervor.

Die Zahl der Fälle, in denen das Vorkaufsrecht geprüft wurde, ist danach im vergangenen Jahr auf 157 gesunken. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 waren es 183. Während 2018 in 21 Fällen das Vorkaufsrecht ausgeübt wurde, machten die Bezirke im vergangenen Jahr in 29 Fällen davon Gebrauch. Gesunken ist die Zahl der Fälle, in denen die privaten Erwerber der Häuser die Ausübung des Vorkaufsrechts abgewendet haben, in dem sie sich per einseitiger Erklärung oder vertraglicher Vereinbarung zur Einhaltung der Milieuschutzziele verpflichteten. So gab es im vergangenen Jahr nur 61 sogenannte Abwendungsfälle. Im Jahr davor waren es noch 74.

Die Zahlen deuten darauf hin, dass die Erwerber weniger oft gewillt sind, die Einhaltung der Milieuschutzziele zuzusichern, um die Ausübung des Vorkaufsrechts abzuwenden. Zugleich scheinen die Bezirke entschlossen, unter diesen Umständen häufiger vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Am häufigsten, nämlich zehn Mal, übte im vergangenen Jahr der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg das Vorkaufsrecht aus. Gefolgt von Neukölln und Tempelhof-Schöneberg (je fünf Fälle), Mitte (vier), Pankow (zwei), Treptow-Köpenick, Lichtenberg und Reinickendorf (je ein Fall).

Zwar soll das Vorkaufsrecht in der Regel zugunsten einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft ausgeübt werden, doch zeichnet sich hier ein Wandel ab. So waren 2019 in sieben Fällen Genossenschaften Begünstigte des Vorkaufsrechts. In den Vorjahren war das Vorkaufsrecht nur zwei Mal nicht zugunsten eines landeseigenen Unternehmens ausgeübt worden. Die landeseigenen Vermieter rücken mittlerweile häufig wegen der hohen Kaufpreise von den Ankäufen ab.

Durch die Ausübung des Vorkaufsrechts wurden im vergangenen Jahr laut dem Bericht 685 Wohnungen gesichert. Über Abwendungsfälle konnten die Mieter von weiteren 1216 Wohnungen geschützt werden. In diesem Jahr wurde bis zum 17. April bereits in fünf Fällen das Vorkaufsrecht ausgeübt. Dazu kommen fünf Abwendungsfälle. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg teilte jetzt mit, dass er Abwendungsvereinbarungen für die Häuser Waldemarstraße 114, Skalitzer Straße 100 und Naunynstraße 42 mit insgesamt rund 40 Wohnungen unterzeichnet habe. Für das Eckhaus Manteuffelstraße 105/Muskauer Straße 41 habe der Käufer eine Fristverlängerung beantragt. Das heißt, die Verhandlungen über das Haus gehen weiter.

Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) zeigt sich zufrieden. „Durch das Instrument des kommunalen Vorkaufrechts und der Abwendungen in Milieuschutzgebieten konnten in Berlin seit dem Jahr 2015 bis einschließlich 22. April 2020 insgesamt 5992 Wohnungen gesichert werden“, sagte sie am Mittwoch. Dadurch sei es bei anstehenden Verkäufen von Wohnungen gelungen, viele Mieter vor Luxusmodernisierung, Mieterhöhungen oder Verdrängung zu schützen. Den Bezirken gelinge es immer besser, das Vorkaufsrecht trotz der sehr kurzen, bundesgesetzlich festgelegten Frist von zwei Monaten auszuüben und so in Gebieten mit einer sozialen Erhaltungsverordnung die Zusammensetzung der dortigen Wohnbevölkerung besser zu bewahren, so Lompscher.

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